mal eine frage zu regelmäßigen sonderzahlungen bei meiner frau:
zu vertragsbeginn/einstellung wurde ihr neben ihren "angelehnt an tvöd" gehalt mit eingruppierung und stufe eine monatliche sonderzahlung von 150€ angeboten, weil sie in der stufe zurückgestellt werden sollte, obwohl sie die berufserfahrung hat. vereinbart war, das diese sonderzahlung bis zur nächsten stufenerhöhung erfolgt. diese stufenerhöhung erfolgte letztes jahr. doch die sonderzahlung wurde einfach weiter und weiter und weiter bezahlt, bis sie sich nun plötzlich melden und die kohle zurückhaben wollen für über 1jahr.
unklar ist, was im arbeitsvertrag steht, insbesondere die befristung. wenn unbefristet, ist natürlich auch eine stundung der auszahlung heute eigentlich nicht erlaubt.
aber selbst wenn befristet, muss man dann einfach zurückzahlen?! für mich sieht das auch eher nach einer stillschweigenden verlängerung aus.
außerdem ist der steuerbescheid für letztes jahr längs abgelaufen. wenn überhaupt, kann man also höchstens den nettobetrag zurückzahlen und der AG muss sich die nebenkosten selbst besorgen. alternativ, wer bezahlt den aufwand, um steuer und versicherungsgelder vom letzten jahr wiederzuholen ? das klingt ja alleine schon so abgedreht, das ohne steuerberater kaum was machbar ist, welcher die kosten sicher schneller sprengt als einfach die kohle nicht zurückzufordern.
es geht um rund 2000€, also eine summe, worüber es sich also schonmal lohnt nachzudenken, wie die rechtslage ist und ob man da was machen will. mit den AG läufts eh nicht mehr so, weshalb ggf. auch eine klage kein ding wäre.