[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Nein, zum 1000x Am Ende ist es auf den Cent genau gleich. Als ob der Staat was verschenken würde mit einer besseren Steuerklasse.
Hast du den Artikel gelesen und meinen Satz verstanden? Mit 4/4 und Faktor kannst du scheinbar nicht auf das selbe Netto unterjährig kommen (also kurzfristige Liquidität, nicht nach Steuererklärung) wie bei 3/5 wenn nur einer Arbeitet. Die Ersparnis wird hierbei gleich auf beide aufgeteilt, daher ist es technisch nicht möglich, dass ein Vollverdiener sofort die volle Ersparnis bekommt, sondern nur die Hälfte. Vielleicht liest du dich mal ein und kommentierst dann erst.
 
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Cool, ich hab doch damals auf diverse Probleme (Plausiprüfungen und sowas) hingewiesen, was auch jahrelang meine Aufgabe gewesen ist.

Mir wurde jetzt gesagt, ich soll das alles ignorieren, das sei alles nicht mein Problem.

Auf die Frage warum ich auf Tickets um 6 Uhr auch nicht mehr reagieren soll, wurde mir gesagt, dass wir dafür eine andere Lösung finden.

Habe mich jetzt wegbeworben, das wird mir hier zu Strange.
 
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Du hast halt unter dem Jahr mehr Netto vom Brutto, weil sich die Lohnsteuer ermäßigt. Und darum geht es den meisten bei der Steuerklasse doch. Ganz gutes Beispiel ist hier Steuerklasse II für Alleinerziehende.
Das Kudddelmuddel mit der Nach- oder Rückzahlung hast du dann halt mit der Erklärung im nächsten Jahr, weil die Steuer an sich gleich bleibt, die Vorauszahlungen halt nur zu niedrig oder hoch waren.
Dafür gibt es doch 4/4 Faktor. 3/5 ist doch nur ein zinsloser Vorkredit mit massiver Nachzahlung. Wer ernsthaft permanent auf diese Vorabgelder angewiesen ist, macht eh was falsch. Wer darauf angewiesen ist, hat dann auch Probleme das Geld zurückzuzahlen. Und genau da liegt dann auch der Grund für die Abschaffung. Der Staat hat kein Bock seinen Geld nachzulaufen.

Dann erzählt mir mal, warum ihr unbedingt heute mehr Netto wollt mit massiver Nachzahlung.
 
Dann erzählt mir mal, warum ihr unbedingt heute mehr Netto wollt mit massiver Nachzahlung.
Auf mich trifft das nicht zu, aber das Standard Beispiel ist doch:
Frau sitzt (Elterngeld schon ausgelaufen) zuhause und erzieht die Kinder, während Papi auf Steuerklasse 3 sein Nacken arbeiten geht. Da gibt es keine Nachzahlung. Wer wenig Geld hat, ist halt auf die kurzfristige Liquidität angewiesen, natürlich ist das nicht optimal.
 
Ja ok, der einzige Grund für 5/3 ist doch die Sache mit dem Elterngeld. Das kann man aber auch anders lösen, indem man das Elterngeld einfach erhöht. Elterngeld hat auch den großen Vorteil, das nur die Leute das bekommen, die vorher auch was für getan haben.
 
Da wir nicht verheiratet sind, haben wir beide SK1. Ich hatte immer so verstanden dass 4/4 eigentlich dasselbe ist und bei 3/5 aber schon der besser verdienende wesentlich weniger abführen muss, dafür der schlechter verdienende wesentlich mehr. Insgesamt lohnt es sich gegenüber 4/4 aber doch, weil man eben auch übers Jahr gesehen ingesamt weniger abgeführt hat. Die 4/4 bekommt dann aber auch nicht mehr zurück als die 3/5. Was soll man denn im Angestelltenverhältnis auch zurück bekommen, außer eben km Geld. Alles andere sind bei mir Peanuts. Bekomme 3.700€ zurück jedes Jahr, und 90% davon sind die Kilometer.
 
