[Sammelthread] Drohne / Multicopter Foto- und Video Thread

@CloudStrife81 müsste da aktuell nicht noch die Übergangslösung gelten? Demnach müsste die Drohne nach A3 geflogen werden ohne aktuell den größeren Nachweis zu benötigen.

Mir geht es aber tatsächlich ähnlich, ich warte auch auf C0 Drohnen.
 
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1.) Besitzer einer Bestandsdrohne brauchen in jedem Fall die Nachzertifizierung. Das geht nur über den Drohnen-Hersteller - entweder per Software-Update oder z. B. durch Einschicken der Drohne und Zertifizierung durch den Hersteller. Bislang haben die Hersteller aber die nachträgliche Zertifizierung noch nicht in Aussicht gestellt.

Insofern gilt bis auf weiteres:
2.) Es gilt für den Zeitraum von zwei Jahren die Übergangsregelungen, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und speziell in Artikel 22 geregelt ist. Da steht dann sinngemäß, dass Du für Bestandsdrohnen (also: ohne spezielle CE-Zertifizierung) mit einem Abfluggewicht > 500 Gramm und < 2 Kg einen Fernpilotennachweis benötigst (Vgl. Textpassage UAS.OPEN.030 (2) UAS-Betrieb in Unterkategorie A2). Für Bestandsdrohnen < 500 Gramm reicht der aktuell kostenlose Kenntnisnachweis A1/A3. Webmi ist also safe, zumindest für zwei Jahre, wenn ich das richtig lese.

Man kann's auch nochmal anders/überspitzt formulieren: Wenn die Hersteller keinen Bock haben, ihren Kunden eine nachträgliche Zertifizierung der Bestandsdrohnen mit einem Gewicht von >500 Gramm und < 2 Kg zu gewähren und der Flugbetreiber ebenfalls keinen Bock auf den Fernpilotennachweis (Kosten: ca. 300 Euro) hat, dann darf die Drohne nicht starten.
 
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1.) Besitzer einer Bestandsdrohne brauchen in jedem Fall die Nachzertifizierung. Das geht nur über den Drohnen-Hersteller - entweder per Software-Update oder z. B. durch Einschicken der Drohne und Zertifizierung durch den Hersteller. Bislang haben die Hersteller aber die nachträgliche Zertifizierung noch nicht in Aussicht gestellt.

Insofern gilt bis auf weiteres:
2.) Es gilt für den Zeitraum von zwei Jahren die Übergangsregelungen, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und speziell in Artikel 22 geregelt ist. Da steht dann sinngemäß, dass Du für Bestandsdrohnen (also: ohne spezielle CE-Zertifizierung) mit einem Abfluggewicht > 500 Gramm und < 2 Kg einen Fernpilotennachweis benötigst (Vgl. Textpassage UAS.OPEN.030 (2) UAS-Betrieb in Unterkategorie A2). Für Bestandsdrohnen < 500 Gramm reicht der aktuell kostenlose Kenntnisnachweis A1/A3. Webmi ist also safe, zumindest für zwei Jahre, wenn ich das richtig lese.

Man kann's auch nochmal anders/überspitzt formulieren: Wenn die Hersteller keinen Bock haben, ihren Kunden eine nachträgliche Zertifizierung der Bestandsdrohnen mit einem Gewicht von >500 Gramm und < 2 Kg zu gewähren und der Flugbetreiber ebenfalls keinen Bock auf den Fernpilotennachweis (Kosten: ca. 300 Euro) hat, dann darf die Drohne nicht starten.
Das stimmt so nicht ganz. Drohnen größer/gleich 250g - 25KG dürfen mit dem EU-Kompetenznachweise weiterhin betrieben werden. Aber nur noch in der offenen Kategorie A3, also quasi nur noch auf dem Acker.
So schreibt es das LBA.
Anhang anzeigen 588504

 
Eben nochmal nachgeschaut. Scheint wohl so zu sein wie Du schreibst, allerdings nur noch für zwei weitere Jahre (Übergangsfrist) und darfst halt nix überfliegen und musst zu allem Abstand halten (anders als in A1).
Ja gut, wer das so haben möchte. Mich würd's nicht glücklich machen, weil noch mehr Beschränkungen als ohnehin.
Was ich aber noch nicht gecheckt habe: Was passiert nach den zwei Jahren? Hat man bis dahin die spezielle CE-Zertifizierung und alles ist ok , d.h. die Übergangsfrist fällt dann weg oder kann ich die Drohne in zwei Jahren echt wegwerfen? Letzteres wäre ja total Banane (wie eigentlich die gesamte Änderung).


