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Wenn du das Teil beim Netzbetreiber anmeldest und er sieht du hast noch einen alten Zähler muss der doch eh den Wechsel veranlassen (wird ja eh gemacht jetzt Stück für Stück).Nicht vergessen das viele hier noch einen alten nicht Rücklaufgesperrten Zähler haben und deswegen nichz anmelden 'wolllen' weil es für sie halt ein große Nachteil wäre.
Weil gerade im Sommer und tagsüber kommen viele halt auch mit einen BKW über den Eigenverbrauch.
Tun sie halt nicht alleine, der Wechselrichter weiß doch nicht was ins Netz geht und was im Haus verbraucht wird.Das machen die Mikrowechselrichter ja automatisch.
Nein, Steuerhinterziehung^^Nachteil? wenn der sich Rückwärts dreht ist es schlicht B.etrug.
Er bekommt aber auch was dafür^^Du "reduzierst" deinen Verbrauch beim Stromversorger, würde ich als B.etrug bezeichnen.
Deswegen muss der WR das ja begrenzen und soweit ich das jetzt sehen konnte ist das technisch kein Problem und wird von vielen WR auch unterstützt.Problem ist was machst du wenn 2000W vom Dach kommen man selber nur 100W verbraucht in dem Moment und nur 600W ins Netz dürfen?
Nur weil der Gesetzgeber das nicht berücksichtigt.Nachteil? wenn der sich Rückwärts dreht ist es schlicht B.etrug.
Nein, du kannst so viele Panels haben wir du magst.Balkonanlagen sind per Definition wenn ich nicht irre auch auf 2 Panels begrenzt um als Balkonanlage zu gelten.
Das ist nicht korrekt. Ab gewissen Anlagengrößen ist das Ding kein Balkonkraftwerk sondern eine "richtige" PV-Anlage mit alle Spitzfindigkeiten...Nein, du kannst so viele Panels haben wir du magst.
Was die Frage beantwortet 👍Es geht nicht darum, was durch den Zähler in Richtung Netz abfließt, sondern was du an der (Einspeise)Steckdose in dein Haus-/Wohnungsnetz drückst.
Wenn du deine PV-Anlage anmeldest und der Stromversorger nicht in die Pötte kommt darfst du das Teil trotzdem betreiben. Es gibt dann ne Formel mit der die Einspeisung geschätzt wird.Du "reduzierst" deinen Verbrauch beim Stromversorger, würde ich als B.etrug bezeichnen.