EVGA Titan, ab durch den Schornstein

Das mit der Gewährleistung kannst du nicht pauschalisieren. Die Gewährleistung ist nur weg, wenn durch die Modifikation des abgenommenen Kühlers ein Schaden entstanden ist. In den ersten 6 Monaten müsstet ihr als Händler dieses nachweisen, danach müsste der Käufer den beweis erbringen, dass der Mangel von anfang an vorlag.
Als Beispiel:

Ich demontiere den Luftkühler, lege ihn zur seite und montiere einen Wasserkühler. Jetzt baue ich das ganze nach 5 Monaten zurück und stelle fest, dass der lüfter des Luftkühlers schleift. In diesem Falle die Gewährleistung zu verweigern könnte vor gericht böse für den Händler enden(vorraussetzung ist natürlich, dass der Lüfter nicht beim Umbau beschädigt wurde, aber dieses müsste der Händler in diesem Falle erst beweisen).


€: da z.B. ein Link mit langweiligen §: http://www.verbraucherrechtliches.d...gewahrleistung-bei-veranderung-der-kaufsache/
 
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@CasekingMike: Alles klar, danke für die ausführliche Antwort.

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Das mit der Gewährleistung kannst du nicht pauschalisieren. Die Gewährleistung ist nur weg, wenn durch die Modifikation des abgenommenen Kühlers ein Schaden entstanden ist. In den ersten 6 Monaten müsstet ihr als Händler dieses nachweisen, danach müsste der Käufer den beweis erbringen, dass der Mangel von anfang an vorlag.

Dachte ich auch!
 
ich frag mich grad, ob maexi dann wieder seine wakü drauf bastelt, wenn die neue kommt? :)
 
Richtig, das Gesetz besagt, dass in den ersten 6 Monaten von vornherein davon ausgegangen wird, dass ein Defekt bei "Gefahrübergang" (Kauf/Erhalt der Ware) vorgelegen hat.

ABER: Das gilt natürlich nur, wenn der Kunde "sachgemäß" mit der Ware umgegangen ist. Garantiesiegel evtl. zu brechen und vom Hersteller nicht intendierte Moddings durchzuführen (die natürlich mangels Kompetenzen nicht jeder Kunde fehlerfrei durchführen kann und wird) stellen gerade bei elektronischen Produkten einen nicht vorgesehenen Eingriff in die Ware dar und genau das wäre vor Gericht eben der Beweis, dass der Schaden nicht notwendigerweise schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt war, sondern durch den Kunden verursacht worden sein könnte. Das reicht schon aus um den Händler und Hersteller aus der Pflicht zu nehmen.

Im Einzelfall muss man dann schauen wie wahrscheinlich es es ist, dass eine Modifikation an der Hardware für einen Schaden die Ursache sein kann, aber ganz generell ist es eben so wie ich sage und wir sind was das angeht eben kulant und versuchen in plausiblen Fällen trotzdem zu helfen.
 
Nur mal als info: Gerichtlich wurde bereits geklärt das durch öffnen eines Gerätes, Siegelbruch usw. NICHT automatisch die Gewährleistung erlischt! ;-)
 
Ja, weil es dabei eben wie gesagt auf plausible Einzelfälle ankommt. Wenn jemand beispielsweise einen Wasserkühler montiert und dabei etwas abbricht und die Karte defekt ist und das auch durch Gutachter als Ursache für den Defekt der Karte nachgewiesen wird, ist die Gewährleistung garantiert hinfällig und das wird auch kein Richter je anders entscheiden. Es stimmt aber, dass ein Siegelbruch eher bei der stets freiwilligen Herstellergarantie zu beachten ist. Darüber hinaus ging es in dem Fall, den du vermutlich meinst nicht um prinzipiell unnötige Moddings, sondern selbstständig unternommene Reparaturversuche und im Fallbezogenen Recht lässt sich so etwas nie auf die Allgemeinheit pauschalisieren, da es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt.
 
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Korrekt. Wollte nur die pauschale Aussage etwas relativieren.
 
@merlino
ich verbaue schon seit ein paar Tagen Wasserkühlung auf alles, worauf man eben eine Wakü bauen kann. In den ganzen Jahren kam es zweimal vor, dass das Gerät, worauf eine Wakü verbaut wurde, nach einiger Zeit den Dienst versagte. Da ich die Wakü für die bessere Kühlmethode halte, werde ich natürlich auch auf der neuen Karte wieder eine Wakü verbauen. Der Fehler liegt nicht am Umbau oder Wakü selbst. Auch jetzt habe ich eine Grafikkarte mit Wakü verbaut, eine alte 580er, da jibbet auch keine Probleme. Also ein eindeutiges ja.
 