EDIT: Gerade nochmal geschaut. Gem. Art. 22 der Durchführungsverordnung wird die Übergangsfrist unterteilt in die Drohnen
- bis 500 Gramm
- bis 2 KG
- 2 KG bis 25 KG

Letzteres fällt unter A3 und da sind Bestands-Drohnen >2 KG aufgeführt. Kleinere Drohnen fallen mMn jedoch nicht unter A3.
 
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Laut dem hier fehlt sogar die Frist.
 
Das ist interessant: also gibt es wohl eine dauerhafte Bestandsregelung (was evilguy6666) zitiert und dann eine zusätzlich optionale Übergangsregelung (quasi meine Interpretation der Verordnung).
Seh ich das richtig: Was evilguy schreibt, kommt definitiv und das optionale (erneutes Unterteilen) könnte evtl. zusätzlich drohen?
 
Das ist aktuell wohl gültig, bis 01.01.2023, wenn ich das richtig verstehe.
 
Es ist maximal verwirrend. Da hat mir auch der Erwerb des EU Kompetenznachweise A1/A3 nicht wirklich klüger gemacht.

Sicher ist, langfristig ist man nur wirklich safe wenn meine eine Drohne mit dem neuen CE Kennzeichen kauft, welche es aber noch nicht gibt. DJI hat mal behauptet die Mavic Air 2 z.B. noch nachträglich zu zertifizieren.
Ob das was werden kann ist aber noch nicht ganz raus. Es wird wohl über eine Lösung per Softwareupdate, welches aber vermutlich von DJI durchgeführt werden muss, nachgedacht. Ob die EASA bzw. das LBA da mit spielt muss sich zeigen. Ich habe Zweifel, dass da noch was passiert (wäre schade, weil ich selbst eine Air 2 habe).

Was aber auch bei den zertifizierten Drohnen sicher ist:
- jede Drohne muss mit der e-ID (Betreiber ID) gekennzeichnet werden, diese muss jeder Pilot beim LBA beantragen und sich dort registrieren
- jede Drohne muss versichert sein, häufig sind Drohnenflüge aber in der privaten Haftpflicht mit abgedeckt
- für alle Drohnen die nicht zur Kategorie A1 gehören (A1 = bis 250g) muss der Pilot über den EU-Kompetenznachweis verfügen (momentan noch kostenlos beim LBA online zu bekommen. Prüfung ist nicht wirklich schwer)

Laut https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/ gilt als dauerhafte Regelung für Bestandsdrohnen:
- Bis 250g ist wie die neue Kategorie A1 zu behandeln
- alles über 250g fällt automatisch in die Kategorie A3. Hier wird der EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) benötigt.

Während der Übergangsregelung dürfen Drohnen zwischen 250g und 2KG auch in der Kategorie A2 geflogen werden. Dafür ist aber der große EU-Drohnenführerschein, auch EU-Fernpiloten-Zeugnis genannt, nötig. Dieser ist allerdings nicht kostenlos zu erwerben sondern liegt so um 300€ je nach Anbieter. Mit Verfall der Übergangsregelung am 01.01.2023 ist das Thema aber anscheinend auch durch.

We will see...
 
Sorry aber das was Du hier schreibst, ist im Detail nicht genau genug beschrieben und, bei genauerer Betrachtung, in Teilbereichen schlicht falsch.

Im Detail (nachfolgend für alle Drohnen mit spezieller CE-Kennzeichnung):
- für alle Drohnen die nicht zur Kategorie A1 gehören (A1 = bis 250g) muss der Pilot über den EU-Kompetenznachweis verfügen (momentan noch kostenlos beim LBA online zu bekommen. Prüfung ist nicht wirklich schwer)
Das ist schlicht unvollständig. Korrekt ist, dass A1 nochmals in C0 und C1 unterteilt wird. Während C0 ohne Kompetenznachweis betrieben werden kann, wird für C1 sehr wohl ein Kompetenznachweis benötigt. A1 ist eben nicht nur bis 250 Gramm definiert, sondern bis 900 Gramm (Quelle). Daraus folgt, dass für A1 durchaus ein Kompetenznachweis benötigt werden kann. Es hängt insofern vom Drohnengewicht ab.

