[Sammelthread] Automobile

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Ist doch verständlich. Vor allem bei etwas so stark verbreitetem wie ein Rolls Royce, der bekanntlich vor jedem Plattenbau steht. Denk doch an die Kinder...

Aber was ich mich bei dem verlinkten Artikel Frage: Aufgrund einer NEUEN Verordnung. Gilt nicht Bestandschutz? Und ich stelle mir net vor, dass die stark blenden. Gibt ja auch für LKW und PKW ohne Distronic bei Mercedes auch beleuchtete Sterne (Indirekt nach hinten, nicht der Stern selbst).
Und Lichtverschmutzung. Weils bei den beleuchteten Städten & Straßen auch so viel mehr Lichtverschmutzung gebe...
 
Im Thread wird ja auch auf die "Iconic Glow Nieren" von BMW eingegangen.
Der Unterschied weswegen sie vielleicht so durchgehen (Ein Geldkoffer war es bestimmt nicht): Sie sind nicht im Sichtfeld des Fahrers.
Also wenn es um die Ablenkung des Fahrers durch Blendung etc. ginge wüsste ich so einige Anzeigen im Armaturenbrett, die im Dunklen ziemlich stören können. Teilweise spiegelt sich manches auch in der Frontscheibe.
 
Aufgrund der H Kennzeichen Diskussion heute mal wieder meinen Kadett bewegt. Zieht nun Ende des Monats ins Winterquartier. Fazit: 1500km diese Saison

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Du brauchst eine Abnahme nach §23. Da kannst du auch die vom Vorbesitzer verwenden, ist ja auf das Fahrzeug bezogen und nicht auf den Besitzer. Spart dir auch ein paar Euro.
Ich bin mir nicht sicher, was du unter Gutachten verstehst. Ein Wertgutachten in welchem dein Fahrzeug bewertet und nach Noten der Classic Data eingestuft wird brauchst du nicht.
Es gibt einen Anforderungskatalog für die Abnahme nach §23, den musst du erfüllen und dies wird bei der Abnahme geprüft.
Fällt bei einer HU auf, dass dein Fahrzeug diesen Anforderungen nicht mehr entspricht, so muss nachgebessert werden.

Moin,

ich meinte die Abnahme nach §23, die ihr beide erwähnt habt.
Allerdings bin ich der Meinung, bzw. habe es oft genug gelesen, dass du, je nach Wert des alten Schätzchen, ein Wertgutachten für deine Versicherung benötigst. Das hat andere Gründe - über das Gutachten und den darin dokumentierten Zustand entscheidet sich u.a. die Versicherungsrate- sowie die summe, Stichwort Wiederbeschaffungswert. Da bin ich mir relativ sicher, dass, erneut abhängig vom Fahrzeug und der damit angenommenen Werteinstufung, du dort mitunter alle paar Jahre ein aktuelles (Wert-) Gutachten vorlegen musst. Das ist aber eher im Bereich >50.000€ fällig und hängt auch etwas am Versicherungsträger.

Folgefrage - kann das H-Kennzeichen rückwirkend entzogen werden - z.B. aufgrund von Veränderungen ("Tuning") oder auch Basis eines stark verschlechterten Zustands? In anderen Worten runtergerockte Karre. Ich lese das so, dass sie dann die Zulassung, wie jedes andere Auto auch, verliert. D.h. du darfst damit nicht mehr fahren - wie z.B. bei einem aktuellen Auto, bei dem die Bremse nicht funktioniert. Dies wirkt sich aber nicht auf das H-Kennzeichen als solches aus.
Bei Modifikationen meine ich ist es "ok" wenn es zeitgenössische Veränderungen sind, also Tuning aus der Zeit. Aber es ist nicht "ok" z.B. Karosserieteile durch Karbon zu ersetzen, wenn der Wagen im Original und während seiner Zeit nie Karbonara hatte. Vom F40 abgesehen gibt es glaube ich nicht so viele Fahrzeuge, die aktuell als H-Kennzeichen fähig klassifiziert sind und Karbonara (Serie) verbaut haben. Als was wird so ein Karbon Umbau dann eingestuft, vergleichbar zu einem Singer als quasi Neuwagen?


Zur Emily...eh Spirit of Ecstasy... also ich finde es ja viel schlimmer, wenn sie mir dort vorne nicht mehr den Weg freibrennen kann und ich nun plötzlich den Pöbel sehen muss. Inakzeptabel!
 
