1.) Besitzer einer Bestandsdrohne brauchen in jedem Fall die Nachzertifizierung. Das geht nur über den Drohnen-Hersteller - entweder per Software-Update oder z. B. durch Einschicken der Drohne und Zertifizierung durch den Hersteller. Bislang haben die Hersteller aber die nachträgliche Zertifizierung noch nicht in Aussicht gestellt.
Insofern gilt bis auf weiteres:
2.) Es gilt für den Zeitraum von zwei Jahren die Übergangsregelungen, die in der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und speziell in Artikel 22 geregelt ist. Da steht dann sinngemäß, dass Du für Bestandsdrohnen (also:
ohne spezielle CE-Zertifizierung) mit einem Abfluggewicht > 500 Gramm und < 2 Kg einen Fernpilotennachweis benötigst (Vgl. Textpassage
UAS.OPEN.030 (2) UAS-Betrieb in Unterkategorie A2). Für Bestandsdrohnen < 500 Gramm reicht der aktuell kostenlose Kenntnisnachweis A1/A3. Webmi ist also safe, zumindest für zwei Jahre, wenn ich das richtig lese.
Man kann's auch nochmal anders/überspitzt formulieren: Wenn die Hersteller keinen Bock haben, ihren Kunden eine nachträgliche Zertifizierung der Bestandsdrohnen mit einem Gewicht von >500 Gramm und < 2 Kg zu gewähren und der Flugbetreiber ebenfalls keinen Bock auf den Fernpilotennachweis (Kosten: ca. 300 Euro) hat, dann darf die Drohne nicht starten.