- alles über 250g fällt automatisch in die Kategorie A3. Hier wird der EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) benötigt.
Auch das ist falsch. Alles über 900 Gramm fällt in A3 (Quelle).

Bei solchen Richtlinien vertraue ich dann doch lieber dem Luftfahrtbundesamt und nicht der von Dir angegebenen Quelle.
 
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Sorry aber das was Du hier schreibst, ist im Detail nicht genau genug beschrieben und, bei genauerer Betrachtung, in Teilbereichen schlicht falsch.

Im Detail (nachfolgend für alle Drohnen mit spezieller CE-Kennzeichnung):

Das ist schlicht unvollständig. Korrekt ist, dass A1 nochmals in C0 und C1 unterteilt wird. Während C0 ohne Kompetenznachweis betrieben werden kann, wird für C1 sehr wohl ein Kompetenznachweis benötigt. A1 ist eben nicht nur bis 250 Gramm definiert, sondern bis 900 Gramm (Quelle). Daraus folgt, dass für A1 durchaus ein Kompetenznachweis benötigt werden kann. Es hängt insofern vom Drohnengewicht ab.


Auch das ist falsch. Alles über 900 Gramm fällt in A3 (Quelle).

Bei solchen Richtlinien vertraue ich dann doch lieber dem Luftfahrtbundesamt und nicht der von Dir angegebenen Quelle.
Magst Du recht haben. Asche auf mein Haupt. Ist aber eh alles graue Theorie, da es bisher keine entsprechend zertifizierten Drohnen gibt.
 
Ja, da hast Du recht. Ist, wie schon von Dir erwähnt, maximal verwirrend und das nimmt den Leuten (zumindest jedoch mir) den Spaß am Fliegen.
 
Nicht nur dir. Es bleibt bei den meisten Bestandsdrohnen momentan nur das Fliegen "auf dem Acker"... ich hoffe, dass man tatsächlich noch einen Weg zur nachträglichen Zertifizierung findet, auch wenn ich nicht wirklich daran glaube. Ich habe eigentlich keinen Bock wieder fast 1000€ in eine neue Drohne zu investieren, nur weil die aktuelle einen Stempel zu wenig hat.
 
Ich bin froh, dass ich meine Drohne noch rechtzeitig verkauft habe.
Eigentlich dürften die Hersteller ein Interesse daran haben, ihre Bestandskunden und Drohnen zu halten und möglichst nachträglich zu zertifizieren.
Andererseits bedeutet ein "Nein" eben auch die Auflage neuer Produkte für einen gesamten Markt. Nachhaltig wäre das auch nicht - zumindest kann ich da keinen ökologischen Fußabdruck erkennen. Hier müsste das Luftfahrtbundesamt kooperativ sein und die nachträgliche Zertifizierung ermöglichen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hängt es ja gerade an der Stelle ein wenig.
 
Das Problem dürfte diese Thematik 80j und Verletzungsrisiko sein, denn die 80J sind ja nur für nicht scharfe Kanten bei fallenden gegenständen gedacht. Ein Drohen mit rotierenden propellern macht aber ganz andere Probleme.
Unklar ist mri auch, wie diese ID-Sendung der Drohne ausgelesen werden können darf, und wer dann die Zugriffe auf die Zuordnungsdatenbank hat.
Denn, das sind ja bestandteile der Zertifizierung ab C1.
Die C0 Klasse sollte eigentlich das Thema sein, was zügig gehen müsste. Das wäre auch dei einzieg Klasse, die mich noch interessiert, auch wenn ich dafür totzdem diesen "kleinen Führerschein" machen würde.

Meine Zino wäre jedenfalls so zu uninteressant für mich. Die muss jetzt weg. Mal sehen ob man die noch los bekommt.
 
Im Moment ist die Mini/2 einfach ein verdammt sexy Drohne wenn es um die Verordnung geht.
 
Auch ganz objektiv wird die 250g Grenze eine Hürde bleiben. Alles darüber ist mit weiteren Auflagen behaftet.

China hat btw eine 200g Grenze. Die Mini gibt es auch in einer blauen 199g Version, da hat man glaube ich den Akku beschnitten. Irgendwo auf FB mal ein Bild von dem Teil gesehen.
 