Ja, weil es dabei eben wie gesagt auf plausible Einzelfälle ankommt. Wenn jemand beispielsweise einen Wasserkühler montiert und dabei etwas abbricht und die Karte defekt ist und das auch durch Gutachter als Ursache für den Defekt der Karte nachgewiesen wird, ist die Gewährleistung garantiert hinfällig und das wird auch kein Richter je anders entscheiden. Es stimmt aber, dass ein Siegelbruch eher bei der stets freiwilligen Herstellergarantie zu beachten ist. Darüber hinaus ging es in dem Fall, den du vermutlich meinst nicht um prinzipiell unnötige Moddings, sondern selbstständig unternommene Reparaturversuche und im Fallbezogenen Recht lässt sich so etwas nie auf die Allgemeinheit pauschalisieren, da es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt.

nichts anderes habe ich gesagt..... Gewährleistung ist sicherlich kein Freifahrtsschein für den Kunden, aber einen Kühler abzumontieren ist genausowenig ein Freifahrtsschein für den Händler zu sagen "Die Gewährleistung ist futsch".
 
Was wiederum bedeutet dass es sich hier in diesem Fall nicht um eine großartige Kulanz seitens Caseking handelt sondern die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht!
 
Meine Güte, den Leuten kann man auch nichts recht machen. Wenn das Problem hier nicht gelöst worden wäre, hätte es geheißen "schlechter Support", wird es gelöst (und in dem Fall ist das also wirklich 100% Kulanz von Seiten Casekings), muss sich der Caseking Mitarbeiter auch noch Erpressbarkeit unterstellen lassen.

@ CasekingMike: Lass dich bitte von dieser Unverschähmtheit nicht ärgern und mach weiter so!


Das Problem wäre aber nich gelöst worden wenn hier nicht so ne Welle gemacht worden wär ;)

Aber trotzdem feiner zug von Caseking
 
Auf jedem EVGA Karton steht das man sich direkt an EVGA wenden soll und nicht an den Händler.
Wenn man also aufmerksam gelesen und das getan hätte was tun soll, dann wäre die ganze Problem gelöst und die Karte schon ausgetauscht.
Wieso wendet man sich an den Händler wenn EVGA schon direkten Support anbieten und man so zum Glück nicht über den Händler gehen muss?
 
Und die Moral von der Geschicht ? Kauf niemals bei EVGA ein !
Was wäre passiert, wenn Maexi nicht bei CaseKing gekauft hätte ? Er wäre auf seinen Schaden sitzen geblieben. EVGA verweigert einfach die RMA ohne spezifischen Grund.
Schön für Maexi und auch schön für EVGA, das CaseKing den Schaden begleicht. Dabei wirbt doch gerade EVGA vollmundig mit ihren Garantiebedingungen die auch einen Kühlertausch beinhaltet. Das Geld, was sie durch diesen Marketingimagetrick nun mehr für den Kauf ihrer Karten von ihren Kunden verlangen nehmen sie gerne an. Aber sobald es wirklich einmal zu einem RMA-Fall kommt, so verweigern sie die Abwicklung einfach indem sie behauten die Ware hätte einen selbst verschuldetet Defekt ohne dabei auf den genauen Sachverhalt einzugehen. Das riecht doch förmlich nach einer versuchten Täuschung und EVGA hätte wohl erst bei einer Auseinandersetzung per Gericht eingelenkt, was wohl auch ihre Taktik war, denn jetzt haben sie schließlich das erreicht, was sie wollten. Nicht für ihre Werbung aufkommen zu müssen.

Sorry, Leute, aber EVGA ist auch nur eine Firma mit zwielichtigen Geschäftsmethoden.
 
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Wir wissen doch gar nicht ob überhaupt, wenn ja- dann wer und wie bei EVGA entschieden wurde.
 
Will hier keinesfalls jemand was unterstellen aber ihr könnt auch nicht alles auf Evga schieben. Weiß man ob sie wirklich dort war? Gibt immer zwei Möglichkeiten und nicht nur eine...
 