Allerdings bin ich der Meinung, bzw. habe es oft genug gelesen, dass du, je nach Wert des alten Schätzchen, ein Wertgutachten für deine Versicherung benötigst. Das hat andere Gründe - über das Gutachten und den darin dokumentierten Zustand entscheidet sich u.a. die Versicherungsrate- sowie die summe, Stichwort Wiederbeschaffungswert. Da bin ich mir relativ sicher, dass, erneut abhängig vom Fahrzeug und der damit angenommenen Werteinstufung, du dort mitunter alle paar Jahre ein aktuelles (Wert-) Gutachten vorlegen musst. Das ist aber eher im Bereich >50.000€ fällig und hängt auch etwas am Versicherungsträger.

Frage die Versicherung deiner Wahl, dann bekommst du genaue Antworten was im individuellen Fall und je nach deinen Wünschen notwendig ist. Ich musste damals ein aktuelles Gutachten vorweisen. Ferner musste ich beweisen, dass ich einen Alltagswagen sowie eine Garage für das Hobbyauto besitze und das Hobbyauto somit wirklich nicht im Alltag bewegt wird. Die Kilometerbegrenzung pro Jahr lässt sich je nach Versicherung genau festlegen. Je besser das Auto von deiner Seite gegen die Umwelt “abgesichert” ist, umso weniger Kosten musst du pro Monat/Jahr an die Versicherung zahlen. Selbst ein teurer Sportwagen kann dann (bei optimalen Bedingungen) relativ günstig und trotzdem umfassend versichert werden
 
In den vorherigen Posts wurde ja auch die historische Zulassung mit einer historischen Versicherung in einen Topf geworfen. Grundsätzlich ist das unabhängig voneinander, auch wenn die meisten Versicherungen ein historisches Kennzeichen für den Oldtimer Tarif fordern und/oder eben auch das Wertgutachten. Das macht aber sowieso auch bei Youngtimern schon Sinn, da so im Schadenfall unrealistischen Wiederbeschaffungs(Schrott)werten entgegen gewirkt werden kann.
Bei den überschaubaren Kosten für so ein Wertgutachten in Relation zum Fahrzeugwert lohnt sich das in der Regel immer, ist aber nicht unbedingt Pflicht. Es hängt aber in erster Linie von deiner gewählten Versicherung / Tarif ab, die machen die Regeln.

Führst du ein Fahrzeug mit H Kennzeichen zur Hauptuntersuchung vor, so muss der Prüfer auch prüfen, ob dieses weiterhin im erhaltenswerten (H-berechtigten) Zustand ist. Sollte die Hauptuntersuchung sonst frei von Mängeln sein und du nur laut Prüfer die Anforderungen für ein historisches Kennzeichen nicht mehr erfüllen, so kann er dir entweder die Plakette verweigern und dir mit auf den Weg geben, was du ändern musst um weiterhin das H Kennzeichen führen zu dürfen, oder aber dir wird der historische Zustand entzogen, wodurch du dann beim StvA wieder Kennzeichen und Fahrzeugpapiere ändern musst.
Die Gründe dafür können unter anderem Tuning oder nicht mehr erhaltenswerter Zustand sein

Den ganzen Teil mit Umbauten usw. musst du individuell absprechen, das ist von Fahrzeug zu Fahrzeug und von Prüfer zu Prüfer verschieden.

In dem Video:
werden viele Fragen zu Tuning und H Kennzeichen schon kompetent beantwortet.
 
Zuletzt bearbeitet:
In den vorherigen Posts wurde ja auch die historische Zulassung mit einer historischen Versicherung in einen Topf geworfen.

...richtig. Und wenn einem das Tuning wichtiger ist als das H-Kennzeichen, so ist das überhaupt kein Problem. Deshalb zahlt man je nach individueller Versicherung nicht unbedingt mehr oder weniger.
 
Für meine H-Zulassung habe ich kein Wertgutachten benötigt. Lediglich für diese spezielle Oldtimerversicherung, hier gibt es eben sehr interessante Tarife, daher lohnt sich das Gutachten. Ich habe den Kadett mit Teilkasko versichert, 3-10 zugelassen und zahle 54€ Versicherung für diesen Zeitraum.
Tuning ist "schwierig" das ist super Prüferabhängig, mein Kadett ist auch nicht orignial (Tieferlegung,Motorumbau,entsprechendes Bremsenupgrade, 15" Felgen). Man muss einen Prüfer finden der dahingehend interessiert ist und auch mal was nachliest. Ich habe gute Erfahrung mit älteren Prüfern gemacht, die diese Autos eben noch von früher kennen.
 
Motorumbau ist immer ein heißes Eisen mit H... Da muss der Prüfer schon verdammt genau wissen was er tut, damit er sich nicht die Füße verbrennt. Gibt aber da auch viele §23 die aus Gefallen / Unwissen mit Motorumbau gelaufen sind.