Dafür gibt es doch 4/4 Faktor. 3/5 ist doch nur ein zinsloser Vorkredit mit massiver Nachzahlung. Wer ernsthaft permanent auf diese Vorabgelder angewiesen ist, macht eh was falsch. Wer darauf angewiesen ist, hat dann auch Probleme das Geld zurückzuzahlen. Und genau da liegt dann auch der Grund für die Abschaffung. Der Staat hat kein Bock seinen Geld nachzulaufen.

Dann erzählt mir mal, warum ihr unbedingt heute mehr Netto wollt mit massiver Nachzahlung.
Wir müssen z. B. nichts nachzahlen. Woher nimmt man den Quatsch?!
Kennst du offizielle Zahlen, das der Staat seinem Geld immer nachlaufen muss?

Mit unseren Gehältern hier im Luxx ist das sicher zu vernachlässigen, aber bei denen die ohnehin schon nicht viel haben, ist diese Liquidität vorab manchmal schon entscheidend und nicht erst wenn man die Steuererklärung abgibt. Das wird auch bei 4/4 mit Faktor nicht anders, wenn auch die Rückzahlung geringer ausfällt als mit 4/4.
 
Gibt 300 € Mindestelterngeld, auch für die Nichtstuer
Wird doch sicher voll angerechnet beim Bürgergeld. Erstaustattung usw.. mal außen vor.

Auf jeden Fall ist 5/3 maximal unnötig, man kann den einzigen Vorteil auch viel einfacher lösen.

Wir müssen z. B. nichts nachzahlen. Woher nimmt man den Quatsch?!
Kennst du offizielle Zahlen, das der Staat seinem Geld immer nachlaufen muss?
Wenn du mit 5/3 nichts nachzahlen musst, bist du exakt bei 4/4 Faktor. Wozu also 5/3 ?

ist diese Liquidität vorab manchmal schon entscheidend

Dieser Finanzvorschuss ist dauerhaft maximal unnütz, weil du dann zur Steuererklärung genau die Summe zurückzahlen musst, die dir nach deiner Aussage vorher den Arsch gerettet hat. Wo soll das denn Jahr für Jahr herkommen? Das mag vielleicht für genau 1 Jahr mit Spezialfall einen Sinn machen (halbes Jahr noch Elterngeld und danach kam fette Gehaltsanpassung), aber nicht Jahr für Jahr für Jahr ist das einfach nur sich selbst belügen.
Ich rechne auch nicht mehr Monat für Monat sondern aufs Jahr gerechnet. So wird es auch oft empfohlen und wenn man 2-3 Nettogehälter auf dem Konto hat (was ja auch Empfohlen wird...), kann man auch problemlos so leben. Ich starte mit 4000€+ auf dem Konto ins Jahr und gucke, das ich am Ende mindestens wieder 4000 auf dem Konto habe. Was drüber ist, wird weggelegt, fehlt was, gleiche ich aus. Im Grunde ist es einfach mein eigener Dispo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lest ihr eigentlich meine Posts nicht? Ich hab davon geredet, dass der zweite Partner NICHT arbeitet und kein Elterngeld mehr bezieht. Das ist doch bei vielen so, dass die Frau nach dem Elterngeld noch 1-3 Jahre ohne Einkommen und irgendwelchen Ersatzleistungen daheim ist. Da muss man dann doch nichts nachzahlen bei der Steuer? Ich finde das auch fragwürdig, dass man da auf diese paar Euro angewiesen ist, aber bei vielen scheint es halt einfach die Realität zu sein, darüber können wir hier doch gar nicht urteilen. Mir ging es nur drum zu zeigen, dass es eben Fälle gibt wo man kurzfristig die Liquidität durch 3/5 hat und auch nichts zurückzahlen muss. Das war jetzt auch mein letzter Post zu dem Blödsinn.
 
Und genau da liegt dann auch der Grund für die Abschaffung.
Nein, der liegt ganz woanders. Durch die Kombination 3/5 werden Frauen teilweise massiv benachteiligt bzw. bevormundet.
So auf die Art "Schatz, bleib doch lieber daheim.. Sonst muss ich ja wieder viel mehr Steuern zahlen".
Wie sich das auf die Rente auswirkt, sollte es irgendwann zu einer Scheidung kommen, kannst du dir selbst ausmalen.

