[Sammelthread] Automobile

ein LKW ist aber ja auch in seiner Bestimmung nicht als "Spaßgerät" gedacht, das ist bei einigen Fahrzeugen die gern auch als Oldtimer genutzt werden" halt etwas anders.
Und warum es Dinge gibt, die so nicht gedacht waren, sorry, darüber müsste ich jetzt auch spekulieren.

Das Thema Alltagsnutzung im sinne von jeden Tag das Auto nutzen ist ja auch durch die meisten Versicherungen bei einem Oldtimer nicht als Idee gegeben.
Beim LKW kenne ich mich nicht aus, wozu auch, ich darf die ja gar nicht fahren.

Edit:
Das ist jetzt nicht dein Ernst. Erst schreibst du etwas, das nicht ganz korrekt ist, sagst darauf, dass wir die Sache falsch interpretieren und gibst uns final die Information, dass du selbst schon aus der Thematik raus bist und dein Wissen sowieso nur vom Hörensagen bezogen hast? Nichts gegen dich, aber das war jetzt lustig. :d

Bitte oben noch mal lesen, und nicht aus dem Zusammenhang reißen. Ich kann dir definitiv nicht den § nennen, weil ich den schlicht nicht im Kopf habe. Warum sollte ich auch. So lange ich weiß, dass die Thematik "Als Oltimer anmelden und als Alltagsauto nutzen" zu Problemen führt, reicht mir das als "Normalbürger".
Ich kann dir nur sagen, dass ich genau diese Thematik eben mehrfach mit Leuten aus entsprechenden Umfeldern durchgekaut habe, und es von mehreren Seiten (ja natürlich auch die Thematik der Versicherung) hieß, dass gibt nur Probleme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
ein LKW ist aber ja auch in seiner Bestimmung nicht als "Spaßgerät" gedacht, das ist bei einigen Fahrzeugen die gern auch als Oldtimer genutzt werden" halt etwas anders.

Bitte dazu mal die juristische Grundlage bzw. die versicherungstechnische verlinken. Nein nein, ich verlange nicht, dass du für mich googeln musst. Aber wenn du das behauptest, würde ich das schon gerne mal erklärt haben (also von dir), oder eben gegebenenfalls die entsprechende Stelle verlinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja nicht der Einzige, die Zahlen sind laut vielfachen Meldungen sogar steigend:
https://www.motor-talk.de/news/so-alt-und-trotzdem-noch-im-dienst-t6019659.html

So schreiben es auch viele Seiten, ich zitier jetzt mal nicht jede kleine Furzseite, aber u.a. auch der ADAC schreibt es so:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kap%2008%20ADAC_Oldtimer-Ratgeber-2018-2019_160518_Web-3_43116.pdf

Die Gesetzeslage gibt in der Hinsicht auch wenig Anderes her, finde auch keinerlei Urteile gegen die Nutzung ( im Gegensatz zu "früher", wo vor der Änderung u.a. die gewerbliche Nutzung ausdrücklich verboten war)

ein LKW ist aber ja auch in seiner Bestimmung nicht als "Spaßgerät" gedacht, das ist bei einigen Fahrzeugen die gern auch als Oldtimer genutzt werden" halt etwas anders.
Und warum es Dinge gibt, die so nicht gedacht waren, sorry, darüber müsste ich jetzt auch spekulieren.

Ein Golf II war als billiges Alltagsauto gedacht. Ist inzwischen in der Lage ein H-Kennzeichen zu erhalten (falls man einen unverbastelten findet) Laut deiner Aussage dürfte ich den aber nicht als Daily nutzen, obwohl genau das sein Zweck war. Nicht am LKW festkrallen, dass war nur ein Beispiel von mir, weil ich da einen konkreten Fall kenne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Golf II war als billiges Alltagsauto gedacht. Ist inzwischen in der Lage ein H-Kennzeichen zu erhalten (falls man einen unverbastelten findet) Laut deiner Aussage dürfte ich den aber nicht als Daily nutzen, obwohl genau das sein Zweck war. Nicht am LKW festkrallen, dass war nur ein Beispiel von mir, weil ich da einen konkreten Fall kenne.

