Fabian2602
Enthusiast
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Warum nicht? Soll ja schließlich nicht nochmal passieren. Die Klausel kann auch vom Anwalt kommen ohne das es je einen solchen Fall im Vorfeld gables nochmal
ich glaube nicht dass man sich wegen einem mitarbeiter sowas in den Vertrag setzen lässt. Sie hat auch gesagt, dass es mehrmals vorgekommen ist bzw. das sich MA bezgl. der Überstunden auffällig verhalten haben. ergo waren es mehrere MA die das ausgenutzt haben
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die kunden des anwalts (ag) profitieren ja von dessen erfahrung. wenn der 10 ag vertritt reicht es aus dieses thema bei einem ag zu haben und der anwalt empfiehlt die klausel jedem kunden