drunkenmaster
Urgestein
Kein Problem, die Stelle übernehme ich.
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OT: Vor einiger Zeit wurde hier mal von irgendwem eine Online-Banking Software empfohlen. Ich hab jetzt auch Online-Banking und würde mir gerne sowas zulegen. Weiß wer, wovon ich rede...?
20-25h/Woche. Muss sagen das fände ich sehr angenehm und je nach Position/Ausbildung sollte da genug übrigbleiben, auch als Alleinverdiener.
Politiker oder Firmenvorstand bei VW & Co.
Ja schon. Ich laufe wie ein Verrückter, je mehr Stress desto mehr bin ich am joggen / laufen.Hast du den irgendwelche Hobbys?
Das habe ich von Beginn an abgelehnt. Ich kann das im Notfall zwar aktivieren, z.B. wenn ich im Auto sitze zum Kunden o.ä., aber im Normalfall sehe ich keine berufl. eMails. Dass die Nachtschicht mich aus dem Bett wirft, habe ich vor 2 Jahren auch geändert. Mein iphone schaltet sich ab 20 Uhr für Telefonanrufe "offline" sozusagen. Früher haben die Herrschaften teils nachts um 23h noch angerufen...Ich würde er sagen, man lernt oder gewöhnt sich dran, nach der Arbeit nicht abzuschalten. Da muss man höllisch aufpassen.
Meine Freundin ist jetzt als Studentin zuständig für das recruiting in einem Unternehmensstandort. Sie fragte gestern in ich hier exchange, one Note usw auch aufs Hand machen kann damit sie immer sieht wenn eine email da ist.
Mit sowas fängt das an.. Dann kriegt man die geschäftlichen Mails immer, auch am we oder abends.
Ist halt schwierig wenn da gewisse Verantwortung mit drangeknüpft ist.Man muss von Beginn an klar machen, dass man Zuhause nicht erreichbar ist.
Wird sich zeigen. Theoretisch muss ich 12 Monate nach Abgabe noch "ableisten", aber erfahrungsgemäß möchte er Leute, die er nicht (mehr) mag, schnellstmöglich loswerden. Da bietet sich dann die Chance eines Aufhebungsvertrags an...Also ich hoffe ja mal er hat genug Grips um einem leitenden Angestellten nicht die Kündigungsfrist zur Hölle zu machen...
So ist der Plan. Ich werde definitiv keinen Job mehr annehmen, an dem ich im Urlaub erreichbar sein muss und bei dem ich wegen allem Möglichen Krams in der Haftung / Verantwortung stehe.ich würd einfach mal einen anderen Job versuchen, mit weniger Verantwortung, weniger Geld und mehr Leben. Dann brauchst du garkeine drastischen Schritte unternehen.
Wird sich zeigen. Theoretisch muss ich 12 Monate nach Abgabe noch "ableisten", aber erfahrungsgemäß möchte er Leute, die er nicht (mehr) mag, schnellstmöglich loswerden. Da bietet sich dann die Chance eines Aufhebungsvertrags an...
So ist der Plan. Ich werde definitiv keinen Job mehr annehmen, an dem ich im Urlaub erreichbar sein muss und bei dem ich wegen allem Möglichen Krams in der Haftung / Verantwortung stehe.
Laufen / Joggen: teils allein, teils gemeinsam. Ich brauche für mich in erster Linie die körperliche Betätigung. Manchmal kann ich mich erst nach dem Laufen und der Dusche wieder richtig entspannen und die Anspannung fällt ab.Ansonsten zum abschalten nach der Arbeit: läufst du denn alleine oder in einer Gruppe? Für mich wäre z.B. joggen zum abschalten nicht das Richtige, wenn ich das alleine durchziehen müsste, da ich nicht wirklich dabei abschalten kann. Würde da immer etwas kommunikativeres Wählen. Oder vll sogar etwas "entspannendes", wie Yoga. Oder mach etwas mit deiner Familie, bzw. deinen Kindern, wie klettern, gemeinsam kochen oder so.. vll mal was ganz anderes. )
Theoretisch muss ich 12 Monate nach Abgabe noch "ableisten", aber erfahrungsgemäß möchte er Leute, die er nicht (mehr) mag, schnellstmöglich loswerden. Da bietet sich dann die Chance eines Aufhebungsvertrags an...
Wie kommst du auf 12 Monate?
Fremdgeschäftsführer – Kündigungsfristen
Für den Fremdgeschäftsführer -also den Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – der keine Anteile an der GmbH hat oder nur sehr geringe Anteile hat und nichts Abweichendes im Anstellungsvertrag vereinbart ist – gelten die gleichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer. Der Geschäftsführer wird hier also ähnlich, wie ein Arbeitnehmer (ist dies aber in der Regel nicht) behandelt. Von daher gilt hier die Vorschrift des § 622 II BGB analog mit den entsprechenden Fristen.
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Quelle: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2011/02/05/geschaeftsfuehrer-kuendigung-gmb/