Eben, genau das dachte ich u.a. auch. Zumal ja auch damalige neue Sportwagen gerne als Alltagswagen genutzt wurden. Wenn die alle nur als Liebhaberfahrzeuge seit Kauf in Verwendung waren, müssten wir sie heute ja nicht haufenweise restaurieren. ;)

Bitte oben noch mal lesen, und nicht aus dem Zusammenhang reißen. Ich kann dir definitiv nicht den § nennen, weil ich den schlicht nicht im Kopf habe. Warum sollte ich auch. So lange ich weiß, dass die Thematik "Als Oltimer anmelden und als Alltagsauto nutzen" zu Problemen führt, reicht mir das als "Normalbürger".
Ich kann dir nur sagen, dass ich genau diese Thematik eben mehrfach mit Leuten aus entsprechenden Umfeldern durchgekaut habe, und es von mehreren Seiten (ja natürlich auch die Thematik der Versicherung) hieß, dass gibt nur Probleme.

Ich habe dich schon verstanden und nichts aus dem Zusammenhang gerissen. Mir scheint es bisher eher so, als ob du nicht wüsstest wo hier oben und unten ist. Alleine die Aussage von dir jetzt bestätigt das "es kann zu Problemen führen"???? Ja? Wann denn? Wie wo was? Also bitte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, ich kann hier auch ohne ESD und ohne Versicherungsschutz im Dorf fahren.
Kann zu Problemen führen? Wo und wann denn? Sorry, Regelungen sind immer eine Sache der Überwachung, der Nachvollziehbarkeit usw.
Das weißt du doch auch. Also bitte.
 
Gehts noch? Jetzt hast du ein konkretes Beispiel gebracht und es ist wohl jedem verständlich, dass das Auto ohne ESD keine BE mehr besitzt. Was wir hier wissen wollten, war, unter welchen Bedingungen man einen Oldtimer denn nicht mehr dauerhaft nutzen darf, wenn er mit einem H-Kennzeichen versehen ist. Vielleicht solltest du Experte mal richtig lesen und uns verstehen. Danke!
 
Das Thema Alltagsnutzung im sinne von jeden Tag das Auto nutzen ist ja auch durch die meisten Versicherungen bei einem Oldtimer nicht als Idee gegeben.

Die Versicherungen können das im Versicherungsvertrag vorschreiben. Da kann auch drinstehen, dass niemand unter 25 mit dem Auto fahren darf.
Grundsätzlich ist es aber trotzdem erlaubt.

Bei meiner Versicherung musste ich nur den Nachweis erbringen, dass ich einen Alltagswagen habe.
Von einem Alltagsfahrverbot weiß ich nichts.

Ich mag mich aber irren.
 
Sorry, ich kann hier auch ohne ESD und ohne Versicherungsschutz im Dorf fahren.
Kann zu Problemen führen? Wo und wann denn? Sorry, Regelungen sind immer eine Sache der Überwachung, der Nachvollziehbarkeit usw.
Das weißt du doch auch. Also bitte.

:confused: Beim fehlenden ESD und fehlenden Versicherungsschutz kann ich dir aber genau die Paragraphen bringen, die das verbieten. Der Vergleich hinkt also gewaltig.
Wie gesagt, dass Internet ist sich in der Sache auch uneins, etwa 1/3 sagt ist eingeschränkt, der Rest sagt geht ohne Einschränkungen. Aus der FZV geht keine Einschränkung hervor, die alten Vorschriften nach dem alten §21/23 StVZO gibt es nicht mehr.
Zu der neuen Regelung finde ich keine passenden Urteile, weder in die eine Richtung, noch die Andere. Daher würde mich was "handfestes" da sehr interessieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Versicherung verlangt:

Bei Nichtnutzung in der Garage abstellen
Alle Fahrer über 25 Jahre
Nur private Nutzung
Für den täglichen Gebrauch muss ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein
Jährliche Fahrleistung maximal 8.000 km


Wenn man einen kurzen Weg zur Arbeit hat, müsste eine Alltagsnutzung möglich sein.
Das Argument mit der Steuerhinterziehung sehe ich nicht, da die Steuer unabhängig von der Fahrstrecke erhoben wird.
 
Du hattest einen Teil der dafür gültigen Regelungen mit der Thematik Versicherungen doch selbst schon gebracht.
Damit ist die Nutzung als alltägliches Auto doch eigentlich schon nicht mehr zulässig. Unter welchen § weitere Regelungen greifen, oder ob diese ggf. auch nur schwammig formuliert irgendwo in einem § stehen, ist dann ja nicht erheblich.