Ein Kommentarbeispiel findest du hier.

Im Übrigen sollen nicht nur die Klassen 3/5 zu 4/4 mit Faktor übergeleitet, sondern auch das Splitting-Verfahren allgemein abgeschafft werden.

Aber ich denke das wird hier nun zu politisch :fresse:
 
Wenn du mit 5/3 nichts nachzahlen musst, bist du exakt bei 4/4 Faktor. Wozu also 5/3 ?
Alter, nein! Bei 4/4 Faktor wenn der eine nicht arbeitet, wird die Steuerersparnis geteilt, während bei 5/3 der in Steuerklasse 3 quasi den kompletten (200%) Freibetrag bekommt :wall: Lies doch einfach mal den Artikel.
 
Alter, nein! Bei 4/4 Faktor wenn der eine nicht arbeitet, wird die Steuerersparnis geteilt, während bei 5/3 der in Steuerklasse 3 quasi den kompletten (200%) Freibetrag bekommt :wall: Lies doch einfach mal den Artikel.
Dann bekommt das Paar am Ende trotzdem GENAU den gleichen Betrag nach der Steuererklärung! Der einzige Unterschied ist, das sie die Kohle schon früher haben. Das dies eigentlich meistens egal ist, wurde schon lang und breit aufgefächert...

Ich freue mich schon auf mein Kündigungsgespräch, was dann ja bald kommen muss...
Laut Vertrag gelten die gesetzlichen Fristen, welche Angestellte 4 Wochen zum Monatsende beträgt. Nun möchte ich aber zum 15/16 des Monats in der neuen Firma anfangen. Solange beide Parteien (ich und der ehemalige AG) das in Ordnung finden, sollte dem doch nichts entgegen stehen oder? Sinn ist, das wir ursprünglich gemeinsam Urlaub die erste hälfte vom September haben und ich nicht gleich mit Minustagen anfangen möchte und auch kein Unbezahlt oder gar ALG1 Quatsch starten möchte. Möchte also zum 15.09 kündigen und am 16. dann neu Anfangen und den gesamten Resturlaub dann genau vorher nehmen, der so als Sommerurlaub eh schon genehmigt worden ist. Es gibt so auch kein Druck mit den neuen AG; da er bislang auch keinen Vertragsentwurf zugeschickt hat zum Querlesen.
 
Dann bekommt das Paar am Ende trotzdem GENAU den gleichen Betrag nach der Steuererklärung!
Ja NACH DER FUCKING STEUERERKLÄRUNG ABER NICHT UNTERJÄHRIG!!!!!1111einsELF!!!!!
 
Nein, der liegt ganz woanders. Durch die Kombination 3/5 werden Frauen teilweise massiv benachteiligt bzw. bevormundet.
So auf die Art "Schatz, bleib doch lieber daheim.. Sonst muss ich ja wieder viel mehr Steuern zahlen".
Wie sich das auf die Rente auswirkt, sollte es irgendwann zu einer Scheidung kommen, kannst du dir selbst ausmalen.

Ein Kommentarbeispiel findest du hier.

Im Übrigen sollen nicht nur die Klassen 3/5 zu 4/4 mit Faktor übergeleitet, sondern auch das Splitting-Verfahren allgemein abgeschafft werden.

Aber ich denke das wird hier nun zu politisch :fresse:
Diese gefühlte Bevormundung halte ich für vorgeschoben.
Viele Frauen würden sicher gerne mehr arbeiten, aber wie gesagt die Familien (gerade mit mehreren Kindern) sind auf eine vernünftige Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Die gibt es aber in vielen Teilen Deutschlands nicht.
Das ist bei uns das Problem. Ständige Notbetreuung usw.
Wenn der Hebel da nicht angesetzt wird, dann verpufft dieser fromme Wunsch mit Abschaffung 3/5.
 
