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@Simluxx: Wer hat denn kein Dreck am Stecken? Ganz ehrlich, jedes Unternehmen in solcher Größe hat auf dem Weg nach oben Leichen in Kauf genommen, sonst wären sie nicht dort wo sie sind.
Freigang gibt es erst nach paar Monaten, hat gestern ein Richter erklärt.
Hoffentlich haben alle Hoeness-Hasser auch so viel Anstand und fahren endlich ihre überaus dämliceh Häme zurück!
Sorry, aber das musste jetzt einfach mal raus!
Als Freigänger könnte er ja was sinnvolles machen, seinen Nachfolger anlernen oder so...
Darf er dann eigentlich auch ins Stadion??
Wenn das BGH das Urteil gekippt hätte, dann wären bis dato alle Akten vollständig ausgewertet gewesen. Dies könnte widerum zu einer höheren Strafe führen, da die genaue Summe (die wahrscheinlich höher sein wird als die aktuelle). Die Selbstanzeige wird weiterhin nichtig bleiben und man müsste davon ausgehen das man keinen reinen Tisch machen wollte. (Alles mit dem Hintergrund das die StA auch in Revision gehen wird)In jedem Fall. Hut ab. Mit geradem Rücken aus der Sache aus. Auf Revision zu verzichten, muss seine eigene Entscheidung gewesen sein. Denke nicht, dass sein Anwalt ihm dazu geraten hat.
Nope. Das ist nur der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Wenn er selbst Revision einreicht, kann er nicht schlechter bei rauskommen, als wenn er es nicht tut. Der Staatsanwaltschaft kommt er so natürlich zuvor, bzw. gibt ihnen Anlass nicht selbst in Revision zu gehen. Ich denke aber nicht, dass da noch etwas passiert.Glaube ich nicht, juristisch gesehen ist es eher das einzig richtige.
Wenn das BGH das Urteil kippt, werden bis dahin die Akten vollständig ausgewertet sein. Dann muss damit gerechnet werden, das die endgültige Summe über der aktuell bekannten liegen wird. Dann wird das Urteil härter ausfallen, aufgrund dessen das man nicht die volle Summe genannt hat (die lt. der Verteidigung bekannt ist) und man davon ausgehen muss das man eben NICHT reinen Tisch machen wollte.
Bzgl. den Ämtern, das war abzusehen und in meinen Augen selbstverständlich...
Klar entscheidet sich der Hoeneß für die Strafe, bevor rauskommt, dass er noch mehr Steuern hinterzogen hat und die Strafe noch höher ausfällt.
...
Wäre die Verteidiung in Revision geangen, wäre auch der StA in Revision gegangen. Das die StA jetzt in Revision gehen wird glaube ich auch nicht.Nope. Das ist nur der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision geht.
Ersetze Rechtsstaat mit Bananenrepublik und passe den Artikel an.Wie ja schon gesagt, das Urteil ist in meinen Augen viel zu mild. Aber so ist halt der deutsche Rechtsstaat...
Jup, das erste Mal dass ich mit dir übereinstimme.Der Abgang hat Respekt verdient. (Meinen zumindest) was ihr dazu meint ist mir egal
So ihr Fachjuristen: Wenn Höneß jetzt vor den BGH zieht, kann der dann die 3,6 Jahre auch nach oben korrigieren?
Das BGH wird nur auf Formfehler überprüfen. Sollte dies festgestellt werden, gibt es folgende Möglichkeiten:Soweit ich weiss, kann der BGH das Urteil nur für ungültig erklären. Dann muss der Fall neu verhandelt werden vor einem anderen Landgericht.
Er darf sich feiern lassen wie er lustig ist, aber ich muss ihm dann keine ehrliche Reue abnehmen, wenn er, erst nachdem er verknackt wurde, zurücktritt. Der hat doch bis zum letzten Tag gehofft, damit durchzukommen.Wieso darf er sich nicht feiern lassen?
Eine sehr wirre Umschfeife nur um der Gruppe mitzuteilen, daß es dir zu hoch ist. Das geht auch einfacher (?) Oder gehörst du auch zu den "Blinden"?Also zum User "BessereHälfte" kann ich nur sagen, dass ich selten wirreres Geschwafel gelesen habe als das von ihm hier - sorry! Er sollte, egal was es ist, auf jeden Fall weniger davon nehmen!