Und die Moral von der Geschicht ? Kauf niemals bei EVGA ein !
Was wäre passiert, wenn Maexi nicht bei CaseKing gekauft hätte ? Er wäre auf seinen Schaden sitzen geblieben. EVGA verweigert einfach die RMA ohne spezifischen Grund.
Schön für Maexi und auch schön für EVGA, das CaseKing den Schaden begleicht. Dabei wirbt doch gerade EVGA vollmundig mit ihren Garantiebedingungen die auch einen Kühlertausch beinhaltet. Das Geld, was sie durch diesen Marketingimagetrick nun mehr für den Kauf ihrer Karten von ihren Kunden verlangen nehmen sie gerne an. Aber sobald es wirklich einmal zu einem RMA-Fall kommt, so verweigern sie die Abwicklung einfach indem sie behauten die Ware hätte einen selbst verschuldetet Defekt ohne dabei auf den genauen Sachverhalt einzugehen. Das riecht doch förmlich nach einer versuchten Täuschung und EVGA hätte wohl erst bei einer Auseinandersetzung per Gericht eingelenkt, was wohl auch ihre Taktik war, denn jetzt haben sie schließlich das erreicht, was sie wollten. Nicht für ihre Werbung aufkommen zu müssen.

Sorry, Leute, aber EVGA ist auch nur eine Firma mit zwielichtigen Geschäftsmethoden.

Das machst du jetzt an einem Fall fest. Sehr sinnvoll. Wie im anderen Thread erwähnt - das kann dir bei Asus, die genauso mit Garantie werben - auch passieren. Voreiliger und dummer Post mMn.
 
Richtig, das Gesetz besagt, dass in den ersten 6 Monaten von vornherein davon ausgegangen wird, dass ein Defekt bei "Gefahrübergang" (Kauf/Erhalt der Ware) vorgelegen hat.

ABER: Das gilt natürlich nur, wenn der Kunde "sachgemäß" mit der Ware umgegangen ist. Garantiesiegel evtl. zu brechen und vom Hersteller nicht intendierte Moddings durchzuführen (die natürlich mangels Kompetenzen nicht jeder Kunde fehlerfrei durchführen kann und wird) stellen gerade bei elektronischen Produkten einen nicht vorgesehenen Eingriff in die Ware dar und genau das wäre vor Gericht eben der Beweis, dass der Schaden nicht notwendigerweise schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt war, sondern durch den Kunden verursacht worden sein könnte. Das reicht schon aus um den Händler und Hersteller aus der Pflicht zu nehmen.

Im Einzelfall muss man dann schauen wie wahrscheinlich es es ist, dass eine Modifikation an der Hardware für einen Schaden die Ursache sein kann, aber ganz generell ist es eben so wie ich sage und wir sind was das angeht eben kulant und versuchen in plausiblen Fällen trotzdem zu helfen.

Falls mir an der Stelle mal eine Zwischenfrage erlaubt ist...
Ich denke, r3d.ValVe oder auch Reaver1988 wollten mir ihren Statements eher darauf hinaus, wer den Beleg denn im Ernstfall liefert?
Per Gesetzt liegt die Beweispflicht in den ersten sechs Monaten beim Händler. Das schließt also ein, das entweder der Händler ein Beleg vorweisen kann, wo bescheinigt wird, das die Ware bei Gefahrenübergang mangelfrei! ist/war. (was nicht automatisch heißt, das die Karte eventuell mal gelaufen ist, sondern wirklich mangelfrei -> was bei Elektronik fast schon nicht nachweisbar ist bzw. nur mit großem Aufwand!)
Oder aber, das der Defekt zweifelsfrei auf den Kunden zurückzuführen ist. Beispielsweise durch ein belastbares Gutachten, welches bestätigt, das der Defekt durch die Kühlermonate zustandegekommen ist.
Die Betonung liegt hier aber auf belastbares Gutachten und "der Händler belegt". Sprich nicht der Endkunde belegt, sondern der Händler hat sozusagen zu belegen (bis sechs Monate nach Gefahrenübergang).
Ich würde behaupten, beides ist selbst bei ner Titan als fast 1000€ Grafikkarte nicht in Rellation zu bezahlen.

