[Sammelthread] Der Nvidia Ampere Verfügbarkeitsthread (LINKS ONLY! NO SPAM!)

Aufgrund der aktuellen Liefer-Situation - und um die Ampere Sammelthreads zu entlasten: alles zum Thema NVIDIA AMPERE Verfügbarkeiten hier rein.

Hardwareluxx Verfügbarkeits Hinweise:

In diesen Thread werden durch einen Bot von Moderator @ralle_h Direktlinks aktuell verfügbarer Karten mit Preisangabe gepostet:





Anleitung zur Benachrichtigung via Browser-Push und via Email:


Hardwareluxx redaktionelle Artikel zum Thema Verfügbarkeit:








Statement bezüglich RTX 3080 / 3090 Verfügbarkeit vom NVIDIA CEO


Caseking stoppt den Verkauf / Vorbestellungen ausgesuchter RTX3080 / RTX3090 (14.10.2020)




Hilfreiche Links für die Bestellung der NVIDIA Founders Edition:

Seit Ende Oktober werden die NVIDIA RTX Founders Edition in Deutschland nur noch über die Webiste von notebooksbilliger.de vertrieben.



Direkt-Links für Saturn & Mediamarkt





Anmerkungen zum Bestellstatus bei Media Markt und Saturn:


In Bearbeitung = 99,9% Versand heute/morgen.
In Vorbereitung = Kann beides sein, aber wenn es nicht zeitnah umspringt dann keine mehr bekommen und Vorbestellung



RTX 3080 Preisvergleich-Links:

ASUS






EVGA







Gainward




Gigabyte






Inno3D





MSI






Palit





PNY




Zotac




RTX 3090 Preisvergleich-Links:

Bisherige Founders Edition Drops:



more to come
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das kann gut sein, war aber bestimmt eine Ausnahme. Glaube nicht das wir denen noch mehr auf den Sack gehen müssen. Hat bestimmt schon sein Sinn dass sie betonen erst mit abholBestätigung zu kommen :-)
Bei mir war es so, dass die Karte schon da war. Ohne Bestätigung. Der Typ von der Warenausgabe war dann so nett und hat sie mir rausgesucht.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich muss euch fragen Leute ob das nicht zu riskant war ich habe jetzt ein Strix OC 3090 bestellt für 1999 aber weil das Scheiß Laden sein soll habe ich auf Abholung geklickt, die Bestellung ging durch bei A-Com. Jetzt lese ich in den AGB dass ich Schadensersatz von 15% zahle wenn ich den Vertrag wiederufe oder bin ich falsch informiert. Was meinen Sie mit:

2. Vertragsschluss
Ein Vertragsschluss mit Acom erfolgt nur in deutscher Sprache. Storniert ein Kunde seine Bestellung, noch bevor Acom den Vertrag erfüllt hat, ist Acom berechtigt, die Stornierung der Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der Ablehnung besteht Acom auf die Erfüllung des Vertrages. Im Fall der Annahme ist Acom berechtigt, vom Kunden eine Aufwandpauschale von mindestens 15% der Bestellsumme, zu verlangen, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, den Eintritt eines geringeren Schadens bei Acom nachzuweisen. Das Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 312 BGB bleibt unberührt. Die Darstellung des Warensortiments von Acom, insbesondere im Internet, in Prospekten und Anzeigen, stellt kein verbindliches Angebot i. S. d. §§ 145 ff. BGB dar, sondern ist als eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu verstehen, bei Acom Ware zu bestellen. Mit Aktualisierung der Internetseite www.acom-pc.de werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über die Produkte ungültig. Preisangaben verstehen sich ab 10717 Berlin, Uhlandstraße 134, ohne Installation und ohne vom Hersteller nicht vorgesehenes Zubehör, Schulung, Ausrüstung oder sonstigen Nebenleistungen ggf. zuzüglich Porto und Versandkosten und gelten nur innerhalb Deutschlands. Der Kunde gibt durch die Bestellung der gewünschten Ware im Laden, aber auch bei einer Bestellung per Email, Fax oder Telefon ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Im Laden wird das Angebot von Acom entweder sofort (ggf. modifiziert) angenommen oder abgelehnt. Bei einer Bestellung über den Internet Onlineshop wird das verbindliche Angebot vom Kunden über den Erwerb des Inhalts des Warenkorbes das Anklicken des Bestell-Buttons abgegeben. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es in den Machtbereich von Acom gelangt, bei Abgabe des Angebotes über Internet, Email, Fax oder Telefon, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Acom passiert hat. Acom kann das Angebot, wenn es nicht persönlich im Laden abgegeben wird, innerhalb eines Zeitraumes von 7 Werktagen annehmen. Nimmt Acom das Angebot innerhalb der genannten Frist nicht an, gilt es als abgelehnt. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Annahmeerklärung von Acom dem Kunden zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr ist die Annahmeerklärung zugegangen, wenn sie die Schnittstelle zum Kunden passiert und eine Kenntnisnahme möglich und üblich ist. Nach Eingang des Angebotes (der Bestellung) über einen Tele- oder Mediendienst erhält der Kunde eine elektronische Zugangsbestätigung. Acom schließt nur Verträge über Einzelkomponenten, auch wenn mehrere Sachen (Hardware wie Software) zusammen, im Onlineshop in einem Warenkorb, bestellt und in einer Urkunde zusammengefasst in Rechnung gestellt werden. 5. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Acom ist erst dann vollständig, wenn Acom dem Kunden eine Auftragsbestätigung zusendet.