Ich sehe 2. Möglichkeiten:
dein AG behaart auf die Kündigung zum Monatsende, d.h. dann 31.08.2024
dein AG lässt mit sich reden und lässt eine Kündigung zum 15.09.2024 zu.

Würde mich interessieren wie ihr das gelöst bekommt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

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Ich freue mich schon auf mein Kündigungsgespräch, was dann ja bald kommen muss...
Laut Vertrag gelten die gesetzlichen Fristen, welche Angestellte 4 Wochen zum Monatsende beträgt. Nun möchte ich aber zum 15/16 des Monats in der neuen Firma anfangen. Solange beide Parteien (ich und der ehemalige AG) das in Ordnung finden, sollte dem doch nichts entgegen stehen oder? Sinn ist, das wir ursprünglich gemeinsam Urlaub die erste hälfte vom September haben und ich nicht gleich mit Minustagen anfangen möchte und auch kein Unbezahlt oder gar ALG1 Quatsch starten möchte. Möchte also zum 15.09 kündigen und am 16. dann neu Anfangen und den gesamten Resturlaub dann genau vorher nehmen, der so als Sommerurlaub eh schon genehmigt worden ist. Es gibt so auch kein Druck mit den neuen AG; da er bislang auch keinen Vertragsentwurf zugeschickt hat zum Querlesen.
 
Alternativ: Aufhebungsvertrag.
 
@Huntley
Kann durchaus sein. Beim Thema Kinderbetreuung stecke ich mangels eigener Kinder natürlich nicht so tief drin. Durch die Medien bekomme ich aber mit, dass es da Mehrbedarf gibt.
Wie sich die Ehepartner dann aber absprechen, wenn sie eine Betreuung finden, ist dann aber wieder eine andere Sache. Wie gesagt: Wenn beide arbeiten, wirds mit dem Vorteil eher meh.
 
Ja NACH DER FUCKING STEUERERKLÄRUNG ABER NICHT UNTERJÄHRIG!!!!!1111einsELF!!!!!
Hat auch nie jemand anderes behauptet...

Ich sehe 2. Möglichkeiten:
dein AG behaart auf die Kündigung zum Monatsende, d.h. dann 31.08.2024
dein AG lässt mit sich reden und lässt eine Kündigung zum 15.09.2024 zu.
Die Frage ist halt, was man dann macht, wenn sie auf den 31.08 besteht, wenn man mit den neuen AG 16.09 Start vereinbart. Irgendwo muss ich immer versichert sein. Ich gehe aber davon aus, das 15.09 klappt. Dazu verstehen wir uns auch zu gut und will auch ohne bösen Blut da weg. Wenn die da zicken machen, bin ich nach ner Woche mit Grippe krank und ja ich weiß, mittlerweile ist die Rechtsprechung da angekommen, diese Rachekrankmeldungen zu erschweren. Ich muss aber nur 2x ohne Kopfbedeckung mit dem Rad fahren und schon bin ich wirklich krank, was ich mir dann auch beim Arzt richtig aufnehmen lasse...
 
Genau so funktioniert doch der Lohnsteuerabzug jeden Monat?
Wenn du was zurückhaben möchtest, musst du dich halt schon auch ein bisschen bewegen.
Nein, tut er nicht.
Aktuell hast du 5k Brutto und deine Frau hat 3k Brutto.
Dann kuckt AG A in seine Tabelle und da steht drin, dass du bei der Steuerklasse 1k Steuern zahlen musst.
AG B kuckt in seine Tabelle und stellt fest, dass deine Frau 0,5k Steuern zahlen muss. In Summe also 1,5k Steuern, die aber unabhängig errechnet werden.

Es findet keine Aktualwert basierte Querprüfung statt. AG A und AG B wissen, bezogen auf die konkreten Zahlen, nichts voneinander. Das einzige, was die Quer"prüfung" aktuell macht, sind die Lohnsteuerklassen. Diese sind aber statisch und bilden nicht die tatsächlichen Werte ab.

