Unterm Strich gibt absolut dann einen keinen Vorteil.
Bei gemeinsamer Veranlagung wird alles in einen Topf geworfen, umgerührt und dann wird für beide der Steuersatz berechnet.
Es macht daher, am Ende, keinen Unterschied, ob nun 3/5 oder 4/4, es kommt bei beiden Fällen das Gleiche raus.
Die Steuerklassen sind nur für den Vorsteuerabzug relevant. Wenn man es "falsch" macht, dann bekommt man entweder viel wieder (Kredit an den Staat) oder muss viel nachzahlen.
Dass das 3/5 oder 4/4 einen Vorteil bietet ist genauso ein Märchen, wie das mit dem 12 Gehälter sind besser als 15Gehälter oder Boni werden extrem besteuert.
Das Ding heißt nicht umsonst LohnsteuerjahresAUSGLEICH. Ausgleich sorgt dafür, das am Ende auf den korrekten GESAMTbetrag der genau passende Steuersatz entrichtet wird. Egal ob nun Ehepartner oder extreme Gehaltsschwankungen.
Merke, wenn es für den ein oder anderen einfacher ist:
Es wird am Ende also immer so getan, als wenn beide das gleiche verdient haben und man jeden Monat den selben Betrag bekommen hat.
Einzig das mit dem Elterngeld ist relevant, da dort das Netto zählt und da kann man mit einem Push im Netto eben mehr Geld bekommen.
EDIT:
Das einzige, was wirklich was bringt ist, wenn man
kein Splitting macht, also jeder sich selber veranlagt. Dann sollte man bei größeren Unterschieden schauen, dass man die Klassen so legt, dass man besser dasteht. Sprich bei 30k zu 60k macht ein 3/5 nonSplitting sinn. (bzw. eigentlich bei jedem Unterschied, das wird nur immer besser, je größer das Delta ist)
Das ist das, was Pommbaer anspricht, bzw. das Extrem skizziert.
Nur gilt es dabei zu bedenken, dass es gesamtheitlich schon besser ist, wenn der Wenigverdiener einen Teil der Steuerlast des Mehrverdieners aufnimmt.
Beim nonSplitting: Man zahlt bei quasi 2x 30k (ausgegleichen, was beim Splitting dann auch rauskommt, auch wenn die Gehälter stark differieren) summiert schon weniger Steuern als bei 5k+55k), obwohl beides 60k summiert sind.