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Mr. Alzheimer
Während der Kurzarbeit hast du keine Arbeiten im geschäftlichen Sinne zu absolvieren. Sprich nicht arbeiten, keine .xls ausfüllen, keine .pptx bauen, nix feilen, bohren, sägen und auch keine Schulungen besuchen, die im geschäftlichen Sinne sind.@maggus_zuki: nein, über mehrere Wochen hinweg, man arbeitet also eigentlich, aber ist in Kurzarbeit.
Wenn du dir ein Youtube-Video reinziehst, wie man in Outlook eine eMail erstellt, dann ist das persönliches Vergnügen.
Ansonsten gilt:
https://www.advocard.de/streitlotse...iterfassung oder Aufforderung zu Überstunden.
- Unternehmen können sich bei unberechtigtem Bezug von Kurzarbeitergeld des Betrugs, des Subventionsbetrugs, der Steuerhinterziehung und der Nötigung schuldig machen.
- Arbeitnehmer können theoretisch wegen Beihilfe zum B.etrug belangt werden.
- Warnzeichen sind Aussetzen der Zeiterfassung oder Aufforderung zu Überstunden.
- Im Verdachtsfall können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat, die Arbeitsagentur oder einen Anwalt wenden.
Wenn du das über mehrere Wochen machst, dann kommst du als AN immer mehr in den Fokus.
Ich habe aber gehört, dass die Arbeitsagentur manchmal, rein zufällig von den Geschäftsgebaren von Firmen bezüglich KUG erfährt.
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