Auch ist theoretisch vollkommen egal, was der Hersteller selbst zu dem Defekt sagt. Sprich das Einschicken zum Hersteller muss der Endkunde nicht übersich ergehen lassen. Denn er hat einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller. Und vor allem (das wissen nur die wenigsten!!) wählt der Käufer die Art der Nacherfüllung. Entweder Ersatzlieferung ODER Nachbesserung. Der Händler kann freilich die Wahl ablehnen, sofern die Kosten dafür nicht in Rellation stehen, aber da letzteres so oder so Händlerseitig quasi ausgeschlossen ist, bleibt nur ersteres übrig. Wichtig ist hierbei, der Käufer muss Fristen setzen!
Und das Gesetz sieht hier klar vor, den Käufer zumindest was die ersten sechs Monate angeht, derart in Schutz zu nehmen, das der Händler für die Sache haftet, wenn ein Mangel vorliegt. Damit der Händler sich hier vor der Verantwortung "drücken" kann, muss wie oben erwähnt, der Beleg her. :wink:


PS: auch das Beispiel mit "kein Richter würde bei Beschädigung durch Kühlertausch dem Endkunden recht geben" hilft da nur bedingt weiter. Denn offenbar lag hier im konkreten Fall keine mechanische Beschädigung vor... (ihr hattet die Karte ja vor Ort und geprüft)
Es ist zweifelsfrei richtig, das bei mechanischer Beschädigung durch den Endkunden die RMA verweigert werden kann. Aber, der Kühlertausch selbst schließt nicht automatisch ein, das die Karte nicht "sachgemäß" betrieben wurden. Was du ja auch selbst bestätigst. Ein fachgerecht ausgeführter Tausch ist wohl definitiv auch erlaubt, was die gesetzliche Gewährleistung (nicht die Garantie!) betrifft.



Um es kurz und schmerzlos zu sagen, ihr hättet im Ernstfall (Gerichtsverfahren durch Einklagen des Endkunden) wohl dennoch den Nachweis erbringen müssen...
Hättet ihr das gekonnt!? Ich denke, genau darauf zielte die Frage oben von r3d.ValVe oder auch Reaver1988 ab. ;)
Unterm Strich finde ich es dennoch sehr löblich, das ihr als Händler das ganze nun auf dem unbürokratischen und kurzen Weg abhandelt anstatt das ganze über den langen Weg des Gerichtsverfahrens auszudiskutieren :wink:
 
Neja von Garantie spreche ich dabei ja gar nicht...
Wenn Käufer sich an Händler wendet, gehts in erster Linie um Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen... (erweiterte Garantien mal außen vor, die ja hier wenn ich das richtig sehe nicht vorlagen)
Bin mir nicht ganz sicher, aber wenn der Käufer wünscht, eine Garantieabwicklung mit dem Hersteller, aber über den Händler abgewickelt laufen zu lassen, wäre das wohl ne andere Baustelle.

Aber keine Garantie der Welt entbindet den Händler (nach deutschem Recht und auch nur gegenüber einer privat Person) von seiner möglichen Haftung im Mangelfall. Es spielt wohl nichtmal eine Rolle, was der Hersteller überhaupt zum Mangel zu sagen hat. Ausgenommen natürlich ein belastares Gutachten direkt vom Hersteller, welches bescheinigt, das der Käufer das Problem selbst verursacht hat. (mechanische Beschädigung, oder Verwendung eines Kühlers mit zu wenig Leistung -> Hitzeschaden usw.)
Im konkreten Fall taugt aber die simple Aussage, das Produkt sei mechanisch beschädigt dafür eher nicht. (ohne Angabe von genauen Details)
Denn klagt der Käufer sein Recht ein bleibt der Nachweis immernoch am Händler hängen... -> mit der Aussage vom Hersteller kommt er da nicht unbedingt weiter. Zumal die eigene Abteilung der RMA Abwicklung diese mechanische Beschädigung hätte wohl ebenso sehen müssen.

Aber ja, du hast vollkommen recht. Das ganze hier ist gut ausgegangen. Schade halt nur für Caseking, dass sie nun den Schaden selbst tragen müssen. :wink:
Mich würde aber brennend interessieren, was EVGA hier konkret als mechanisch beschädigt sieht!?
 
Wir wissen doch gar nicht ob überhaupt, wenn ja- dann wer und wie bei EVGA entschieden wurde.

Ich finde es zwar etwas absurd, aber es scheint notwendig zu sein, dass ich hier noch ein weiteres Mal klarstelle:

- Ja, die Grafikkarte war wirklich und wahrhaftig bei EVGA zur RMA.