...richtig. Und wenn einem das Tuning wichtiger ist als das H-Kennzeichen, so ist das überhaupt kein Problem. Deshalb zahlt man je nach individueller Versicherung nicht unbedingt mehr oder weniger.
So schauts aus.
 
Der Prüfer der meinen Abgenommen hat, hat das schon relativ genau genommen. Motor ist aus der Baureihe, bei Opel gibt es einen Umrüstkatalog, da steht quasi geschrieben welcher Motor mit welcher Bremsanlage ausgestattet war, welche Lasten erhöht/erniedrigt werden. Entsprechend hatte ich eben die Teile umgebaut.
Es gibt einige Prüfer die auch Motoren aus anderen Baureihen mit H-Eintragen, beliebt ist es den Kadett D eben mit dem Kadett E 16v (C20XE) Motor auszustatten. Prinzipiell entspricht es dem 10Jahres Prinzip, aber das wird durchaus unterschiedlich interpretiert. Daher wollte ich den Aufwand nicht treiben und habe auf 18E umgebaut, sprich Kadett D GTE Motor (auch im Ascona C / Rekord E zu finden). Finde aber auch, das dies dann nicht unbedingt mit dem "H" belohnt werden sollte (C20XE).
 
Die Diskussion mit 10 Jahres Prinzip und Fremdmotor würde hier den Rahmen sprengen. Aus der gleichen Baureihe sehe ich auch als unproblematisch.
 
Bei Motorumbau muß eben erstmal klar sein, dass dies im absoluten Minimum auch "zeitgenössisch" möglich war.
Wie mein Vorredner gerade parallel tippte, da gibt es garantiert dinge, die man, auch wenn es geht, nicht unbedingt mit H belohnen muss, andererseits wurden ja beispielsweise bei AMG auch andere Motoren in den 190E eingebaut, da kann man also durchaus auch bei einem Nachbau ein H geben.

Das Thema ist aber auch nicht bei jedem H-Auto wirklich wichtig, denn ich z. B. würde bei meinem 190E auch maximal den 2.0 durch den 2.3 ersetzen, jeweils 8 Ventiler, also wirklich harmlos. Grund dafür wäre auch nur, dass ich den Motor eh überholen muss und n 2.3er Block gerade günstig zu haben ist.
Die Bremsanlage, ja da muß ich noch mal gucken, die muss so oder so größer werden, weil die bei meinem noch ohne innenbelüftete Scheibe vorn auskommen musste, was mit dem Gewicht der Zusatzausstattung nicht ganz zusammen passen will.
 
S124 mit V8 ist nicht TÜV fähig, wenn du es richtig machen wollen würdest, darum gab es das ab werk auch nicht
 
Hast du auch Details warum, in der Limo gabs doch sogar den 400er (also ohne Porsche Sonderanfertigungen) ab Werk. Gilt das fürs QP auch?
 
Ob das bei C und R124 ebso gilt weiß ich aus dem Kopf nicht, aber, im S müsste man an tragenden Teilen der Karosse deutliche Durchbrüche für Ölleitungen machen. Vergiss bitte nicht, dass sich S und W Karo da sehr unterscheiden, der W hat den Tank hinter der Rücksitzbank, der S unter dem Ladeboden.
Ohne diese Leitungen wird das aber wohl nix, die Karosse der beiden 8 Ender ist auch nicht 1:1 identisch mit den anderen.
Hab das Gespräch mal an nem S124 3.6 AMG mit nem 124er Experten geführt, der hat es mir so erklärt. Der 3.6er gilt deswegen auch als der stärkste S124.


Trifft bei W201 übrigens für die beiden EVOs auch analog zu, darum passen deren Bodykits normalerweise nicht ohne Karoarbeiten einfach an "normale W201" dran. Das geht aber TÜV-konform zu ändern.
 
Wie gesagt, nicht wenn du es richtig machen willst, wie es gehört.
Gepfuscht geht alles.
TÜV - konform ist eben ein Thema für sich dabei.
Es gibt auch V12 im 190E,...
 
Also ich vertraue da eher auf 124er Experten als auf Leute hier, die nicht jede Schraube im 124er mit Vornamen kennen. :)
 
So, für den 520er gibt es nun authentische 15 kreuzspeichen.

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Die habe ich noch vom 540er im Keller stehen gehabt. Gummis sind aber uralt und nicht mehr zu gebrauchen. Heute beim Reifen fuzzi abgegeben, der zieht mir dort neue Goodyear vector 4 seasons drauf. Da ich nicht mehr in Bayern wohne, sondern in einer Gegend die flach ist und keinen Winter kennt reicht das für das rumgegurke hier. Neue (nicht vergilbte) felgen Embleme für die Felgen sind ebenfalls auf dem weg.

