What9000
Urgestein
- Mitglied seit
- 15.01.2011
- Beiträge
- 4.405
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
würde so, in meinen Augen, auch Sinn machenIn AT ist das doch schon so, dafür gibt es glaub höhere Kinderfreibeträge? D.h. es ist dann eher relevant ob und wie viele Kinder man hat, während man nur weil man verheiratet ist keinen Bonus bekommt. Details müsste man natürlich anschauen, aber ich finde das den besseren Ansatz.
...Ja NACH DER FUCKING STEUERERKLÄRUNG ABER NICHT UNTERJÄHRIG!!!!!1111einsELF!!!!!
Es ist ja selbst bei mir in der Wissenschaft so dass in den oberen Bereichen politisch zugeht.Sorry war gestern schon zu spät, hatte das irgendwie so verstanden, dass er im Ruhestand nochmal übernommen hat Aber ja, grundsätzlich kenn ich das schon mit dem internen politischen Geplänkel. Wenn man da Bock drauf hat feel free, wenn ichs auch echt nicht verstehen kann wie man sich sowas freiwillig antut.
Korrekt. Da greift 1 Monat Nachversicherung. Wobei es im konkreten Fall ja auch noch die Möglichkeit von Arbeitslosengeld gäbe, über das man auch versichert ist.Krankenversichert bist du weiterhin.
Da gibt es glaube ich so 1 Monat Karenzzeit oder so ähnlich.
Ich hatte das nach dem Studium und Jobstart.
Da lag auch 1 Monat dazwischen und die Krankenkasse hat damals von diesem 1 Monat Übergangszeit gebabbelt.
…außer die, die zu viel verdienen. Zum Glück bin ich mit der Kinderplanung durch.Ja ok, der einzige Grund für 5/3 ist doch die Sache mit dem Elterngeld. Das kann man aber auch anders lösen, indem man das Elterngeld einfach erhöht. Elterngeld hat auch den großen Vorteil, das nur die Leute das bekommen, die vorher auch was für getan haben.
Steht letzte Seite irgendwo. Neuer Job, deutlich mehr Kohle. Vertragsentwurf soll heute noch kommen. Am Montag mal mit alten Chef sprechen. KUG wurde gerade beendet, damit noch Puffer für später ist, sollte noch was sein. Arbeit ist aber keine Echte vorhanden, bzw. je nachdem dann doch. Mal gucken was sie sagen.Ich dachte der hat eh kaum mehr Arbeit für dich und du bist auf KUG? Da wird der ja wohl hoffentlich jetzt nicht sich lange querstellen. Hast du denn schon was konkretes jetzt?
So läuft das ab... Je höher man kommt, umso mehr nehmen diese unfairen Spielchen bei uns zu. Man tut so als ob es um inhaltliche Kritik geht, aber letztendlich gehts um die Steuerung von Geldmitteln. Und das wissen intern auch alle Wissenschaftler, aber die Geldgeber von extern wissen das nicht unbedingt.
Nach Ablauf von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15 oder zum Ende des Kalendermonats. Verlängert sich die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist kraft Gesetzes, so gilt dies auch für eine Eigenkündigung durch den Angestellten.
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen --- (länger bleibt als 2 volle jahre usw...)
Das heißt für mich, das nur mittels eines Tarifvertrages die Regelung aus Absatz 1 (4 Wochen) geändert werden kann.(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
Dieser Satz sollte sich eigentlich auf (4) beziehen, wenn durch ein Tarif die Kündigungsfrist angepasst wird. Andere sagen, das dieser Satz sich auf alle Punkte bezieht. Dann wieder rum ist aber (4) ganz klar, das eine Änderung nur durch einen Tarifvertrag angepasst werden darf. Allerdings sieht das Rechtlich niemand so, das die Anpassung eigentlich rein für den Tarifvertrag angedacht ist.(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
unwirksam sein, weil ich in keinen Tarifvertrag bin. Also so wirklich klar ist das eigentlich nicht.Verlängert sich die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist kraft Gesetzes, so gilt dies auch für eine Eigenkündigung durch den Angestellten.
Das splitting wird nicht abgeschafft, nach der Steuererklärung ändert sich überhaupt nichts zum jetzigen Stand.@Huntley
Was mich da aber auch eher verwundert:
Die meisten regen sich nur über 3/5 auf. Dass das Splitting als solches abgeschafft werden soll (die Ehe also steuerlich keine Vorteile mehr bringt), wird da eher so ganz nebenbei wenig bis gar nicht erwähnt
Natürlich ändert sich etwas, wenn das Splitting (und damit de facto die Zusammenveranlagung) in der Form, in der gerade darüber diskutiert wird, abgeschafft wird.Das splitting wird nicht abgeschafft, nach der Steuererklärung ändert sich überhaupt nichts zum jetzigen Stand.
Das passt doch gut in diesen Thread. Hast du ne Quelle? Höre zum ersten mal, dass es konkrete Pläne gibt die gemeinsame Veranlagung abzuschaffen.Das Thema führt hier jetzt aber eigentlich zu weit. Das gehört eher in die PM.
Ich habe bisher auch nur gelesen, das es das Ehegatten-Splitting weiterhin geben soll.Das passt doch gut in diesen Thread. Hast du ne Quelle? Höre zum ersten mal, dass es konkrete Pläne gibt die gemeinsame Veranlagung abzuschaffen.
Der Fall auf den ich mich bezog hat in den Medien schon sehr große Wellen geschlagen; die Regel ist sowas in dem Ausmaß nicht. Tipp mal bei google oder auch google news "iit pseudoscience" ein.Ist das nicht überall anders genauso?
Der Fall auf den ich mich bezog hat in den Medien schon sehr große Wellen geschlagen; die Regel ist sowas in dem Ausmaß nicht. Tipp mal bei google oder auch google news "iit pseudoscience" ein.
Der gute Lars hat das im Zuge der Elterngeld-Diskussion in den Raum geworfen. Er erntete teilweise Zustimmung, teilweise Ablehnung.Das passt doch gut in diesen Thread. Hast du ne Quelle? Höre zum ersten mal, dass es konkrete Pläne gibt die gemeinsame Veranlagung abzuschaffen.
Würde sagen ja und nein... Die normale Arbeitswelt ist schon sehr anders als irgendwelche wissenschaftlichen communities.Ich meine nicht den konkreten Fall (der spricht für sich), sondern das auch auf andere Bereiche bezogen. Unternehmen, Gewerkschaften, Politik, Sport funktionieren doch ähnlich.
Würde sagen ja und nein... Die normale Arbeitswelt ist schon sehr anders als irgendwelche wissenschaftlichen communities.
Gutes Video ~14 min dazu von der Hossenfelder: