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Nein, also das ist kein Thema. Er würde ja heute auch schon zahlen hat er gesagt.
Das Kennzeichen würde ich Montag morgens erst besorgen, da könnte ich ein Termin beim Amt bekommen, nur ist die Frage ob ich es überhaupt darf?
Mein letzter Stand ist, dass er das eben nicht kann, sondern nur bei "seiner" Zulassungsstelle
Seit dem 01.11.2012 gilt eine grundlegende Änderung bei der Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens durch die Zulassungsbehörde. Konnte bisher jede Person unabhängig von ihrem Wohnort in jeder deutschen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, so kann nun ein Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Dies bedeutet, wer ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, kann dieses nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragen, welche sich an seinem Wohnort (Hauptwohnsitz) befindet. Hinzu kommt, dass man nun ein derart zugeteiltes Kurzzeitkennzeichen nicht mehr anderen Personen zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen darf.
https://www.youtube.com/watch?v=UrPtUYeng0U
Falls es nun zum Kauf kommen sollte, möchte er den Wagen gerne am Montag auf den Rückweg direkt mitnehmen.
Könnte ich nun ein Kurzkennzeichen besorgen, womit er dann fahren kann? Die Kosten übernimmt er auch, nur er hat keine Zeit mehr das zu besorgen. Ich würde die Zeit dafür auch aufbringen können, nur ist die Frage ob ich da nicht irgendwie seinen Perso zeigen muss oder ähnliches.
Danke und Gruß
Domi
Will mir nächste Woche auch einen Wagen ansehen, der ca. 250km weit weg steht.
Mal sehen wie ich das mache...