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Du brauchst eine Abnahme nach §23. Da kannst du auch die vom Vorbesitzer verwenden, ist ja auf das Fahrzeug bezogen und nicht auf den Besitzer. Spart dir auch ein paar Euro.
Ich bin mir nicht sicher, was du unter Gutachten verstehst. Ein Wertgutachten in welchem dein Fahrzeug bewertet und nach Noten der Classic Data eingestuft wird brauchst du nicht.
Es gibt einen Anforderungskatalog für die Abnahme nach §23, den musst du erfüllen und dies wird bei der Abnahme geprüft.
Fällt bei einer HU auf, dass dein Fahrzeug diesen Anforderungen nicht mehr entspricht, so muss nachgebessert werden.
Allerdings bin ich der Meinung, bzw. habe es oft genug gelesen, dass du, je nach Wert des alten Schätzchen, ein Wertgutachten für deine Versicherung benötigst. Das hat andere Gründe - über das Gutachten und den darin dokumentierten Zustand entscheidet sich u.a. die Versicherungsrate- sowie die summe, Stichwort Wiederbeschaffungswert. Da bin ich mir relativ sicher, dass, erneut abhängig vom Fahrzeug und der damit angenommenen Werteinstufung, du dort mitunter alle paar Jahre ein aktuelles (Wert-) Gutachten vorlegen musst. Das ist aber eher im Bereich >50.000€ fällig und hängt auch etwas am Versicherungsträger.
In den vorherigen Posts wurde ja auch die historische Zulassung mit einer historischen Versicherung in einen Topf geworfen.
So schauts aus....richtig. Und wenn einem das Tuning wichtiger ist als das H-Kennzeichen, so ist das überhaupt kein Problem. Deshalb zahlt man je nach individueller Versicherung nicht unbedingt mehr oder weniger.
Es gibt sogar einen S124 mit M120 V12 von einem deutschen Tuner... https://eurotuner.de/wahnsinn-70-liter-v12-im-w124-t-modell/ -> Ob der aber TÜV hat, kA.S124 mit V8 ist nicht TÜV fähig, wenn du es richtig machen wollen würdest, darum gab es das ab werk auch nicht
Ob das bei C und R124 ebso gilt weiß ich aus dem Kopf nicht, aber, im S müsste man an tragenden Teilen der Karosse deutliche Durchbrüche für Ölleitungen machen.
Also ich vertraue da eher auf 124er Experten als auf Leute hier, die nicht jede Schraube im 124er mit Vornamen kennen.
Ich träume ja immernoch von einem 124er Kombi mit V8 oder einem E30 mit S54... wird aber sicher nie was draus
Du kannst mich gern mit nem getüvten S124 und dem V8 aus dem 400/420/500 überzeugen.Was ist das für eine dämliche Antwort?
Die Frage war ob die Ölleitungen einzig und allein das Problem sind.
Falls ja, ist das immernoch das geringste Problem.
Da die H-Kennzeichen ja trotzdem maximal ne Laufleistung um die 10.000 KM / Jahr haben dürfen, wird das denke ich nicht ganz so das Problem werden. Es sei denn jemand macht sich die Mühe 4 Karren vorzuhalten - aber den Platz hat man ja selten.
Man Versichert Liebhaberfahrzeuge generell n ach WGA, Alleine schon um im Falle eines Schadens einen entsprechenden Gegenwert zu bekommen.Moin,
ich meinte die Abnahme nach §23, die ihr beide erwähnt habt.
Allerdings bin ich der Meinung, bzw. habe es oft genug gelesen, dass du, je nach Wert des alten Schätzchen, ein Wertgutachten für deine Versicherung benötigst. Das hat andere Gründe - über das Gutachten und den darin dokumentierten Zustand entscheidet sich u.a. die Versicherungsrate- sowie die summe, Stichwort Wiederbeschaffungswert. Da bin ich mir relativ sicher, dass, erneut abhängig vom Fahrzeug und der damit angenommenen Werteinstufung, du dort mitunter alle paar Jahre ein aktuelles (Wert-) Gutachten vorlegen musst. Das ist aber eher im Bereich >50.000€ fällig und hängt auch etwas am Versicherungsträger.
Folgefrage - kann das H-Kennzeichen rückwirkend entzogen werden - z.B. aufgrund von Veränderungen ("Tuning") oder auch Basis eines stark verschlechterten Zustands? In anderen Worten runtergerockte Karre. Ich lese das so, dass sie dann die Zulassung, wie jedes andere Auto auch, verliert. D.h. du darfst damit nicht mehr fahren - wie z.B. bei einem aktuellen Auto, bei dem die Bremse nicht funktioniert. Dies wirkt sich aber nicht auf das H-Kennzeichen als solches aus.
Bei Modifikationen meine ich ist es "ok" wenn es zeitgenössische Veränderungen sind, also Tuning aus der Zeit. Aber es ist nicht "ok" z.B. Karosserieteile durch Karbon zu ersetzen, wenn der Wagen im Original und während seiner Zeit nie Karbonara hatte. Vom F40 abgesehen gibt es glaube ich nicht so viele Fahrzeuge, die aktuell als H-Kennzeichen fähig klassifiziert sind und Karbonara (Serie) verbaut haben. Als was wird so ein Karbon Umbau dann eingestuft, vergleichbar zu einem Singer als quasi Neuwagen?
Zur Emily...eh Spirit of Ecstasy... also ich finde es ja viel schlimmer, wenn sie mir dort vorne nicht mehr den Weg freibrennen kann und ich nun plötzlich den Pöbel sehen muss. Inakzeptabel!