Hardwarious
Experte
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Sind 2,5k brutto, nach Steuer wären das bestimmt 1 - 1,5k mehr Netto auf dem Konto.
Je nach Summe, würde es sich ja ggf. lohnen einen Arbeitsrechtler zu befragen.
Klingt für mich als Laie aber ziemlich unfair.
Wie lang war denn die Kündigungsfrist ?
Hättest du 2024 kündigen können um zum 01.03.2024 woanders anzufangen ?
Ändert nix am Hier und Jetzt, aber interessant wäre es dennoch.
Es gibt anscheinend einen Stichtag. Wer zur Auszahlung des Weihnachtsgeldes (Ende November) gekündigt ist, kriegt nichts. Hätte ich erst am 01.12 gekündigt, würde ich das Weihnachtsgeld erhalten.
Tarifvertrag ist ein angelehnter Mantelvertrag der IGM. Das bedeutet, die Firma ist nicht in der IGM, aber hat einen Mantelvertrag mit der IGM.Das hängt sicherlich vom Tarifvertrag ab, wie dort die Regelung formuliert ist, der Tarifvertrag muss dir doch zugänglich sein?
@meph!sto Kommt auch auf die Kündigungsfrist an, ich hab z.B. 3 Monate zum Quartalsende, wenn man dann am 31. Dezember zum 31. März kündigt, würden sie vermutlich auch das Geld zurückfordern weil man ja im Dezember nicht mehr in nem ungekündigten Verhältnis ist. Vermute mal es ist bei ihm ähnlich wenn er so spät erst wechselt.
Ich denke laut der Firma wird es wohl dein Punkt 2 sein. In dem Mantelvertrag mit der IGM steht, dass bei Sonderzahlungen der IGM-Flächentarif gilt. Und dort steht eindeutig, dass nach Kündigung das Recht auf Sonderzahlung erlischt. Also das ist laut der Firma so. Ich sehe das etwas anders. Und falls das stimmt, dann müsste ich auch die anderen Sonderzahlungen des IGM-Flächentarifs bekommen wie z.B den T-ZUG. Das gibts aber auch nicht.Disclaimer:
keine Rechtsberatung, nur eine Einschätzung aus meinem gefährlichen Unwissen der letzten 10 Jahre wo die Diskussion laufen könnte:
1) ist die Bude tarifgebundenen, bist du selbst Mitglied der Tarifpartner Gewerkschaft und ist im Tarifvertrag das Weihnachtsgeld geregelt?
(Schnell geklärt und eindeutig)
2) ist es eine freiwillige Leistung des AG, da nicht tarifgebundenen und alles einzelvertraglich geregelt? (Auch relativ eindeutig)
3) gibt es eine betriebliche Übung durch über Jahre flächendeckende Auszahlung (strittig)
Ich denke hier wird sich die Regel einfach zurechtgebogen.
Same here.
Gekündigt zu Ende Mai 2024 (6 Monate Frist) und mir steht jetzt keine Weihnachtsgeld zu, weil ich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis bin. Ist im Tarifvertrag IGBCE so sehr deutlich festgelegt.
Wir dann gerne so dargestellt, dass man für die Betriebstreue belohnt wird, statt für die geleistete Arbeit. Absolutes Unding meiner Meinung nach.
Hätte ich am 01.01.2024 gekündigt, würde es mir komplett zustehen. Und dabei verlasse ich den Laden dann halt 1 Monat später.
Habe schon recherchiert dazu. Wenn im Arbeitsvertrag nicht deutlich festgelegt ist, dass das Weihnachtsgeld auch für geleistete Arbeit gezahlt wird, sondern sich nur am Tarifvertrag orientiert wird, hat man leider keine Chance.
Siehe Antworten davor.
Aus dem IGM-Flächentarif :