[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Da gebe ich dir recht. Die Diskussion ist aber auf beiden Ebenen wichtig.
 
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yeah, obwohl ich das ganze jahr über einen falschen steuerklasse 4 faktor hatte (es wurde zu wenig lohnsteuer abgezogen), gabs gestern über 1400€ zurück. sogar meinen monitor und anderes arbeitsmittel von 2019 haben sie für 2020 erstmalig anerkannt als betriebsmittel wegen home office. die wollten nur lächerlichkeiten an papierkram haben, wo man sich fragt, was das soll. sie wollten einen nachweis, das die kinderbetreuungskosten übernommen worden sind. junge! seid doch froh, das sie bezahlt worden sind und somit nicht als kosten mit auftauchen. außerdem wisst ihr als finanzamt wohl schon, was eurer kreis beschließt diesbezüglich oder????
geil sind auch solche dinge wie "900€" pauschalbetrag für fahrten behinderte person. klingt erstmal super und dann kommt der "fick dich hammer" mit "zumutbare mehrbelastung" und zack gibts exakt 0€. kein wunder, das die so pauschalfreundlich was rausrücken. ist das gleiche wie mit den 3700€ für "hilflos". als ob irgendein hilfloser (die anforderungen dafür sind ziemlich hart!) mensch soviel geld verdient, das er lohnsteuer zahlt. das ist auf einen niveau mit "wir schenken gehörlosen jedes jahr ein neues radio"...
na egal. auf jeden fall schön, das eine vernünftige summe geld zurück kommt.
 
Klingt gut. Ich hab dieses Jahr auch jeden Schmu angegeben, sogar eine Brille für fast 400€ die ich wegen Monitorarbeit benötige. Gut, das Gestell macht natürlich den Preis aus aber vielleicht gehts auch pauschal durch. Werde mich so oder so zwischen 100€ Rückzahlung und 100€ Erstattung bewegen (wegen Kurzarbeit).
 
Ich werd dieses Jahr wohl auch einen mittleren dreistelligen Betrag bekommen.. Trotz KUG usw..
 
Ich mach die nächsten Tage auch alles fertig. Hab leider nicht mega viel abzusetzen und eh Steuerklasse 3. Aber paar Euronen werden es schon sein.
 
A propos..
Das Bewerbungsgespräch gestern in einer Steuerkanzlei verlief gut. Möchte aus dem Einzelhandel mit einer neuen Herausforderung raus. Geht um ein Duales Studium (will nach der kaufmännischen Ausbildung noch mit Mitte 30 einen Abschluss :fresse:). Müsste nur noch geklärt werden, wie hoch die Vergütung während der 3 Jahre ist.
 
Lsk 4 mit Kind, 2.000€ Arbeitslohn für Handwerker angegeben + 2 Monate Elternzeit = lt. WISO 3.050,- Erstattung - letztens Endes sind 2.970,- geworden, weil mir irgendwas bei den Sozialabgaben gekürzt wurde.

// sollte Arbeitslohn, nicht Stundenlohn heißen ;)
 
Bei mir liegt derzeit alles beim Steuerberater, wegen der Personalverwendungsnachweise wollte die Freundin von mir, die mir die Erklärung sonst immer gemacht hat, dieses Jahr nicht. Sie weiß nicht, wie sie die in der Erklärung bearbeiten soll ( da geht es um meine tatsächliche Arbeitszeit, mit den Abwesenheitszeiten über 8 Stunden). Bei abellio gab es die nicht, bin mal gespannt was zurück kommt.
 
nagut, steht drin wer geschäftsmäßig uneingeschränkt und eingeschränkt hilfeleistung in steuerachen geben dar, und wer davon ausgeschlossen ist (also privat).
@ Side wieso sind manche päpstlicher als der papst? weil sie dir auf deine fragen antworten?
funfact: kostet übrigens bis zu 5k euro...
 

Steuerberatungsgesetz (StBerG)​

§ 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung​


Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.

wenn jemand mit ahnung privat jemanden unendgeldlich hilft, ist das für mich keine geschäftsmäßige hilfsleistung. zb wenn also die tochter mit der notwendigen qualifikation den eltern die erklärung macht oder unter freunden usw... ansonsten kann man natürlich auch einfach das fenster "wer hat ihnen geholfen" leerlassen. die beweislast liegt beim finanzamt.

das gesetz ist wohl eher dazu da, das firmen nicht einfach jemanden die sache kostenlos machen lassen können, bzw. damit der beruf des steuerberaters ähnlich wie beim anwalt geregelt (rechtsberatung und so) nicht einfach im lohndumping endet...
es soll eigentlich die berufsgruppen schützen, wirkt aber eher so, als ob der staat nicht möchte, das die leute wissen, was sie tun sollen.
 
Schön, dass für dich geschäftsmäßig mit entgeltlich gleichgesetzt wird.

Es gibt Abhandlungen darüber, was geschäftsmäßig bedeutet und was nicht.
Es ist in den Gesetzen klar geregelt, wer und wer nicht.
Da zählt die ganz persönliche Meinung zu "geschäftsmäßig" oder wen man glaubt zum engeren Kreis zu zählen herzlich wenig.

