Aber selbst wenn ich auf einer Bahn, die auf 100 oder 120 beschränkt ist, nehem wir mal an wegen Lärmschutz, dann ist bei leerer Bahn nicht automatisch ein Rennen gegeben, nur weil ich 300 fahre. Ich hatte es eilig, ja, ich habe die Geschwindigkeitsbegrenzung übertreten ja, aber ein Rennen? Wo, wie wann?
Nein, da ist die Beweislage einfach nicht gegeben.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich entschuldige das Thema deutlich zu schnell fahren, vor allem bei einer absehbaren Gefärdung von Anderen definitiv nicht, aber ich sehe auch nicht, das man so einfach ein Rennen definieren kann.
Die Definition über den Versuch der Erlangung einer Höchstgewindigkeit ist aus meiner sicht eher unpassend, denn demnach würde ja eben, wie über mir diskusiert, eine Fahrt z.B. mit 208kmh (max. des Autos) auf einer entsprechend leeren Autobahn, schon ein Rennen gegen mich selbst sein.
Die Beschleunigung allein ist es ja eben auch nicht, ...
Im Primzip brauchen wir keinen "Rennparagraphen", sondern eine genauere Definition von Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die dann entsprechend geahndet werden muss. Geschwindigkeit allein ist ja nicht unser Problem, sondern die Kombination aus der Situation und der Geschwindigkeit im Zusmamenspiel mit dem Verhalten des Fahrers.
300 auf ner leeren Autobahn ist so lange ok, bis ich mehrere Autos erkenne, ab da muss ich ja schon mit "Fehlverhalten" anderer Verkehrsteilnehmer rechnen, und sollte entsprechend die Geschwindigkeit anpassen.
Ich weiß aber auch nicht, wie man das bitte vernünftig definierne möchte. Eigentlich bedarf es dazu nur dem "gesunden Menschenverstand", der aber offensichtlich ein extrem rares Gut ist.