@Polarcat
Nein.
1. Die DGUV V3 macht dazu garkeine Angaben. Die sagt nur, dass du zu bestimmten Zeiten etwas machen musst. Oder mit anderen Worten, du brauchst nen Prozess.
2. 12 Monate steht bei ortsfesten Betriebsmitteln drin. Das wäre also z.B. ein angeschlossenes Deckenklimagerät
3. Bei ortveränderlichen Betriebsmitteln, also alles, was nen Stecker hat, wie z.B. Laptop, PC oder TFT, schlägt die DGUV V3 24 Monate vor.
Zu entnehmen ist das der Durchführungsanweisung zur DGUV V3 aus den Tabellen 1A/B.
Zu 2. sagt die DA explizit, dass man darauf sogar komplett verzichten kann, wenn man andere Maßnahmen ergreift.
Zu 3. sagte die DA
Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen.
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Und ein Richtwert ist ein Richtwert. Dieser kann nach oben, aber auch nach unten ausgedehnt werden.
Warum man das tut, sollte man sich wohl überlegen und dazu gibt es sowas die Elektrofachkräfte.
PS: Die Anpassung sollte aber wohl überlegt sein und vor allem auch "Angriffen" standhalten.
Office: Laptop -> machen wir alle 3 Jahren, weil easy.
Werkstatt: Laptop -> machen wir auch alle 3 Jahre, ist ja nen Laptop.
Da würde ich mit jeder vEFK streiten und im Zweifel auch die BG und auch der Richter.