Ja, aber das ist keine große Hürde. Mit dem simplen Online-Test (den Du ja schon hast) kannste ne Drohne bis 900 Gramm fliegen.
Deshalb hoffe ich auf ne Mavic 3 mit wesentlich verbesserter Kameraoptik und < 900 Gramm - natürlich mit CE-Zertifizierung.
 
Ich bin auch gespannt was sich DJI zur 3er einfallen lässt. Kommt die ohne CERT können sie die gleich wieder einstellen. Man darf halt trotzdem weniger mit den schwereren Drohnen.
 
Klar darf man weniger - die Zeiten des "wild fliegen" sind einfach mal vorbei. DJI wird, sofern sie was rausbringen, natürlich mit CE-Zertifizierung kommen. Sonst ist der Europäische Markt von vornherein Tod. Ich glaube nicht, dass sich DJI das entgehen lassen wird.
 
Und genau deshalb ist es eben nicht subjektiv, mit der Mini darf man jetzt sogar mehr als vorher.

Klar hat die keinen Sensor der Enthusiasten wie dich glücklich macht, aber für die meisten Spasspiloten ist das jetzt eben die Schwelle.

Gut finde ich das auch nicht, die Air 2 zb war schon noch mal ein anderes Kaliber und auch die Mavic 3 wird wohl wieder richtig gut. Die darf halt unter Umständen nicht überall da aufsteigen, wo es eine Mini dürfte.

Mit wild fliegen hat das nichts zu tun, eher muss man jetzt genau überlegen was man mit der Drohne machen will.

Eine Mini kommt einem Jetski nicht hinterher. Für ein schnelles Foto beim Wanderausflug reichts aber.

Es wird insofern aber doch wieder wild fliegen provoziert, weil man eben für die guten Aufnahmen mit den dicken Drohnen nach wie vor mal das ein oder andere Verbot ignorieren muss.
 
@CloudStrife81 bitte CE nicht mit C-Klassifizierung verwechseln.

Ohne CE Zertifizierung dafrst du die Drohne in DE oder der EU gar nicht nutzen. C-Klassen-Einstuffung ist daber nicht erheblich.
 
@CloudStrife81 bitte CE nicht mit C-Klassifizierung verwechseln.

Ohne CE Zertifizierung dafrst du die Drohne in DE oder der EU gar nicht nutzen. C-Klassen-Einstuffung ist daber nicht erheblich.
Ich hab das nicht verwechselt. Fakt ist: Ohne CE-Zertifizierung läuft nach der Übergangsphase gar nichts mehr. Dann ist die C-Einstufung tatsächlich obsolet.

Und genau deshalb ist es eben nicht subjektiv, mit der Mini darf man jetzt sogar mehr als vorher.

Klar hat die keinen Sensor der Enthusiasten wie dich glücklich macht, aber für die meisten Spasspiloten ist das jetzt eben die Schwelle.
Ja - ich verstehe wo Du inhaltlich hinwillst. Für mich (und deshalb hab ich bewusst subjektiv geschrieben) sind die kleinen Dinger aktuell einfach keine Alternative. Warum das so ist, hast Du ja schon wunderbar zusammengefasst ;).

Mit wild fliegen hat das nichts zu tun
Für mich schon ;). Mal eben bei nem Wanderausflug die Drohne für ein paar Shots steigen zu lassen kannste abfurzen - zumindest dann, wenn Du Dich in einem Naturschutzgebiet befindest. Da sind die Kategorien, Gewichte usw. nicht erheblich - die bisherigen Flugzonen-Regularien jedoch noch zu 100% aktiv.
 
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Ohne CE geht eigentlich schon seit ewig und drei Tagen nix mehr, alles andere wäre/ist nicht zulässig, auch schon vorher. Ob es wen interessiert hat und interessieren wird, ist dabei ne ganz andere Frage.
Ohne CE wird es definitiv auch keine C-Klassen-Zuordnung geben.

 
Ich hätte es eigentlich dazu schreiben sollen (hatte das in dieser Diskussion bereits vorausgesetzt) aber ich rede nicht von der herkömmlichen CE-Zertifizierung, sondern von der speziellen CE-Zulassung, d.h. das CE-Zeichen mit den Flügelchen.
Das und nur das CE-Zeichen ist für die neuen Drohnen relevant, wenn es um Kategorien geht.
 
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