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Willst du jetzt n Keks?
Nur weil es dir "noch beschissener" geht heisst das wir dürfen uns nicht mehr unterhalten?
Such dir halt nen anderen Job wenn es dir so dreckig geht.
Zunächst einmal müssen wir beide ja nicht einer Meinung sein, sprich dein Getipptes habe ich zur Kenntnis genommen; möchte mich dennoch dazu äussern:
Wenn ich meinen Job nicht richtig mache, sind auch nen paar Millionen "futsch", aber dann haben 50 Menschen auch keinen Job mehr. Das ist der kleine Unterschied. Und wenn du das auf moralischer Ebene verstanden hast, weißt du wieviel Druck das Wort "Verantwortung" bedeuten kann.Btw: wenn ich meinen job nicht richtig mache ist auch schon mal ne Million futsch.
Das hast du schlicht falsch verstanden und / oder keine Ahnung von Gesellschaftsrecht (haben die wenigsten, wär also kein Problem wenns so wär...) Mit "Blödsinn" hat das wenig zu tun. Ich behaupte das passende Wort ist auch hier "Verantwortung". Du kannst dies in keinster Weise mit einem Arbeitgeber - Arbeitnehmer-Verhältnis vergleichen (wo du Recht hättest).Ich finde dass grad nur mekkern auf hohem Niveau.
Wenn ich schon lese 'über meinen Kopf hin weg werden Sachen beschlossen, die ich dann zu verantworten habe'. Was ist das denn für n Blödsinn.
Entweder man macht sein Kreuzchen und ist 'haftbar' oder jemand anders setzt seins und im falle des Falles möchte ich dann gerne wissen, wer einem da wie ans bein Pissen will.
Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Einzelfall sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbzG innerhalb eines Monats hergestellt werden.
Wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen oder in Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlussarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen, kann von den obigen Regelungen Abstand genommen werden. Es gilt dann, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschritten werden darf. (§ 14 ArbZG)
Aber ich sag mal so: wo kein Kläger, da kein Richter. 'Spitz bekommt' da keiner was, bzw juckt es keinen solange nix passiert.
Wie immer gleich alle von Ausnutzen etc. reden, er meinte doch das sein Job ihm spaß macht.
Das ist abhängig von der Person, ich hab viele Leute in der Verwandschaft die 60/70/80 Stunden Wochen arbeiten bzw gearbeitet haben und denen gehts gut.Ja aber hinterher ist er einfach kaputt und hat nix mehr davon! Ich habe auch im Ausland bei Montage 65h Woche auf der Baustelle in 6 Tagen, das geht! Aber nicht auf Dauer!
Die meisten Verträge für höhere Positionen haben keine festen Arbeitszeiten bzw. es steht drin das mit Überstunden zu rechnen ist.Er hat einen Vertrag und da stehen vmtl. 40h drin. Wenn er jetzt die doppelte Zeit arbeitet wie drin steht, inwiefern lässt er sich dann nicht ausnutzen?
Wenns vpower Spaß macht ist das sein Bier, aber auf der Grundlage eines teilweise illegalen Beschäftiungsverhältnisses dann auf dicke Hose zu machen und anderen sagen sie sollen sich nicht so anstellen geht dann halt auch nicht.
Find ja die Vorgesetzten auch witzig, die Strafzahlungen in dem Bereich sind nicht ohne.
Aus AG Sicht siehts so aus:@clancy: schöner Gesetzes Text
Aber ich sag mal so: wo kein Kläger, da kein Richter. 'Spitz bekommt' da keiner was, bzw juckt es keinen solange nix passiert.
@vpower:
Klar geht eine Maschine nicht dann kaputt, wenn du es gerne hättest. Aber als seriöse Firma stelle ich dann halt eine zweite Person dafür ein, bevor eine mit 80h+ schuftet. Dann kann einer die Tagschicht machen + Bereitschaft und der andere halt die Nacht.