Naja, in CH sind umgerechnet mindestens 50€ fällig.Die langen Gesichter versteh ich auch nich... "Nachprüfung" kostet 10€ wenn ich vorher verpennt habe mich ums Auto zu kümmern, ist das doch ein guter Preis
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Naja, in CH sind umgerechnet mindestens 50€ fällig.Die langen Gesichter versteh ich auch nich... "Nachprüfung" kostet 10€ wenn ich vorher verpennt habe mich ums Auto zu kümmern, ist das doch ein guter Preis
Laut meines Wissens zahlt die Versicherung nichts wenn was passiert, also ist dein 1. Punkt falsch (Inwieweit weiß ich nicht, soweit ist es noch nie gekommen, als das ich erfahrung gesammelt hab )
Und übrigens kriegt man doch 2 Jahre TÜV ab dem Punkt, wo man TÜV gemacht hat? Was ist sont mit Wagen, die was weiß ich, nen Jahr in der Garage standen? Hab da auch noch keine Erfahrungen gemacht, bisher nur 2-3 mal beim TÜV gewesen um herauszufinden, dass ein anderes Auto von mir kein TÜV gekriegt hätte
habe mich hinten für Barum entschieden, da dort kaum bremsleistung ist
vorne würde ich ATE nehmen
Ja logisch. Ich hab auch keine Zeit beim Tüv da rumzuhocken und lasse das den Meister machen. OK, meine Subi-Felgen hab ich selber eintragen lassen, aber das ging auch schnell.
btw:
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Laut meines Wissens zahlt die Versicherung nichts wenn was passiert,
Wenns auto angemeldet und versichert ist, ist es versichert...
Faellt der tuev respektive betriebserlaubnis weg, bleibt der versicherungsschutz auch bestehen, ABER die versicherung KANN dann den schaden, den sie regulieren musste, von dir ersetzen lassen.
Und übrigens kriegt man doch 2 Jahre TÜV ab dem Punkt, wo man TÜV gemacht hat? Was ist sont mit Wagen, die was weiß ich, nen Jahr in der Garage standen? Hab da auch noch keine Erfahrungen gemacht, bisher nur 2-3 mal beim TÜV gewesen um herauszufinden, dass ein anderes Auto von mir kein TÜV gekriegt hätte
Wobei, solange müssen wir wahrscheinlich gar nicht warten. Wenn AC Schnitzer, Hurricane, Hartge und Konsorten das Teil erstmal in die Finger kriegen, folgt der Tuning-Horror auf dem Fuss.^^
Die Innenausstattung
Das Holz im Innenraum geht irgendwie gar nicht
Deutsche FeinstarbeitWobei das was G-POWER macht einfach nur krank ist! Unglaublich was sie teilweise aus den Motoren rausholen
Na, dann zieh dich doch mal so an, dass sowas einfach von dir abperlt.nein, keine strafe und selbst die reinigung muss der fahrer nicht bezahlen weil "die füßgänger ihre kleidung den wetterverhältnissen anpassen müssen"
Diesen Richtern sollte man mal also mal §1 StVO unter die Nase halten:Bespritzt ein Autofahrer die Fußgänger am Straßenrand beim Durchfahren eine Pfütze auf der Fahrbahn, muss er nicht für die Reinigung der Kleidung aufkommen. Zumindest ist ihm nicht prinzipiell der Vorwurf zu machen, angesichts des Wasser zu schnell gefahren zu sein. Das hat jetzt das Landgericht Itzehoe entschieden und damit die Rechtskräftigkeit eines entsprechenden Urteils bestätigt (Az. 1 S 186/10).
Rechtsprechung
Wie die Deutsche Anwaltshotline (Deutsche Anwaltshotline - telefonische Rechtsberatung : Rechtsanwalt Hotline) berichtet, waren nach dem Tauwetter auf den Straßen des Nordsee-Heilbades Büsum überall Pfützen entstanden. Als ein Pkw beim Durchfahren einer solchen eine regelrechte Wasserfontaine auf ein Fußgängerpaar am Rande der Straße niedergehen ließ, verlangten die Passanten für die Reinigung der Kleidung 39,60 Euro von dem Autofahrer. Schließlich hätte er den Schaden verneiden können, wenn er Schritttempo gefahren wäre, so die Argumentation.
Das sahen die Richter anders. Ein Pkw-Fahrer sei keineswegs verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren. Bei Regen müssten sonst gegebenenfalls ganze Ortschaften in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine mögliche Beeinträchtigung der Fußgänger auszuschließen, was den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen würde. Bei einer solchen Wetterlage müssten Fußgänger hingegen mit Wasserspritzern rechnen und sich gegebenenfalls durch entsprechende Kleidung darauf vorbereiten.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
ist halt geschmackssache
Deutsche Feinstarbeit