bei allen Rechnern oder nur beim Server?
Bei allen Rechnern Inklusive Router.
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bei allen Rechnern oder nur beim Server?
74.125.0.0 - 74.125.255.255
7200€ AFAIK, allerdings sämtliche Einnahmen, also bspw. auch Kapitalerträge. Ob das monatlich oder jährlich abgerechnet wird, also ob nicht mehr als 600/Monat oder 7200/a weiß ich leider nicht.
7200€ AFAIK, allerdings sämtliche Einnahmen, also bspw. auch Kapitalerträge. Ob das monatlich oder jährlich abgerechnet wird, also ob nicht mehr als 600/Monat oder 7200/a weiß ich leider nicht.
Geht um die Jahressumme, ich hab in den Monaten, in denen ich gearbeitet hatte, mehr verdient als 600€ aber dafür am Ende vom Jahr halt nichts mehr.
soweit ich das weiß steht dir kindergeld bis 25 zu wenn du eine ausbildung machst oder vergleichbares & du weniger als 7k+ verdienst.. Wie das mit dem BAB aussieht weiß ich leider nicht !
Das ist richtig. Du darfst als Kindergeldempfänger bis zu 8004 € im Jahr hinzuverdienen. In welchem Zeitraum ist egal. Sobald da auch nur ein Cent mehr verdient wird, erlischt der Anspruch auf's Kindergeld für's Jahr vollständig.[...] 8004 EURbruttoim Jahr gehört. [...]
Theoretisch sogar noch 12-1 dazu, zählt punktetechnisch ja auch ins Abitur.
Aber das ABIZEUGNIS ist für mich eigtl nur das Abschlußzeugnis. Ist ja nur von einem Zeugnis die Rede, und nicht von "den Abizeugnissen"
Das ist richtig. Du darfst als Kindergeldempfänger bis zu 8004 € im Jahr hinzuverdienen. In welchem Zeitraum ist egal. Sobald da auch nur ein Cent mehr verdient wird, erlischt der Anspruch auf's Kindergeld für's Jahr vollständig.
Da stehts auch ganz leicht verständlich:
Kindergeld
Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählen alle Einkünfte des Kindes. Einkünfte sind steuerpflichtige Überschüsse, Gewinne oder Verluste aus einer der sieben steuerlichen Einkunftsarten.
Also nicht nur Lohn, sondern z.B. auch Mieteinnahmen, Zinseträge, etc.
Bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit ist der Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro zu berücksichtigen, falls keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nach Abzug der genannten Beiträge höher sind als die Einkommensgrenze, besteht kein Kindergeldanspruch. Das für das laufende Jahr bereits erhaltene Kindergeld muss komplett zurückgezahlt werden.
Es ist mal wieder so weit -.-
Alle Frauen schreiben wieder in allen möglichen Social Networks...
"ich mag es am liebsten... oder ...."
z.b. "Ich mag es am liebsten auf dem Stuhl.... oder auf dem Tisch"...
Um was gehts da? Als das das letzte mal war, haben alle Frauen Farben gepostet, damit war dann die aktuelle BH-Farbe gemeint.