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Vergiss die Hoffnung! Beim Arbeitsamt musst du zwei dinge haben, Zeit und Geduld.
Hast du den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben? Wenn ja, würde ich nicht gehen.
Keine Ahnung ob sich da was geändert hat aber er hätt sich dann schon vor drei Monaten, Arbeitssuchend melden müsendas wäre dann aber ne Unterbrechung der Anrechnungszeit, ich musste wegen einem Tag vors Arbeitsgericht
ist aber auch schonwieder fast 15Jahre her, evtl. hat sich da auch was geändert
Quelle Bundesagentur für ArbeitArbeitslosigkeit droht
Nach dem Sozialgesetzbuch (Drittes Buch) werden zwei Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden: die Arbeitsuchendmeldung und die Arbeitslosmeldung.
Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle behilflich sein kann. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften.
selbe QuelleArbeitslosmeldung
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.
Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.