Kann jemand helfen?
 
hört sich ganz so an ja.

es steht eindeutig in der AGB und somit wurdest Du als Kunde darauf hingewiesen.
 
Fast alle AGB der Onlineshops sind Phantasiegebilde die zum Teil rechtswidrig sind.
 
beim FAG kann dir afaik der händler was berechnen glaub ich. darf gerne verbessert werden
 
beim FAG kann dir afaik der händler was berechnen glaub ich. darf gerne verbessert werden
Nur wenn eine Wertminderung des Artikels eingetreten ist. Aber auch das ist schwierig durchzusetzen, denn man müsste dafür unsachgemäßen Gebrauch des Käufers nachweisen.
Das Einzige was man ansonsten von dir Verlangen kann, sind die Kosten des Rücktransportes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst aber dagegen Klagen und gewinnen um diese unwirksam zu machen.
ergo, Anwaltskosten die der verlierer dann zu tragen hat, aber wie das Gericht entscheidet ist nicht Garantiert.
und wenn Du einen ungeschickten Anwalt erwischt und die Klage verlierst, stehst Du mit noch horenderen Kosten da.

ist also riskant.
 
@belmont831

Nicht alles was die sich in die AGBs schmieren muss mit aktueller Rechtsprechung konform gehen.

Aber eigentlich ist das hier nicht der richtige Ort für eine Rechtsberatung.

Auch sollte man am besten nicht bestellen, wenn man den Artikel nicht abnehmen möchte bzw. Zweifel an der Seriosität des Händlers hat.
 
Du kannst die Karte wieder zurück geben, sobald du sie erhalten hast und von deinem Widerrufs- und Rückgaberecht Gebrauch machen.
Falls du vorher stornieren möchtest, würde ich den Fall deinem Rechtsbeistand fragen. Mit Sicherheit kann man argumentieren, dass Acom die Ware nicht innerhalb der üblichen Zeit liefern kann und du deswegen zurücktreten möchtest.
 
Was heißt das konkret bin ich jetzt verpflichtet?
Du kannst zwecks fernabsatzgesetz binnen 14 Tagen vom Kaufvertrag bei online Käufen davon zurücktreten. Die können in die AGBs schreiben was die wollen. Das heißt nicht, dass es gültig ist. Da es keine explizit, für dich produzierte Ware ist, darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten und die müssen den Kauf rückabwickeln
 
Ich muss euch fragen Leute ob das nicht zu riskant war ich habe jetzt ein Strix OC 3090 bestellt für 1999 aber weil das Scheiß Laden sein soll habe ich auf Abholung geklickt, die Bestellung ging durch bei A-Com. Jetzt lese ich in den AGB dass ich Schadensersatz von 15% zahle wenn ich den Vertrag wiederufe oder bin ich falsch informiert. Was meinen Sie mit:

2. Vertragsschluss
Ein Vertragsschluss mit Acom erfolgt nur in deutscher Sprache. Storniert ein Kunde seine Bestellung, noch bevor Acom den Vertrag erfüllt hat, ist Acom berechtigt, die Stornierung der Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Im Fall der Ablehnung besteht Acom auf die Erfüllung des Vertrages. Im Fall der Annahme ist Acom berechtigt, vom Kunden eine Aufwandpauschale von mindestens 15% der Bestellsumme, zu verlangen, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, den Eintritt eines geringeren Schadens bei Acom nachzuweisen. Das Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 312 BGB bleibt unberührt. Die Darstellung des Warensortiments von Acom, insbesondere im Internet, in Prospekten und Anzeigen, stellt kein verbindliches Angebot i. S. d. §§ 145 ff. BGB dar, sondern ist als eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu verstehen, bei Acom Ware zu bestellen. Mit Aktualisierung der Internetseite www.acom-pc.de werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über die Produkte ungültig. Preisangaben verstehen sich ab 10717 Berlin, Uhlandstraße 134, ohne Installation und ohne vom Hersteller nicht vorgesehenes Zubehör, Schulung, Ausrüstung oder sonstigen Nebenleistungen ggf. zuzüglich Porto und Versandkosten und gelten nur innerhalb Deutschlands. Der Kunde gibt durch die Bestellung der gewünschten Ware im Laden, aber auch bei einer Bestellung per Email, Fax oder Telefon ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Im Laden wird das Angebot von Acom entweder sofort (ggf. modifiziert) angenommen oder abgelehnt. Bei einer Bestellung über den Internet Onlineshop wird das verbindliche Angebot vom Kunden über den Erwerb des Inhalts des Warenkorbes das Anklicken des Bestell-Buttons abgegeben. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es in den Machtbereich von Acom gelangt, bei Abgabe des Angebotes über Internet, Email, Fax oder Telefon, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Acom passiert hat. Acom kann das Angebot, wenn es nicht persönlich im Laden abgegeben wird, innerhalb eines Zeitraumes von 7 Werktagen annehmen. Nimmt Acom das Angebot innerhalb der genannten Frist nicht an, gilt es als abgelehnt. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Annahmeerklärung von Acom dem Kunden zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr ist die Annahmeerklärung zugegangen, wenn sie die Schnittstelle zum Kunden passiert und eine Kenntnisnahme möglich und üblich ist. Nach Eingang des Angebotes (der Bestellung) über einen Tele- oder Mediendienst erhält der Kunde eine elektronische Zugangsbestätigung. Acom schließt nur Verträge über Einzelkomponenten, auch wenn mehrere Sachen (Hardware wie Software) zusammen, im Onlineshop in einem Warenkorb, bestellt und in einer Urkunde zusammengefasst in Rechnung gestellt werden. 5. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Acom ist erst dann vollständig, wenn Acom dem Kunden eine Auftragsbestätigung zusendet.