Wenn nun aber diese komische Digitalisierung zuschlägt, meldet man 5k und 3k ans Finanzamt und sagt gemeinsame Veranlagung. Dann kommt raus, dass beide 8k verdienen und jeder also 4k Steuerlast hat.
4k bedeutet, dass jeder 0,6k bzw. zusammen zusammen 1,2k zahlen muss.
Diese 1,2k zu gleichen Teilen aufgeteilt sind dann 750EUR+450EUR. Das wird zurückgemeldet an die AGs und die führen dann anstelle von 1k nur 750 bzw. statt 0,5k nur 450 ab.
Dann gibt es keine Steuerklassen mehr. Es gibt einfach eine gemeinsame Veranlagung und alle Zahlen am Ende nach dem selben Schlüssel, egal ob nun alleinstehend oder verheiratet (oder welche Lebensform auch immer)
Irgendwelche Freibeträge etc. habe ich mal weggelassen. Das ist am Ende aber auch nur ne einfach Addition mit negativen Werten.

Mit diesem Verfahren sorgt man immer dafür, dass bei einer gemeinsamen Veranlagung immer exakt nach dem selben Schlüssel gleich verfahren wird. Es gibt keine Benachteiligung, wo man dann am Ende des Jahres erstmal 3k HAushaltsgeld fehlen, weil man sich das über den Jahresausgleich wieder zurückholen muss.
Es ist, vereinfach gesagt, der Jahresausgleich in jedem einzelnen Monat gemacht. Am Ende braucht man den Jahresausgleich dann nicht mehr. Zumindest nicht was die reine Steuerlast angeht. Man kann, muss das ggf. noch immer machen, wegen Randeffekten. Was aber nicht mehr passiert, dass bei 4/4 und ungleichen Gehältern dann irgendwas übers Jahr schiefgezogen wird.
Oder mit noch anderen Worten, es ist das Faktorverfahren in Echtzeit und per default.
Denn Rechner können sowas beliebig oft, mit beliebigen Zahlen und beliebig komplex rechnen.
Dazu muss man keine Anträge stellen oder die Schlüppi runterlassen.
Das ist, in der vereinfachten Darstellung, eben sehr einfach.
Nur dazu müssen man eben sowas bauen. Damit ist dieses schiefgezogene Lohnsteuerding einfach komplett aus der Welt geschafft. Mitunter spart man dann am Ende auch noch Geld, weil kein Lurch mit einfachen Steuerthemen mehr eine Steuererklärung machen muss.
Heute hingegen musst du ja schon zwangsweise einen Erklärung machen, damit du am Ende wirklich nur die Steuer zahlst, die du zahlen musst. Bei 3/5 und erst recht bei 4/4 entsteht bei ungleichen Gehältern immer nicht passende Vorauszahlung. (denn am Ende ist die monatliche Lohnsteuer genau das, eine Vorauszahlung, Abschluss wird dann am Ende gemacht, wenn man es denn macht)
 
Hat auch nie jemand anderes behauptet...


Die Frage ist halt, was man dann macht, wenn sie auf den 31.08 besteht, wenn man mit den neuen AG 16.09 Start vereinbart. Irgendwo muss ich immer versichert sein. Ich gehe aber davon aus, das 15.09 klappt. Dazu verstehen wir uns auch zu gut und will auch ohne bösen Blut da weg. Wenn die da zicken machen, bin ich nach ner Woche mit Grippe krank und ja ich weiß, mittlerweile ist die Rechtsprechung da angekommen, diese Rachekrankmeldungen zu erschweren. Ich muss aber nur 2x ohne Kopfbedeckung mit dem Rad fahren und schon bin ich wirklich krank, was ich mir dann auch beim Arzt richtig aufnehmen lasse...
Krankenversichert bist du weiterhin.
Da gibt es glaube ich so 1 Monat Karenzzeit oder so ähnlich.
Ich hatte das nach dem Studium und Jobstart.
Da lag auch 1 Monat dazwischen und die Krankenkasse hat damals von diesem 1 Monat Übergangszeit gebabbelt.
 