Was ich getan habe in Post #217987 ist nicht anderes als was du darüber getan hast, du stellst die Überprüfbarkeit und ggf. die Ahndung in Frage.
Die ist, zugegebener Maßen, ja ein ganz anderes Blatt der Sache und vor allem bezüglich der Nutzung des Fahrzeugs extrem schwierig.

Aber eine nicht zulässige Handlung ist eine nicht zulässige Handlung.
Und wenn es beim Thema Oldtimer eine Überarbeitung von Kriterien gab, die diese Handlung jetzt seitens der Zulassungsstellen als Statthaft da stehen haben, was mir dann vielleicht entgangen sein könnte, steht ja trotzdem die Versicherung noch im Wege, sofern das dort greift.

Edit:
@Polarcat, ich wollte mit dem zugegeben extremen, Beispiel auf was anderes raus ;) siehe oben.

@timo, die KFZ-Steuer wird nicht per Strecke erhoben ;)
Bei meinem Auto wäre der Vorwurf der Steuerhinterziehung ja sogar nachweislicher Blödsinn, denn als Optimer müsste ich steuerlich mehr zahlen als wenn ich den Wagen so anmelde.

Edit2:
...
Von einem Alltagsfahrverbot weiß ich nichts.

Ich mag mich aber irren.
Ich glaube genau da missversteht ihr mich gerade alle drei.
Das meine ich nämlich nicht. Natürlich darfst du den Wagen auch in einer alltäglichen Situation fahren. Die Idee ist aber ja, das du das Auto nicht bei jeder Witterung, jeden Tag, und zu jeder Fahrzeugnutzung, als Auto nutzt.
Wie ich aber oben in diesem Post auch schreibe, ist genau dieser Punkt wohl auch extrem schwer kontrollierbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hattest einen Teil der dafür gültigen Regelungen mit der Thematik Versicherungen doch selbst schon gebracht.
Damit ist die Nutzung als alltägliches Auto doch eigentlich schon nicht mehr zulässig. Unter welchen § weitere Regelungen greifen, oder ob diese ggf. auch nur schwammig formuliert irgendwo in einem § stehen, ist dann ja nicht erheblich.

Du bist ja nicht gezwungen, den Spezialtarif zu nutzen. Du kannst auch ein ganz normale Versicherung drauf packen. Dann halt mit der Einschränkung, dass du die Vergünstigung im Beitrag nicht bekommst und dass du wahrscheinlich im Schadensfall nicht die Wertsteigerung ersetzt bekommst, die einige Oldtimer mitmachen.

Aber eine nicht zulässige Handlung ist eine nicht zulässige Handlung.

Darum geht es uns doch die ganze Zeit. Woher nimmst du die Aussage, dass das nicht zulässig ist? Also belastbar belegbar..
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meinen Recherchen vor geraumer zu genau diesem Thema, weil es damals darum ging, dass ich einen damals schon H-Kennzeichen fähigen Wagen kaufen wollte, den aber als einziges Auto hätte nutzen müssen.
Das Ergebnis war damals so, dass es zu solchen Problemen kommen kann.
Da ich dazu auch mit Bekannten im Dienste der Rennleitung gesprochen habe, hat mir das gereicht.

Edit:
Bestimmte Fahrzeuge die H-Kennzeichen haben, wird dir aber keine normale Versicherung versichern wollen ;) das nur nebenbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war zuerst auf der Suche nach dem Cherokee ZJ aus 1993 mit dem 5.9 V8 um in 4 Jahren eben H zu haben und dem Vater Staat zu bescheissen mit EU1.
Schön ohne KAT mit durchgehenden 3 Zoll Rohr und SF 44 als Endtopf!

Das ganze für 150€ Steuer und 169€ Versicherung!
Leider ist keiner unter 6000€ zu finden der kein Grab ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Händler will ich sehen der ohne Murren den Repleitfaden für das Wechseln des Zahnriemens oder der Fensterhebermechanik rausrückt :d Oder die kompletten Drehmomente fürs Fahrwerk.