Kann jemand helfen?

Der Laden ist seriös, aber auch ein richtiger .........................!%&!&%$!..... würde niemals bei denen kaufen, erst recht nicht nach der Nummer die sie gerade abziehen.
 
Glückwunsch, du bist sehr nahe an einem golden Sample oder es ist gar eines. Das ist auf dem Niveau einer schlechten 3090...wtf

Graphics Score
19276


ist unter Wasser
 
Ich hab das morgens hier verfolgt hab mich da nicht beteiligt weil ich ne 3090 Strix möchte . Aber an dem drop morgens war etwas faul weil der viel zulange drin war so locker 15 min und alle haben bestellt wie doof.
Und ich Idiot habe bis um 11 Uhr geschlafen, wie gerne hätte ich bestellt. Kack egal ob die jetzt kommt, Hauptsache ich hätte die Bestellung sicher!
 
ABER, zum Thema ACOM und 1999€ Strix.
Du könntest auch stumpf in den Laden gehen, die 1999€ auf den Tisch legen, im Laden die Packung öffnen und dir die Karte genaustens angucken. Könntest sogar die Schutzfolien entfernen wenn du sie ärgern willst.
Dann packst du alles wieder ordentlich zusammen, gehst zum Verkaufstresen und sagst "Gefällt mir nicht, will die Karte zurückgeben."
Da der Kauf über einen Webshop abgewickelt wurde, können sie nichts anderes machen als die Ware wieder anzunehmen.
 
Das ist unter Wasser und sicher mit Modifikationen der Widerstände
 
10700k und 3080


8600K und 3080 (Luft / max 355W PT)

8600k0qjw0.png


 
Zuletzt bearbeitet:
ABER, zum Thema ACOM und 1999€ Strix.
Du könntest auch stumpf in den Laden gehen, die 1999€ auf den Tisch legen, im Laden die Packung öffnen und dir die Karte genaustens angucken. Könntest sogar die Schutzfolien entfernen wenn du sie ärgern willst.
Dann packst du alles wieder ordentlich zusammen, gehst zum Verkaufstresen und sagst "Gefällt mir nicht, will die Karte zurückgeben."
Da der Kauf über einen Webshop abgewickelt wurde, können sie nichts anderes machen als die Ware wieder anzunehmen.
Oder man verhält sich nicht wie ein Psychopath und macht ohne große Worte von seinem Widerrufsrecht gebrauch.
 
Okay verstehe, lieber warten und von einem vernüntigen Shop bestellen wie CP; CK ja ich weiß auch wenn die 3080er nach Köln rausgeben ist mir ne bestätige Bestellung lieber als bei A-Com zumal 2k auch nen Batzen Geld ist
 
So nach den ganzen TUF oc mal was neues
 

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Du musst aber dagegen Klagen und gewinnen um diese unwirksam zu machen.
ergo, Anwaltskosten die der verlierer dann zu tragen hat, aber wie das Gericht entscheidet ist nicht Garantiert.
und wenn Du einen ungeschickten Anwalt erwischt und die Klage verlierst, stehst Du mit noch horenderen Kosten da.

ist also riskant.
Er muss gar nichts. Wenn der Shop meint so a.... zu sein, dann muss er das Geld auch versuchen einzuklagen. Dann können die viel Spaß haben für nur 300€ nen Anwalt zu bemühen, Mahnbriefe zu schicken, etc...

Wenn ich das schon höre, dem Shop steht es frei ne Stornierung anzunehmen oder abzulehnen - ja natürlich, aber wenn Shops den Kunden stornieren ist das in Ordnung - B2C sind Gesetze darauf ausgelegt C zu schützen und wenn der Händler wirklich glaubt das hätte auch nur die geringste Chance vor Gericht, na dann gute Nacht.
Wir reden hier schließlich von Massenware und nicht von ner Spezialanfertigung, die nacher dann nicht mehr an andere verkauft werden kann. Den "Schaden" muss ausserdem der Händler nachweisen und nicht der Käufer das Gegenteil.
Der Shop gehört abgemahnt und zwar gehörig.
 
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