[mv]payne
Urgestein
Das nennt man nicht Gewohnheitsrecht das nennt man "konkludent handeln"
Wenn man mehr als 3x extra Kohle bekommen hat ohne es extra auszuweisen (beispiel: Sonderzahlung) dann ist der Vertrag konkludent zu stande gekommen und der AN hat ein recht darauf. Aber auch das kann man mit einer änderungs Kündigung wieder abschaffen
Im Arbeitsrecht eher Betriebliche Übung genannt. Wenn der AG dieses abschaffen will muss er es vermerken dass es freiwillig ist. Dann muss er es noch für eine gewisse Zeit (3x?!) zahlen und dann ist schluss