Also ich habe erst vor ein paar Tagen ein paar Teile für ein Fahrwerkumbau dort geholt und habe die erWin Ausdrucke mitbekommen ohne gross danach fragen zu müssen, wollte nur die Drehmomente wissen und ausdrucken war halt leichter als abschreiben ^^
Klar kann das vielleicht jetzt nicht jeder bei jedem Händler einfach so machen aber wenn man dort öfters seine Teile bestellt und nett fragt, also bei uns ist das eher normal.. da habe ich auch schonmal anrufen als ich atok eine Info brauchte.
Bin halt auch sehr froh dass ich zumindest da ein paar gute Händler kenne, aber ansonsten ist halt wie gesagt so ein Buch nicht verkehrt denn das kann man eigentlich immer mal gebrauchen :).

Mfg.
 
Zuletzt bearbeitet:
@timo, ops, äh, lesen wäre echt gut ;)

Trotzdem, wenn die jährlich erhobene Steuer des PKW in der normalen Nutzung höher ist, als bei einem Oldtimer, ist die grundlegende Überlegung der Steuerhinterziehung zumindest logisch nachvollziehbar.
 
@ Shadow: macht nichts! Passiert. Du siehst es ja locker.

Ich überlege gerade, ob bei der Steuererhebung überhaupt irgendein Nachweis über die Fahrleistung erbracht wird. Die Versicherung interessiert sich immer für den Kilometerstand. Aber bei der Steuer ist das doch total egal.
 
@timo82: beim 1.2 ohv ist der fächerkrümmer unnötig. Wenn nicht vorhanden nimm den krümmer vom 1.2S und bearbeite ihn am bisschen. Gibt es oft für 30€.

Bei meiner H Versicherung (Saison 6 Monate) habe ich eine Kilometergrenze von 10tkm und ein alltagsauto ist vorgeschrieben. Zahle 55€ für die Saison. Habe aber auch das alltagsauto ganzjährig zugelassen. Steuer sind 192 gedeckelt, bei Fahrzeugen mit Kat macht das meist kein Sinn Kadett e etc lassen sich auf euro2 umrüsten. Bei meinem 1.8l ohne Kat ist das jedoch 190€ günstiger
 
Wenn das Fahrzeug durch den Alltagsgebrauch nicht seinen erhaltungswürdigen Zustand verliert spricht rein rechtlich nichts gegen eine Nutzung von Oldtimern mit H Kennzeichen im Alltag. Was manche Versicherungen in ihren Verträgen fordern ist wieder etwas anderes.
 
Also ich habe erst vor ein paar Tagen ein paar Teile für ein Fahrwerkumbau dort geholt und habe die erWin Ausdrucke mitbekommen ohne gross danach fragen zu müssen, wollte nur die Drehmomente wissen und ausdrucken war halt leichter als abschreiben ^^

Mfg.

Beispielsweise BMW hat für alle alten Modelle damals bereits die Drehmomente veröffentlicht. Wie es um die neuen Modelle steht, weiß ich allerdings nicht. Ich habe hier eine PDF für mein Auto: Über 166 Seiten in Kleinschrift, versehen nur mit Drehmomentangaben für alle Schrauben, u.a. sämtliche des Fahrwerks. Auch alle Stromlaufpläne wurden veröffentlicht.

Wenn das Fahrzeug durch den Alltagsgebrauch nicht seinen erhaltungswürdigen Zustand verliert spricht rein rechtlich nichts gegen eine Nutzung von Oldtimern mit H Kennzeichen im Alltag. Was manche Versicherungen in ihren Verträgen fordern ist wieder etwas anderes.

Eben. Und man muss mal überlegen, wie lange so etwas möglich ist. Ein Bekannter fährt auch einen Kadett C im Alltag mit H-Kennzeichen. Wenn ich mir heute einen neuen Porsche 911 kaufe, so kann ich diesen ebenfalls 14 Jahre im Alltag fahren, dabei regelmäßig pflegen und warten. Nach diesen 14 Jahren werde ich das Auto sicherlich noch gut verkaufen können, sofern es keine 253.645 Km auf dem Tacho hat. Jetzt kann man mal schnell überlegen, wie lange man einen voll restaurierten oder gut instandgesetzten Oldtimer im Alltag fahren kann, der vielleicht ohnehin etwas seltener gefahren wird. Dann sind wir schon bei 20 Jahren in denen das Auto einen guten Zustand erhält und bis dahin ist das Auto eh meist wieder verkauft oder andere Faktoren sind eingetreten, welche dazu führen, dass man das Auto nicht mehr besitzt.
Aber manche ziehen auch eine Motorrevision für ein schönwetter Cabrio durch, die den Motor in einen Zustand verbringt wie neu, als ob er noch einmal 300.000 Km halten müsste. Dabei werden mit dem Hobel dann 3000 Km pro Jahr gefahren, um ihn nach 10 Jahren zu verkaufen. Das ist genau so unsinnig von der Planung her. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe erst vor ein paar Tagen ein paar Teile für ein Fahrwerkumbau dort geholt und habe die erWin Ausdrucke mitbekommen ohne gross danach fragen zu müssen, wollte nur die Drehmomente wissen und ausdrucken war halt leichter als abschreiben ^^

