Hinweis:
Zu beachten gibt bzw. Vorsicht ist geboten bei Personen, die sich noch in der Führerschein-Probezeit befinden. Hier kann die Missachtung durch Befahren eine Umweltzone ohne Umweltplakette zu einer höheren Strafe führen. Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Dies sind Verstöße, die mit einem Bußgeld ab mindestens 40,-€ bewertet sind. Bei einem erstmaligen A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erfolgt ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung. Bei mehrmaliger Missachtung verschlimmert sich die Strafe, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.