Erstmal darf sozusagen niemand helfen außer die öffentlich bekannten Stellen. (dazu zählen grob Steuerberater und Hilfevereine, aber auch noch viel viel mehr, die man so ggf. noch nie gehört hat)
Alle anderen, also auch die Frau, sind da erstmal außen vor.
Dann gilt:
StBerG §6
Ausgenommen vom Verbot der Hilfe sind:
die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
Und das wiederum beinhaltet
(1) Angehörige sind:
1. der Verlobte
2. der Ehegatte oder Lebenspartner,
3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
4. Geschwister,
5. Kinder der Geschwister,
6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
7. Geschwister der Eltern,
8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
(2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn
1. in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
2. in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
3. im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
Und damit sind Freunde und Freundinnen erstmal außen vor.
Ausnahme wäre, wenn die Freundin, mal DIE Freundin war.
Kennt er sie also noch aus dem Kindergarten, geht das nicht.
Waren die mal zusammen, geht das.

Illegal oder nicht illegal, kann man also bei ihm auf den ersten Blick nicht sagen.

Wer also auf jeden Fall raus ist, ist die Steuerfachangestellte-Nachbarin, auch wenn man mit ihr gelegentlich mal in die Kiste hüpft.

EDIT:
Und das dient nicht dazu, dass der Staat die Leute nicht wissen lassen möchte, was sie tun sollen.

Aber letztendlich bist du, der die Erklärung abgibt, auch dafür haftbar. Und Steuerhintergehen können da sehr schnell sehr unangenehm werden.
Eine falsche Lohnsteuererklärung ist erstmal ein Steuerhintergehen.
Lohnsteuerhilfevereine und andere können da haftbar gemacht werden.
Deine Kumpeline kannst du aber nicht haftbar machen und damit gehst du dann in den Knast, wenn es hart auf hart kommt.
Und damit will man solchen Situationen vorbeugen. Es sollen daher nur Fachleute ran. Und dennoch wissen die Gesetzschreiberling um die Komplexität und lassen eben, im begrenzten Rahmen, auch Hilfen zu, zumal man auch weiß, dass die Ehepartner, bei getrennter Veranlagung, sich eh helfen werden, ist ja nicht wie in der Schule "du schreibst bei mir nicht ab".

Dieses Gesetz ist natürlich für die ultimativen Sachverhalte geschrieben.
Wer extrem komplexe Steuererklärungen hat, steht bei einer falschen Beratung halt eher im Knast, als wenn man eigentlich nur die Pauschalen anziehen kann und daher auch wenig falsch machen kann.
Das Gesetz unterscheidet aber nicht zwischen 0815 Steuererklärung und Relativitätstheorieerklärung.

Es ist also eigentlich die "Versicherung" für Steuererklärungen in einer extrem bescheuerten, weil komplexen, Steuerrechtslandschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass ihn doch, seine Gedankengänge sind doch amüsant :)
MMn kann man das schon auf den ersten Blick festmachen. Wenn "die Freundin die das für mich macht" mal "die" Freundin war, dann ist es für mich nicht "die Freundin..." sondern "die ex-freundin die das für mich macht"....
 
Naja, wenn die Partnerschaft schon 20 Jahre her ist, und man danach noch im freundschaftlichen Verhältnis weiterlebt, dann ist das eine (ggf. gute/beste) Freundin und nicht mehr die Ex-Freundin.

Nicht jeder ist 25 und hat erst 3 Beziehung seit der Pubertät hinter sich.
 
@What9000, wenn du im Bereich steuern arbeiten willst könntest du dich auch für ein duales Studium in der Finanzverwaltung bewerben. Arbeitgeber wäre dann der Staat, du wärst Beamter.
 
@What9000
Berichte doch mal, wie der AG auf das Alter reagiert hat.
So nach dem Motto, mit 30 nochmal studieren, wie sind sie denn drauf?
Oder, cool, sie wollen sich Herausforderungen stellen (und das ist es mit Mitte 30, gerade nach 10-15 Jahren aus der Schule raus, auf jeden Fall, wobei, ist ja auch nur was in Richtung BWL/VWL :fresse: ) und haben sich schon die Hörner abgestoßen und sind in der Welt einsortiert.
 
Lass ihn doch, seine Gedankengänge sind doch amüsant :)
kann man diese kinderkacke nichmal verwarnen? das nervt auf dauer doch dieses kindergelabber.

Schön, dass für dich geschäftsmäßig mit entgeltlich gleichgesetzt wird.
wo habe ich das? ich habe nur gesagt, das es auf jeden fall unendgeldlich sein muss, wenn es irgendwie als privat durchgehen soll.