Siehe auch meinen Post ein paar Posts unter dem von dir zitierten... Wenn du beim Händler öfter was kaufst dann wundert mich das nicht. Wenn du aber erstmalig dort reinstolperst und direkt Ausdrucke haben willst, dann schon ;)

Generell ists aber gut, wenn man jemanden mit Zugriff auf die Werkstattsoftware an der Hand hat. ETKA und ELSA (letzteres statt ErWin) sind echt Gold wert wenn man an VAG schraubt.
 
Gibt es für die VAG Fahrzeuge eigentlich irgendwo eine Liste, welche Rad/Reifen Kombination zugelassen sind? In der EG-Bescheinigung steht bei mir nur eine Rad/Reifen Kombination - Audi selbst sagte mir, dass nur diese Kombination freigegeben sei. Meiner Meinung nach kann das aber nicht sein.
 
Wie alt ist denn dein Fahrzeug, wenn es ganz Neu ist könnte das schon sein, habe das schon öfters gehört dass bei aktuellen Kisten nur noch sehr wenige Serien-Bereifungen vom Werk aus freigegeben sind (vor allem bei kleineren Modellen).

Mfg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es für die VAG Fahrzeuge eigentlich irgendwo eine Liste, welche Rad/Reifen Kombination zugelassen sind? In der EG-Bescheinigung steht bei mir nur eine Rad/Reifen Kombination - Audi selbst sagte mir, dass nur diese Kombination freigegeben sei. Meiner Meinung nach kann das aber nicht sein.
Deine Meinung ist da aber relativ egal, wenn die EG Bescheinigung (oder CoC) nur eine Größe her gibt und selbst Audi sagt da geht nur die dann wird es so sein. Andere Größen per Einzelabnahme oder Zubehör Räder mit ABE.

Gesendet von meinem LG-H870 mit Tapatalk
 
^ Was Chrisch sagt. Wenn die EG Papiere nicht mehr hergeben als ne einzige Größe, musst du alles andere zwangsläufig eintragen lassen.
 
Hmm, das ist aber unschön. Ich würde gerne Reifen mit der Größe 235/35 R19 fahren - allerdings ist der Umfang bei dieser Größe um 1.5% höher als bei der Serienbereifung. Damit ist die Eintragung in der Regel nicht so einfach.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Felgen nur ein Gutachten für BMW Fahrzeuge haben :fresse:
 
Geht 225/35R19 nicht oder ist der zu schmal? Ja, größerer Umfang kann zum Problem werden bzw. du musst die Tachogenauigkeit nachweisen. Sprich auf nen Rollenprüfstand und mit dem Protokoll dann zum Tüv. Das das Gutachten für BMW ist, ist erstmal Wurst. Hauptsache du bekommst keine Probleme wegen dem Impact Test der Felge und Mittenzentrierung+Lochkreis passen.

EDIT:
Äh, bist du dir sicher das 235/35R19 für den S3 8V nicht geht?! Serienbereifung sollte sein:

225/40R18 7,5x18 ET51
225/40R18 8x18 ET46
235/35R19 8x19 ET49
205/50R17 6x17 ET48
205/50R17 6,5x17 ET43
225/40R18 7,5x18 ET51
225/40R17 8x18 ET46
 
Zuletzt bearbeitet:
Jaja, ich weiss ... n Dacia ist hier nicht gern gesehen aber mein Bollerwagen für die Mai-Wanderung wurde heute mal ausgeführt:
dustyahjv6.jpg


Damit wäre das 3. Auto fertig :d
 
SUV's oder noch schlimmer Crossover's sind eine Pest und was für Autohasser.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh