Ist das echt, oder fake? Schon ein wenig heftig^^
Leider echt, gab natürlich entsprechendes Medienecho, aber vielleicht geben die auch einfach zuviel Gas und fahren sich wieder tot.
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Ist das echt, oder fake? Schon ein wenig heftig^^
Naja back to Topic. Champs, stelle doch nochmal eine interessante Frage.
Darf man hier nicht off topic reden?
Sind 115.000 Posts in einem Thread keine Belastung für das Forum?
grrr .. Kurzkennzeichen nur noch mit Nachweis der Nutzung (Fahrzeugschein, Kaufvertrag). Wer hat sich denn den Müll ausgedacht?!
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Ich hab letztens Kurzzeitkennzeichen machen lassen. Kaufvertrag musste net mit rumschleppen... Kenne es auch nicht anders. Nur dieses rote Heftchen (habe ich nen Stappel hier. Mal nen Freund, der bei der Zulassungsstelle arbeitet, mitgebracht.)grrr .. Kurzkennzeichen nur noch mit Nachweis der Nutzung (Fahrzeugschein, Kaufvertrag). Wer hat sich denn den Müll ausgedacht?!
Der Knackpunkt war, dass so ein Plakat vor einer Moschee in Berlin platziert war... Echt unterste Schublade!
Zudem darf man sich nur noch Kurzzeitkennzeichen in dem Kreis besorgen wo man auch gemeldet ist, ansonsten braucht man eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ... damit ist doch der eigentliche Sinn vom Kurzzeitkennzeichen zerstört worden.
Wie kommst du bitte auf sowas?
Oder die geschätzen 50l Kühlwasser Oder warens ~50l Öl?
Du würdest lügen, wenn du sagen würdest, dass du dieses Auto nicht fahren würdest
Du kriegst ein KZK bei deiner Zulassungsstelle ohne Fahrzeugbrief usw.Scheinbar seit 2012. vor allem bekommt man an "fremden" Zulassungsstellen scheinbar keine Schilder mehr. Nur noch im eigenen Bezirk. Kann mir mal wer erklären wie das gehen soll? Auto steht +200km entfernt, ohne Kaufvertrag oder Fahrzeugschein bekomm ich kein Kennzeichen hier. Vor Ort beim Auto auch keins, da falscher Landkreis/Stadt.
Hol dir ne EVB von deiner Versicherung für Kurzzeitkennzeichen und fahr damit zu deinem Straßenverkehrsamt, damit bekommste sofort die Kurzzeitkennzeichen.Scheinbar seit 2012. vor allem bekommt man an "fremden" Zulassungsstellen scheinbar keine Schilder mehr. Nur noch im eigenen Bezirk. Kann mir mal wer erklären wie das gehen soll? Auto steht +200km entfernt, ohne Kaufvertrag oder Fahrzeugschein bekomm ich kein Kennzeichen hier. Vor Ort beim Auto auch keins, da falscher Landkreis/Stadt.
10 Kühler
2 Wasserkreisläufe mit 40 und 15 Liter
für die Ölkühlung hat auch etliche
Ich glaube nie im Leben, dass der Motor wirklich auch nur eine halbe Stunde Dauerfeuer aushält. Das geht allein aufgrund der Konstrustion nicht. Selbt ein "billiger" VR6-Motor hat mit thermischen Problemen aufgrund der Bauweise zu kämpfen, dass er im "Inneren" überhitzt. Und hier wollen sie ein 16 Zylinder Aggregat kühlen. Na ich weiß nicht.
So falsch liegst Du nicht mal. Es sind 55 Liter Kühlmittel.
Dan lüge ich mal und sage, dass diese Karre mich gar nicht anhebt. Man kann das Gleiche (oder sogar mehr) mit weniger erreichen. Das Auto ist mit einer Gatlingkanone zu vergleichen, mit der man auf einen Spatzen feuert. Einfach grob in die Richtung halten und eine Wand aus Stahl abfeuern, wird schon passen.
Da heben mich andere Fahrzeuge eher an:
Nazca C2
Koenigssegg, egal welcher
Dann noch NSX, Wiesmann, TVR, Bitter SC, ...
Halt Stop. Man muss dazu sagen, dass der Bugatti sich auch bei 350 noch äußerst komfortable fahren lässt und sicher wirkt. das sieht bei anderen Wagen schon anders aus.
Halt Stop. Man muss dazu sagen, dass der Bugatti sich auch bei 350 noch äußerst komfortable fahren lässt und sicher wirkt. das sieht bei anderen Wagen schon anders aus.
grrr .. Kurzkennzeichen nur noch mit Nachweis der Nutzung (Fahrzeugschein, Kaufvertrag). Wer hat sich denn den Müll ausgedacht?!
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Mich macht der Bugatti auch absolut nicht an, egal wieviel Power...
Scheinbar seit 2012. vor allem bekommt man an "fremden" Zulassungsstellen scheinbar keine Schilder mehr. Nur noch im eigenen Bezirk. Kann mir mal wer erklären wie das gehen soll? Auto steht +200km entfernt, ohne Kaufvertrag oder Fahrzeugschein bekomm ich kein Kennzeichen hier. Vor Ort beim Auto auch keins, da falscher Landkreis/Stadt.
Zitat:
"Seit dem 01. November 2012 gilt, dass Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich von der „Wohnsitz-Zulassungsbehörde" ausgegeben werden. Somit können Kurzzeitkennzeichen nur noch an Personen (oder Gewerbetreibende) ausgegeben werden, die Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz im Rhein-Erft-Kreis haben. Antragsteller/innen, die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschlang haben, können ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn sie Ihren Wohnsitz im Ausland nachweisen können.
Bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen ist der tatsächliche Bedarf nachzuweisen. Aus diesem Grund ist grundsätzlich die Vorlage des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.
Alternativ kann auch ein Kaufvertrag oder für Neufahrzeuge eine Rechnung vorgelegt werden. Der Kaufvertrag oder die Rechnung muss die Fahrzeugidentnummer für das Fahrzeug, das überführt bzw. probegefahren werden soll, enthalten."
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