Lieber Luxxer,
geht um Folgendes:
Meine Freundin arbeitet als Erzieherin und nutzt für den Arbeitsweg den ÖPNV.
Bisher problemlos, der ÖPNV fährt regelmäßig genug, sodass sie (auch bei Frühdienst ~07:30) vor Ort ist.
Sie plant zur Sicherheit genügend Puffer ein, sodass sie sogar einen Bus verpassen könnte (bzw. er ausfallen könnte, was realistischer ist) und wäre dennoch pünktlich zum Frühdienst da.
Nun ist seit dem 01.07 ein neues "Kita Gesetz" in Kraft, was wohl nun auch einen Frühdienst um 07:00 Uhr vorsieht (genaue Uhrzeit weiß ich nicht).
Auf jeden Fall: es gibt nun nur 1 (einen) einzigen Bus (der 1. am Tag) mit dem Sie pünktlich auf der Arbeit erscheinen würde, sollte dieser jedoch ausfallen käme sie bereits zu spät.
Jetzt muss sie sich Alternativen/Backups überlegen um weiterhin garantiert pünktlich zu erscheinen.
Mir kam dann aber sofort eine andere Frage:
Das Wegerisiko zur Arbeitsstelle übernimmt ja der AN.
Wie sieht das aber nun aus wenn mein AG die Arbeitszeiten so ändert, dass das Risiko zu spät zu kommen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand minimiert werden (durch Anschaffung eines Autos z.B.) kann ?
Kann mein AG von mir verlangen ein Auto (z.B.) anzuschaffen ?
Bzw. kann mein AG von mir verlangen unverhältnismäßigen Aufwand zu betreiben um auf die Arbeit zu kommen, wenn er die Öffnungszeiten anpasst ?
Das Kita Gesetz bzw. die neuen Öffnungszeiten waren bei Arbeitsbeginn (vor ca. 4 Jahren) nicht bekannt, daher war immer der Plan den ÖPNV zu nutzen.