Moin,
nein. nicht mit H-Kennzeichen. Das habe ich (bzw. der Prüfer vom TÜV) damit nicht gesagt.
TÜV-bar. Es ging um das generell eintragbar.
D.h. du kannst den Motor aus einem anderen Auto in z.B. einen E30 einbauen. Dann musst du aber den Motor des Spenders mit allen Anbauteilen (speziell Abgasanlage) übernehmen. D.h. z.B. S54 in den E30. Ob das Platz-mäßig funktioniert, kann ich nicht beurteilen. Meine letzten Erfahrungen aus erster Hand waren irgendwann Ende der 80er im schwarzen M3 meines Onkels - da hat mich die Technik noch nicht interessiert
.
Am Beispiel JP sieht man ja, dass auch die Technik eines modernen M (4?) in eine E30 Karosse "passt". Dazu muss aber sehr sehr viel an der Karosserie angepasst werden. Ob das dann TÜV-bar ist, ist eine andere Sache. Die Aussage des TÜVers war ja nur, das sowas möglich wäre, aus TÜV Sicht, wenn man sich an bestimmte Spielregeln hält. Dito seine Aussage zu Diesel Motor in Benzin Karosse.
Das du mit einem derartigen Umbau dann kein H-Kennzeichen mehr bekommst dürfte doch quasi selbstverständlich sein. Gleiches gilt für den Diesel in Benziner Karosserie, das wird sicherlich auch ein Kampf sowas eingetragen zu bekommen. Der Wagen läuft ja dann sicher nicht weiter als "Benziner"
.
Fun Fakt (war mir nicht bewusst). Gerade beim Recherchieren gefunden - laut Wiki wurden die letzten E30 in 1994 gebaut, die ersten E46 in 1997 - also liegen theoretisch nur 3 Jahre zwischen E30 und E46. Der E36 denkt sich derweil "Am I a joke to you?"