Schön, dass für dich geschäftsmäßig mit entgeltlich gleichgesetzt wird.
Es gibt Abhandlungen darüber, was geschäftsmäßig bedeutet und was nicht.
Es ist in den Gesetzen klar geregelt, wer und wer nicht.
Da zählt die ganz persönliche Meinung zu "geschäftsmäßig" oder wen man glaubt zum engeren Kreis zu zählen herzlich wenig.
Erstmal darf sozusagen niemand helfen außer die öffentlich bekannten Stellen. (dazu zählen grob Steuerberater und Hilfevereine, aber auch noch viel viel mehr, die man so ggf. noch nie gehört hat)
Alle anderen, also auch die Frau, sind da erstmal außen vor.
Dann gilt:
StBerG §6
Ausgenommen vom Verbot der Hilfe sind:
die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
Und das wiederum beinhaltet
(1) Angehörige sind:
1. der Verlobte
2. der Ehegatte oder Lebenspartner,
3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
4. Geschwister,
5. Kinder der Geschwister,
6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
7. Geschwister der Eltern,
8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
(2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn
1. in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
2. in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
3. im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
Und damit sind Freunde und Freundinnen erstmal außen vor.
Ausnahme wäre, wenn die Freundin, mal
DIE Freundin war.
Kennt er sie also noch aus dem Kindergarten, geht das nicht.
Waren die mal zusammen, geht das.
Illegal oder nicht illegal, kann man also bei ihm auf den ersten Blick nicht sagen.
Wer also auf jeden Fall raus ist, ist die Steuerfachangestellte-Nachbarin, auch wenn man mit ihr gelegentlich mal in die Kiste hüpft.
EDIT:
Und das dient nicht dazu, dass der Staat die Leute nicht wissen lassen möchte, was sie tun sollen.
Aber letztendlich bist du, der die Erklärung abgibt, auch dafür haftbar. Und Steuerhintergehen können da sehr schnell sehr unangenehm werden.
Eine falsche Lohnsteuererklärung ist erstmal ein Steuerhintergehen.
Lohnsteuerhilfevereine und andere können da haftbar gemacht werden.
Deine Kumpeline kannst du aber nicht haftbar machen und damit gehst du dann in den Knast, wenn es hart auf hart kommt.
Und damit will man solchen Situationen vorbeugen. Es sollen daher nur Fachleute ran. Und dennoch wissen die Gesetzschreiberling um die Komplexität und lassen eben, im begrenzten Rahmen, auch Hilfen zu, zumal man auch weiß, dass die Ehepartner, bei getrennter Veranlagung, sich eh helfen werden, ist ja nicht wie in der Schule "du schreibst bei mir nicht ab".
Dieses Gesetz ist natürlich für die ultimativen Sachverhalte geschrieben.
Wer extrem komplexe Steuererklärungen hat, steht bei einer falschen Beratung halt eher im Knast, als wenn man eigentlich nur die Pauschalen anziehen kann und daher auch wenig falsch machen kann.
Das Gesetz unterscheidet aber nicht zwischen 0815 Steuererklärung und Relativitätstheorieerklärung.
Es ist also eigentlich die "Versicherung" für Steuererklärungen in einer extrem bescheuerten, weil komplexen, Steuerrechtslandschaft.