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Nein. Ob sich etwas strafmildernd auswirkt, entscheidet am Ende immer ein Richter. Fakt ist aber, dass bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung eine Regelung besteht, die es erlaubt, dass der Straftäter straffrei ausgeht. Das Gericht muss letztendlich ermitteln, ob schon vor der Selbstanzeige Verdachtsmomente gegen Hoeneß vorlagen, denn das ist der entscheidende Punkt. Ich habe die Selbstanzeige nicht vor mir. Wenn man Medienberichten glauben darf, die die Sprecherin des Gerichtes zitieren, stehen wohl die vollen 27,2 Mio in der Anzeige. Das wird sich ergeben. Wenn allerdings bereits ein Anfangsveradcht bestand (schließlich hat er sich nach Bekanntwerden des Scheiterns des Steuerabkommens mit der Schweiz angezeigt und es wurden bereits Steuer-CDs gekauft), nützt ihm seine Anzeige nix.Strafmildernd zählt die Selbstanzeige in jeglicher Form...
Das war in Essen WerdenIst ja alles schön und gut.
Aber was ich neulich gelesen habe:
In Mülheim (ich glaube es war Mülheim, irgendwo hier in der Nähe jedenfalls) gibt es einen Obdachlosen den jeder kennt und mag. Zu Weihnachten gab es eine kleine Spendenaktion und irgendwie sind ein paar Hundert Euro dabei rumgekommen. Der Obdachlose hat das Geld bekommen und ist damit zum Kindergarten gegangen und hat es dem Kindergarten für neue Spielsachen gespendet, im Gegenzug haben die Kinder ihm ein Bild gemalt.
DAS sind die wahren Helden.
Nein. Ob sich etwas strafmildernd auswirkt, entscheidet am Ende immer ein Richter. Fakt ist aber, dass bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung eine Regelung besteht, die es erlaubt, dass der Straftäter straffrei ausgeht. Das Gericht muss letztendlich ermitteln, ob schon vor der Selbstanzeige Verdachtsmomente gegen Hoeneß vorlagen, denn das ist der entscheidende Punkt. Ich habe die Selbstanzeige nicht vor mir. Wenn man Medienberichten glauben darf, die die Sprecherin des Gerichtes zitieren, stehen wohl die vollen 27,2 Mio in der Anzeige. Das wird sich ergeben. Wenn allerdings bereits ein Anfangsveradcht bestand (schließlich hat er sich nach Bekanntwerden des Scheiterns des Steuerabkommens mit der Schweiz angezeigt und es wurden bereits Steuer-CDs gekauft), nützt ihm seine Anzeige nix.
Das wäre auch ein genialer "Zufall".Angeblich kam die Selbsanzeige einen halben Tag eher als die Staatsanwaltschaft diesbezüglich aktiv wurde.
Nein. [...]
Doch...einzig die Anzeige ansich muss gültig sein.
Anzeige gültig != Freispruch durch Anzeige
Bis jetzt hat er bei der Summe eben nicht gelogen, nach Aussagen in den Zeitungen stehen diese 27Millionen eben doch in der Selbstanzeige und das ist entscheidend. (niemand kennt das Schreiben oder haben wir hier Insider? Ergo muss man bisher davon nach den Aussagen davon ausgehen, dass die Summe bekannt war, es nur keiner den Medien gesteckt hat ...)Nein eben nicht, du bist falsch informiert. Ob die Anzeige gültig ist oder eben nicht, entscheidet morgen der Richter, dadurch das er bei der Summe gelogen hat, sieht die Sache anders aus.
Der SternOnline hat aber arg im Trüben gefischt und eher im Bereich Verein in der Schweiz recherchiert. Angeblich kam die Selbsanzeige einen halben Tag eher als die Staatsanwaltschaft diesbezüglich aktiv wurde.
Leute bleibt doch geschmeidig. Recht spricht vorerst voraussichtlich morgen der Richter.
Kann durchaus sein, dass sich das keiner komplett durchgelesen hat, aus Faulheit was auch immer.Andernfalls würde das ja heißen, dass sich die Selbstanzeige keiner durchgelesen hat
Wir können doch bei uns bleiben, ein Bischof der mal eben 31 Millionen zu seinem eigenen Vergnügen ausgibt ist sicher auch nicht besser. Natürlich auch auf Kosten des Volkes, Kirchensteuer etc. also nicht einmal selbst verdientes Geld und komplett ohne Risiko.z.B. Fall ukrainischer Staatschef, der sich nen Palast baut auf Kosten des Volkes
Was hast du eigentlich geraucht? Er hat die Allgemeinheit um mindestens 27,2 Mio. Euro beschissen. Und wenn er Steuerverschwendung anprangern will, dann ist Steuerhinterziehung das falsche Mittel. Das ist eine Straftat.Er hat niemanden [...] anders Schaden zugefügt!
Wie gesagt, es wird ja wohl Teil der Selbstanzeige sein, irgendwo sichtbar die Gesamtsumme zu nennen?!Selbst nach dem Prozess, wird sich vermutlich hier keien die 70000 Seiten oder so die da im Gespräch waren durchlesen. (sollten diese öffentlich werden)