[Sammelthread] Automobile

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Nur, dass man es richtig versteht, Du wolltest ihn rechts überholen? Wo war das? Autobahn?

Ist eigentlich egal. Auch innerorts mehrspurig gelten die üblichen Regeln fürs Überholen, wenn der Verkehr nicht gerade auf der linken Spur steht oder stockt. Der Beschreibung nach haben sich hier zwei Richtige gefunden, der eine blinkt nicht beim Spurwechsel, der andere will ganz clever rechts überholen. Das würde ich mir verkneifen, denn wenns kracht, ist der Ärger mit den Versicherungen vorprogrammiert.
 
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Also es ist ein Spurig und wird 2 Spurig ;) recht ist die Spur für Rechts Abbieger links gerade aus und Links Abbieger ;)
und all standen sie an der Ampel. Da ich eh rechts abbiegen muss bin ich direkt rechts rüber.

Das Problem ist, dass wieder Leute labern ohne Ahnung zu haben @Krümel.
Der Wichser ist nachher gerade aus an mir vorbei..

unbenannt-20nlci.jpg


es gibt zwar ein rechtsfahr Gebot, aber überholen darf ich generell li und rechts in der City
 
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ich bin in den letzten 2monaten insgesamt ~ 2500km gefahren um mir Autos anzuschauen.

Meiner Erfahrung nach werden die Leute immer unehrlicher wenn sie Autos verkaufen...richtig traurig.
Es liest sich alles immer so gut "keine Probleme, alles neu gemacht, best car ever ever ever" und wenn man dann dort ist, ist es der letzte Mist :d

Der Typ meinte er hat die Fenster getauscht, weil er original von Ford getönte Schreiben haben wollte. Klingt das realistisch?
 
Also es ist ein Spurig und wird 2 Spurig ;) recht ist die Spur für Rechts Abbieger links gerade aus und Links Abbieger ;)
und all standen sie an der Ampel. Da ich eh rechts abbiegen muss bin ich direkt rechts rüber.

Das Problem ist, dass wieder Leute labern ohne Ahnung zu haben @Krümel.
Der Wichser ist nachher gerade aus an mir vorbei..

Das Problem ist, das Leute am Ende dann erst schildern, wie die Verkehrslage wirklich war @ shaqiiii, aber erstmal beifallheischend über die Fehler anderer berichten und andere anpöbeln (mich). Denk mal drüber nach.
 
Zu recht hab ich gepöbelt ;)

Meinste ich Poste hier und reite mich selber in die Sch..

Du hättest auch fragen können, also auch erstmal an die eigene Nase fassen.
 
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Zu recht hab ich gepöbelt ;)

Sehe ich anders. Man kann hier nur auf das reagieren, was geschrieben wurde und wenn Du die Hälfte "vergisst", gibt es entsprechende Antworten. Es war hier sonst keiner dabei, also kannst nur Du die Informationen liefern. ;)

Meinste ich Poste hier und reite mich selber in die Sch..

Das ist kein Argument, hier und im Motorradthread berichten ständig Leute von ihren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. ;)
 
Nu ist die Sache ja klar ;)

Und am Ende des Tages hab ich recht :fresse:

@ Rapha

Meinste ? ich denke Rechtsfahrgebot gab es doch ??
 
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Quatsch. Wenn derjenige auf der linken Spur 45km/h fährt, aber 50km/h erlaubt sind, darf man auch rechts überholen. In der Stadt gibt es auch kein Rechtsfahrgebot.

Du hast keine Ahnung, wovon Du schreibst. Lies Dir bitte die Verkehrsregeln mal im DETAIL durch, Du wirst überascht sein, dass es so einfach eben nicht geregelt ist. ;)
 
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
 
Du hast keine Ahnung, wovon Du schreibst. Lies Dir bitte die Verkehrsregeln mal im DETAIL durch, Du wirst überascht sein, dass es so einfach eben nicht geregelt ist. ;)

Du hast keine Ahnung, wovon Du schreibst. Lies Dir bitte die Verkehrsregeln mal im DETAIL durch, Du wirst überascht sein, dass es so einfach eben nicht geregelt ist. ;)
 
Du hast keine Ahnung, wovon Du schreibst. Lies Dir bitte die Verkehrsregeln mal im DETAIL durch, Du wirst überascht sein, dass es so einfach eben nicht geregelt ist. ;)

Die freie Fahrstreifenwahl hat Ausnahmen, insofern ist Dein Nachäffen umso unreifer. Hatte schon seinen Sinn, wenn ich das Wort "DETAIL" groß schreibe. ;)

Ich poste das nur:

Rechts überholen erlaubt? / ¦ \ FAHRTIPPS.DE

lesen muss ich das jetzt selbst erstmal ^^

Für Dein Beispiel passt das nicht, weil bei Dir nicht mehrere Spuren für dieselbe Fahrtrichtung vorlagen. ;)
 
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(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
 
Natürlich hat es gewisse Ausnahmen. Aber Rapha hat mit seiner Darlegung schon recht (er Sprach ja auch von mehreren Spuren).
Ihm jetzt zu unterstellen, dass er keine Ahnung hat wovon er schreibt, DAS ist unreif
 
Genau! Klar, wenn es für jeweils eine Fahrrichtung eine Spur gibt, oder eine Durchgezogene Linie gibt, darf man nicht plötzlich Slalom fahren etc. Aber es gibt nunmal kein generelles Rechtsfahrgebot innerhalb geschlossener Ortschaften, und man darf auch rechts überholen.
 
Natürlich hat es gewisse Ausnahmen. Aber Rapha hat mit seiner Darlegung schon recht (er Sprach ja auch von mehreren Spuren).
Ihm jetzt zu unterstellen, dass er keine Ahnung hat wovon er schreibt, DAS ist unreif

"Mehrere Spuren" reicht aber als Angabe nicht. Und wer sich schon mit "Quatsch" in eine Diskussion einklinken will, soll sich nicht beschweren.
 
§5(1)Es ist links zu überholen.
Das sagt die StVO zum überholen.

Wobei mein Kopf mir auch gesagt hat das man innerorts rechts überholen darf. Was auch stimmt, aber das steht unter §7
3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Da in §5, aber auch steht . "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt." Ist es eher unwahrscheinlich das man es darf, sofern alle fast das Erlaubte fahren.

 
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Heut endlich mal meine Garage 'begehbar' gemacht.

Finde ich schon ne deutliche Verbesserung gegen über keine. Strom kein Licht und unsortiertes Häufchen Prinzip.

Wollte eigentlich vorher streichen, vielleicht die Wände verkleiden und den Boden beschichten, aber im Endeffekt hätte das den Zeitrahmen gesprengt. Lass ich erstmal so die nächsten Jahre.



Mal gucken ob ich meine Halle noch behalte, oder das nun die neue tek Winter Residenz wird.
 
grundsätzlich ist links zu überholen, bei stockendem verkehr (hier gibt es keine zahl, die rechtssprechung hat sich aber für etwa 80 km/h entschieden) darf man auch rechts überholen.
 
Jau, in der Stadt düse ich ja auch immer mit 80km/h rum... Um Autobahnen ging es jetzt doch gar nicht.

so schwer ist das aber eigentlich nicht zu verstehen. wenn ich schreibe dass stockender verkehr nach deutscher rechtsprechung bis etwa 80 km/h als solcher vor gericht angesehen wird, heisst das auch, dass es bei 50 km/h so angesehen werden könnte und würde (vor gericht).
tut mir leid, etwas eigenes hirn hätte ich den leuten hier schon zugetraut :(
 
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