Und damit sind Freunde und Freundinnen erstmal außen vor.
Ausnahme wäre, wenn die Freundin, mal DIE Freundin war.
wer definiert denn, wer denn DIE freundin war und wer nicht. führt das finanzamt ein buch darüber, mit dem ich im bett war? da heute gleichgeschlechtliche ehen offiziell erlaubt sind, könnte ich mit den mitbewohner einer wg auch eine beziehung führen. WER soll das gegenteil beweisen?

am ende ist es ja schön, das wir alle wieder etwas schlauer sind, das die fremdhilfe bei einer steuererklärung ein ganz böses verbrechen ist, praktisch dies aber im privaten rahmen keinen interessiert, da nicht beweisbar. man sollte nur mit angeben, wer denn geholfen hat.
 
wenn jemand mit ahnung privat jemanden unendgeldlich hilft, ist das für mich keine geschäftsmäßige hilfsleistung.
unentgeltlich = nicht geschäftsmäßig, so steht es da

Wenn dir aber jemand hilft und das in aller Regelmäßigkeit, dann ist das geschäftsmäßig, auch wenn kein Ausgleich in irgendeiner Form stattfindet.

Du solltest dich evtl. nochmal über die beiden Vektoren eine Beweislast informieren, bevor damit argumentierst, was das FA beweisen muss oder nicht.
Und da es so ist, dass niemand helfen darf und die spezifische Ausnahmen gelten, musst DU nachweisen, dass die Beziehung zur Hilfe leistende Person unter die genannten Punkte fällt. Einfach zu sagen, das ist so, wird nicht funktionieren, spätestens beim Richter.
Das FA kann dann versuchen, wie auch immer, dies zu widerlegen, das kommt dann also auf die Beweislage auf beiden Seiten an, wer dann Oberhand gewinnt.
 
kann man diese kinderkacke nichmal verwarnen? das nervt auf dauer doch dieses kindergelabber.

Eigentlich wollte ich mich ja zurückhalten....

Vielleicht lässt niemand die "Kinderkacke" weil es immer wieder Halbwahrheiten sind die du in den Raum wirfst? ..schon weiter vorn "das Finanzamt muss doch wissen was die Stadt macht/beschließt". Woher denn? Das sind die typischen Stammtischler "beim Amt geht jeder 12 Uhr" gefolgt von "die Ämter wissen alles untereinander". Datenschutz gibt's, man glaubt es kaum, auch beim Finanzamt. Und somit wissen die sowas i.d.R. eben nicht. Wozu sollten sie auch? Weißt du alles was bei euch angrenzende Firmen machen/beschließen?
Und bitte erspar mir nun wieder Ausflüchte, von wegen "meinte ich nicht ernst" oder irgendwas in die Richtung....
Und ja, Gesetze lesen und verstehen/auslegen sind 2 verschiedene Schuhe. Find ich auch nicht sonderlich schön, ist aber so.

OT, ab diesem Monat Tariferhöhung, wooohoooo 🙈😅
 
Mitte März hatte ich ja das Bewerbungsgespräch bei der Firma, wo das Gesamtpaket (über 70km ein Weg, Umzug, deutlich weniger Kohle etc.) nicht so wirklich passte aber ich auch noch immer kein finales Angebot erhalten hatte. Vor Ostern meldete man sich dann und sagte mir, sie würden sich nach Ostern wieder melden. Ganze Zeit nichts gehört. Eben ruft mich die Personalagentur an und sagte mir, dass sich die Firma nächste Woche dann noch einmal meldet um einen Termin für ein zweites Bewerbungsgespräch zu machen - also sage und schreibe fünf Wochen nach dem ersten Bewerbungsgespräch.

Das ist auch eine komische Art, scheint ja immer mehr Normalität zu werden - oder es liegt alles an Corona? Von zwei weiteren Bewerbungen habe ich 1x gar keine Reaktion und 1x eine automatische Bestätigung. Auch schon wieder 2 bzw. 3 Wochen her.
 
Das ist schon ein sehr merkwürdiges gebaren.
Du warst ja ohnehin schon skeptisch und mich hätte das jetzt komplett abgeschreckt.
Würde mich nicht wundern, wenn die Prozesse intern ähnlich aussehen. 😅
 
Definitiv. Wahrscheinlich werde ich das 2. Gespräch machen um einfach Erfahrung zu sammeln aber der Umgang ist schon arg daneben meiner Meinung nach. Aber es sieht bei anderen Firmen nicht besser aus. Wahrscheinlich kann man überall ein Schild mit "Corona" drüber hängen...
 
Hi@all!

Ich würde gerne ein Experiment wagen!

Nämlich "Was müsste ich denn Brutto, verdienen" !
Ihr müsst es schätzen und ich gebe euch Infos um es einschätzen zu können.

Ich bin in einer ca. 1700 Mitarbeiter großen Firma tätig.
Gehöre in die Sparte "Metall und Elektroindustrie" (Baden - Württemberg)
Habe Elektroinstallateur ursprünglich gelernt,
habe mich aber weiter in die Richtung Maschinenbau und Steuerungsbau entwickelt.
(Ausgelernt Februar 2000)

Mich würde es freuen wenn man mich mal einschätzen könnte was in etwa so Brutto raus kommen müsste.

Wenn Fragen immer her damit!

Gruß
 
Verstehe ich gerade nicht ganz glaube ich. Wieso gehst du nicht auf die einschlägigen Portale wie Kununu und Co. und guckst dir da die Durchschnittsgehälter für deine Branche und Region an? Da hast doch viel mehr Infos oder nicht?
 
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