Weiterer Plan ist nun ausschau nach Ersatz Türen halten. Für hinten habe ich wahrscheinlich schon 2 gefunden. Wenn die dann da sind geht er zum Karosseriebauer / Lackierer und soll wieder hübsch gemacht werden.

Dann soll das H Kennzeichen in Angriff genommen werden.
 
Hab mir gerade mal einen Kostenvoranschlag für einen Zahnriemenwechsel eingeholt. Meine freundliche will 550€ abzüglich 15% Rabatt von mir. Werde ich dann mal machen lassen (hab keine Zeit um den selbst zu Wechseln).
 
Ich träume ja immernoch von einem 124er Kombi mit V8 oder einem E30 mit S54... wird aber sicher nie was draus :fresse:

Schönes Video zu dem Thema w124...

@Janchu88

Kreuzspeiche als reine Winterfelge, das stelle ich mir auch als extrem unpraktisch vor, wenn man die wirklich sauberhalten will...
 
Ja und nein. Im Endeffekt auch nicht viel anders als jede andere felge ausser man will natürlich bis in jede Ecke Hochglanz polieren. Hin und wieder mit der Bürste am waschpark drüber reicht schon, damit kommt man auch in die Windungen etc und hat die ruckzuck sauber.
 
Zum Thema Versicherung, Gutachten usw. gibt es immer mal wieder Artikel in der Motor Klassik auch mit Beispielen aus unterschiedlichen (Preis-) Klassen. Sollte dann bei mir irgendwann mal ein Auto wirklich den Sprung in die Kategorie ernsthafter Kandidat kommen, werde ich mich damit im Einzelfall befassen müssen. Quasi Blanko-Anfragen bei sowohl Versicherungen wie auch Gutachtern bringen da jetzt noch nichts - es sei denn es geht um ein akutes Beispiel.

Und was die Umbauten angeht, war das Video oben durchaus interessant. Aber wie schon gesagt, da muss im Einzelfall geprüft werden. Heute findet man halt häufig Oldies an denen schon rumgewerkelt wurde, gerade Fahrwerk / Bremse ist da immer mal wieder Thema. Speziell jetzt, wo sich einige namhafte Hersteller der Thematik annehmen. Motorumbauten sind auch immer so eine Sache - speziell mit Blick auf den Erhalt des "H". TÜV-bar sind laut des verlinkten Videos ja etliche Varianten, auch solche, die so nie "vorgesehen" waren, beispiel E30 mit S54 Motor oder Diesel Motor in eine Benziner-Karosse - aber eben unter Berücksichtigung der dort genannten Punkte (Abgasanlage usw.).
Wenn einem das "H" als solches egal ist, ist man zwar grundsätzlich auch eingeschränkt, aber es ist deutlich mehr möglich. Versicherung ist klar ein anderes Thema. Mir ging es bei der Frage nach Veränderungen rein um die "H"-Zulassung. Ich sehe oft Umbauten alter Porsche, Turbolook z.B. oder eben mal einen 3.6er in einen 3.2er oder SC eingebaut oder vergleichbare Spielereien. Dabei muss nicht pauschal die "H"-Fähigkeit erlöschen.
Meine Frage war in folgende Richtung gedacht. Man kauft ein Fahrzeug mit "H" (z.B. aktuell als solches zugelassen), es stellt sich aber in der Folge raus, dass der eine odere andere Umbau so nicht mit der "H"-Zulassung vereinbarbar wäre, z.B. während versucht wird das Auto hier lokal anzumelden und TÜVen zu lassen... Dann wird sicherlich kommen "so nicht i.O., zurückbauen oder als Nicht-H anmelden". D.h. sowas muss beim Verkauf "eigentlich" angegeben werden. Die "H"-Einstufung erlischt aber z.B. nicht, wenn das Auto in einem katastrophalen Zustand ist - die Straßenzulassung aber schon.
 
Was ist das für eine dämliche Antwort?
Die Frage war ob die Ölleitungen einzig und allein das Problem sind.

Falls ja, ist das immernoch das geringste Problem.
Du kannst mich gern mit nem getüvten S124 und dem V8 aus dem 400/420/500 überzeugen.

Mir ist bis heute da keine Lösung bekannt.

Notiz am Rande, es geht um eine Ölleitung an der Hinterachse, genau da wo eben eh schon kein Platz ist, beim S124.
 
Wer noch ein gutes Autoladegerät braucht, das CTEK MXS 10 gibt es übrigens gerade beim Amazon Primeday für 98€
 
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