- Nein, wir lassen die Grafikkarten unserer Kunden nicht mehrere Wochen einfach bei uns rumliegen und behaupten dann der Hersteller würde sagen der Defekt wäre selbst verschuldet. Welchen Sinn sollte das auch haben? Unsere Kunden vergraulen nur um Versandkosten zu sparen, obwohl wir sowieso ständig Ware an alle Hersteller hin und her schicken und gar keine Einzelpreise für Pakete zahlen wie Endkunden? Wenn EVGA die Karte als Garantiefall repariert hätte, müssten wir doch dafür nicht aufkommen. Wo soll also unser Vorteil liegen? Wie kommt man also auf diese Ideen? Woher kommt dieses tiefe Misstrauen ^^

Das Problem wäre aber nich gelöst worden wenn hier nicht so ne Welle gemacht worden wär ;)

Aber trotzdem feiner zug von Caseking

Darauf habe ich auch schon mehrfach antworten müssen, aber natürlich wäre das auch am Telefon oder per E-Mail oder im Laden genauso geklärt worden wie hier. Wieso auch nicht? Was soll uns das denn bringen? Wenn wir das so machen würden, dann wären die Foren doch voll mit unzufriedenen Leuten die sich darüber aufregen, dass wir ihre RMA woanders abgeschmettert hätten. Ist aber nicht der Fall, da wir generell die Probleme der Kunden lösen, sofern kein offensichtliches Selbstverschulden erkennbar ist. Hier kam es lediglich zu einer Wartezeit, weil wir uns intern beraten mussten und auf Antworten von EVGA gewartet haben.


Es gibt was das angeht wohl keine höchstrichterlichen Urteile und daher kann man da wohl unterschiedlicher Auffassung sein. Nach unserer Auffassung und für jeden anderen mir bekannten Händler auch geht die eigenmächtige Demontage eines Grafikkartenkühlers aufgrund der hohen Gefahr einer Sachbeschädigung durch den Kunden prinzipiell mit einem Verlust der Gewährleistung einher und es reicht aus juristisch zu belegen, dass der Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Kunden selbst verursacht worden ist. Gerade bei Grafikkarten ließe sich vor Gericht eindrucksvoll belegen, dass z.B. eine nicht richtig aufliegende Backplate einen später nicht mehr von außen erkennbaren Hitzeschaden verursachen kann.

Wir sind also tatsächlich kulant und schauen uns den Einzelfall an, so wie es ein Richter auch machen würde. Die Grafikkarte von Maexi haben wir überhaupt erst zu EVGA geschickt, da uns keine äußeren Schäden aufgefallen sind.
 
leider nicht, wenn ich die Karte wieder bekomme, wird sie wohl veraltet sein.
 
Du kannst aber mal die S/N an EVGA schicken die gucken nach ob die Karte bei Ihnen zur RMA da war wie das von Caseking behauptet wird. Im EVGA forum wurde dir auf dein Post geantwortet.
 
jo das habe ich schon mehrfach getan, aber da kommt auch nix.
 
was gemacht ?

Hallo Maexi,

jeder Schaden der bei uns festgestellt wird wird auch bildlich dokumentiert. Schick mir doch bitte eine Mail mit der S/N und HWLuxx/Caseking an dungermann@evga.com dann schaue ich gerne nach wo wir welchen Schaden festgestellt haben und ob wir da noch was machen können.

EVGAdominik wollte das du die S/N an Ihn schickst. Wenn man hier schon so ein Aufschrei veranstaltet sollte man es auch zu ende bringen. Jeder hier würde gern wissen ob wie das von Caseking behauptet wird, ob die Karte bei EVGA war oder nicht.
 
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ich habe Herr Ungermann auf seinen Post hin angeschrieben, per Mail, aber da kam und tat sich nix. Darauhin habe ich es per PN versucht, bis jetzt noch nix gehört. Die Seriennummer habe ich schon kurz nach der Absage, auf Rat von Caseking an die RMA-Abteilung von EVGA geschickt. Außer das die Mail angekommen ist und bearbeitet wird, ist da nix gekommen. Habe danach Herr Ungermann angeschrieben, den Sachverhalt mit Seriennummer geschildert, nix. Habs dann telefonisch versucht, da wurde einiges geklärt , aber nicht mit Herr Ungermann, der war nicht erreichbar. Danach bekam ich von der RMA eine Mail, die mich etwas stutzen lies. Will aber erst einmal dazu nix sagen, warte mal ab, was Herr Ungermann dazu schreibt,wenn er sich denn meldet. Sind wohl alle Weihnachtsgeschenke kaufen, es gibt also nix neues, außer das der Frust steigt.
 
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