Mit diesem Verfahren sorgt man immer dafür, dass bei einer gemeinsamen Veranlagung immer exakt nach dem selben Schlüssel gleich verfahren wird. Es gibt keine Benachteiligung, wo man dann am Ende des Jahres erstmal 3k HAushaltsgeld fehlen, weil man sich das über den Jahresausgleich wieder zurückholen muss.
Wenn du das mal zu Ende denkst, wird das nicht gut funktionieren. Das würde ja eine Abhängigkeit der beiden Lohnabrechnungen bedeuten. Sprich erstmal müssen beide AGs ihre Lohnabrechnung melden (was wenn einer die Abrechnung zur Monatsmitte macht und der andere am Ende?), dann warten bis beide Datenpunkte verfügbar sind, dann wird zurückgemeldet, dann die Lohnsteuer berechnet, dann Abrechnung geschlossen. Das würde operativ so viele Probleme verursachen, ich glaube das stellst du dir zu einfach vor, wenn auch technisch das sicherlich möglich wäre. Davon mal abgesehen, wird die Lohnsteuer ja anhand vom prognostizierten Jahresgehalt berechnet, wenn man Schicht / Gehaltserhöhung / Bonus etc. hat dann passt es eh gleich wieder nicht 100%. Arbeitgeber hätten sicher richtig viel Bock auf diesen Prozess :fresse:
 
@Huntley
Kann durchaus sein. Beim Thema Kinderbetreuung stecke ich mangels eigener Kinder natürlich nicht so tief drin. Durch die Medien bekomme ich aber mit, dass es da Mehrbedarf gibt.
Wie sich die Ehepartner dann aber absprechen, wenn sie eine Betreuung finden, ist dann aber wieder eine andere Sache. Wie gesagt: Wenn beide arbeiten, wirds mit dem Vorteil eher meh.
Die Absprache ist recht simpel, der der mehr verdient geht mehr arbeiten.
Das ist leider in vielen Fällen noch der Mann. Das ist aber kein Problem der Steuerklassen, sondern des Gender Paygaps.
Aber wie gesagt, findet man eine Betreuung ist die Qualität mittlerweile auch nicht mehr zuverlässig, weshalb man gar nicht mehr arbeiten kann oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen.

Unser persönliches Beispiel ist, wenn meine Frau Vollzeit arbeiten geht, sind es im Monat knapp 5k brutto Unterschied.
Auch wenn wir mit 4/4 Faktor übers Jahr gesehen nicht schlechter gestellt werden, ist die Begründung warum man 3/5 abschafft einfach nur falsch und verkennt die Wurzeln des Problems. Das nervt mich halt einfach nur.
 
@Huntley
Was mich da aber auch eher verwundert:
Die meisten regen sich nur über 3/5 auf. Dass das Splitting als solches abgeschafft werden soll (die Ehe also steuerlich keine Vorteile mehr bringt), wird da eher so ganz nebenbei wenig bis gar nicht erwähnt :fresse:
 
In AT ist das doch schon so, dafür gibt es glaub höhere Kinderfreibeträge? D.h. es ist dann eher relevant ob und wie viele Kinder man hat, während man nur weil man verheiratet ist keinen Bonus bekommt. Details müsste man natürlich anschauen, aber ich finde das den besseren Ansatz.
 
In AT ist das doch schon so, dafür gibt es glaub höhere Kinderfreibeträge? D.h. es ist dann eher relevant ob und wie viele Kinder man hat, während man nur weil man verheiratet ist keinen Bonus bekommt. Details müsste man natürlich anschauen, aber ich finde das den besseren Ansatz.
würde so, in meinen Augen, auch Sinn machen :)

Warum sollte man durch eine reine Hochzeit Anspruch auf mehr Netto haben? Hab ich noch nie verstanden...
Macht doch viel mehr Sinn hier die Familien mit Kind zu unterstützen...


PS: auch ein automatisches Pensionssplitting würde ich als fair empfinden... in Ö muss man hier zwar auch nur ein Formular ausfüllen, im nachhinein... was halt bei einer Trennung erst wieder nicht gemacht werden wird... naja... meines Erachtens gibt es da noch einiges was man verbessern könnte :d
 
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