[Sammelthread] Fragen, die die Welt nicht braucht

nö braucht man nicht. ich habe den wisch dazu gelesen. wartungs und instandhaltungsarbeiten kann man auch ohne elektriker machen. instandhaltung ist im prinzip ja alles, solange man 1 stück altes kabel drin lässt. das ist zwar schon massiv beugung der richtlinie, aber naja...
richtig ist allerdings, das man wissen sollte, was man da macht. wer erstmal fragen muss, was welches kabel ist, sollte echt lieber die finger davon lassen.
Das ist mal wieder eine typische Payday-Aussage.

Das ist Unsinn.
Die DIN VDE 0105-100 legt fest, was ein Elektriker machen muss und was nicht.

Und so ziemlich alles, was im Bereich der Instandhaltung (Punkt 5.3 der DIN VDE) anfällt, darf ein Laie nicht oder falls doch, nur durch (direkte) Beaufsichtigung durchführen.
So ziemlich nichts, was du da anreißt, ist durch die Normenlage abgedeckt. Das hat auch nichts mit Beugung der Richtlinie zu tun, sondern einfach Verstoß gegen selbige.

auf ganz kurz
Das ist aber nur oberflächig, im Kern aber korrekt.
Der NAV §13 legt im speziellen eigentlich nur fest, was eine (im Installateursverzeichnis) eingetragene Elektrofachkraft machen muss und was dann weiterführend, im allgemeinen nach der Messeinrichtung (Zähler), eine "normale" Elektrofachkraft machen muss.

Du kannst dein gesamtes Haus mit Elektrik ausstatten, das hat aber immer durch eine Elektrofachkraft beaufsichtig zu werden. Sprich du kannst, wenn eine EFK dabeisteht, auch eine Steckdose wechseln. Ist keine dabei, geht das eben nicht.

Laut Normenlage ist es so, dass du eigentlich gar nichts machen darf, wo du den Draht in der Hand hast.

PS: Allein schon das Freischalten des Stromkreises bedarf einer EFK oder EuP.
 
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Alles Korrekt in der Theorie aber in der Realität fragt man dann x Elektriker an die alle kein Bock auf so Kleinstaufträge haben und entweder gleich absagen oder horrende Aufschläge machen. Theorie und Praxis klaffen hier halt auch wieder weit auseinander.

Das mit der Herdanschlussdose ist aber so oder so "Bescheiden", die wird ja höchst wahrscheinlich in Benutzung sein? Ein Backofen verlangt idR eine Phase mit einer Absicherung von 16A, ein Kochfeld zwei Phasen mit jeweils 16A. Eine normale Herdanschlussdose bedient normalerweise genau diese drei Phasen mit dieser Absicherung. Ein zusätzlicher Verbraucher ist an dem Anschluss nicht vorgesehen.

Dazu wurde ja auch schon gesagt, dass Kreise mit Steckdosen einen FI haben müssen und auch sollten, ob deine Herddose über einen FI abgesichert ist, ist fraglich. Ein Elektriker ist zudem soweit mir bekannt verpflichtet bei Umbau bzw. Erweiterung des Unterverteilers selbigen nach aktuellen Stand der Vorschriften "aufzurüsten". Das wird gleich gut ins Geld gehen, weil da garantiert einige Automaten/FIs ggf. AFDD dazukommen müssen je nach Alter der Wohnung/Haus.
 
Alles Korrekt in der Theorie aber in der Realität fragt man dann x Elektriker an die alle kein Bock auf so Kleinstaufträge haben und entweder gleich absagen oder horrende Aufschläge machen.
[...]
Ein Elektriker ist zudem soweit mir bekannt verpflichtet bei Umbau bzw. Erweiterung des Unterverteilers selbigen nach aktuellen Stand der Vorschriften "aufzurüsten". Das wird gleich gut ins Geld gehen, weil da garantiert einige Automaten/FIs ggf. AFDD dazukommen müssen je nach Alter der Wohnung/Haus.
Na dann ist es ja kein Kleinstauftrag mehr und schaden wirds sicherlich auch nicht, wenn die Elektrik auf einen aktuellen Stand gebracht wird. ;)

Ich bezweifle eher, das ein seriöser Elektriker so einen Pfusch (normale Steckdose an den Starkstromanschluss anflanschen) überhaupt machen würde.
 
Ein Elektriker ist zudem soweit mir bekannt verpflichtet bei Umbau bzw. Erweiterung des Unterverteilers selbigen nach aktuellen Stand der Vorschriften "aufzurüsten". Das wird gleich gut ins Geld gehen, weil da garantiert einige Automaten/FIs ggf. AFDD dazukommen müssen je nach Alter der Wohnung/Haus.
Bedingt. Bei einer wesentlichen Änderung wäre das der Fall. Einen neuen Stromkreis verlegen ist für mich keine wesentliche Änderung.
Wenn die UV keinen FI hat, kommt entweder ein Stromkreis-FI oder ggf. ein globaler.
Also einfach so neue Strippe ist ggf. nicht. Aber sofort große Party ist es auch nicht.

Überlegen würde ich, wenn die UV aus den 60ern ist und mich das blanke Kupfer angrinst, wenn du den Deckel aufmachst. Aber auch das ist kein unbedingtes Muss.

Ansonsten gehe ich bei der genannten Situation davon aus, dass die Herdanschlussdose frei ist. Ansonsten geht das schon idR deswegen nicht, da eine solche Dose keine Dreifachklemmung vorsieht. (1x kommt, 2x geht)

Und zum Thema Theorie bin ich bei dir. Solche Bastelaufträge machen die nicht gerne, aber dennoch geht das. Als Mieter ist das meist einfacher, da die Vermieter in der Regel ihr Elektrikerfirmen haben und die eh jeden Furz machen müssen.
Ansonsten, immer gut mit einem Elektriker stellen, wie eigentlich mit jedem Handwerker.
 
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Na dann ist es ja kein Kleinstauftrag mehr und schaden wirds sicherlich auch nicht, wenn die Elektrik auf einen aktuellen Stand gebracht wird. ;)

Ich bezweifle eher, das ein seriöser Elektriker so einen Pfusch (normale Steckdose an den Starkstromanschluss anflanschen) überhaupt machen würde.

Es gibt schon Abzweigdosen für den Herdanschluss. 5x2,5mm² rein, 4x2,5mm² und 3x1,5mm² mit Schuko raus. Die sind halt dafür gedacht, dass man heutige autarke Systeme anschließt. Da kommt der Ofen nämlich mit Schuko und das Feld will zwei Phasen im Festanschluss. So ist das bei mir gelöst, normale Herdanschlussdose an der Wand, mit Abzweigdose für Festanschluss der Platte und Steckdose für den Herd. Nutzt man den Ofen nicht kann man da auch anschließen was man will.
 
Das ist mal wieder eine typische Payday-Aussage.
ich hatte dieses thema schon 1000x und alle erzählen sie die gleiche falsche sache.

Die DIN VDE 0105-100 legt fest, was ein Elektriker machen muss und was nicht.

ALLE DIN sind freiwillig, nichts muss! eine DIN wird als anerkanntes "richtig" angesehen (quasi stand der technik), so das jemand der sich an diese regeln hält, erstmal nichts vorzuwerfen ist. daran halten muss man sich allerdings nicht, solange vertragliche aspekte nicht dagegen sprechen (zb in einer bestellung/auftragsbestätigung 1 stück hausinstallation nach din bla bla bla ..)

Im Falle der Elektroinstallation schreibt die Niederspannungsverordnung allerdings vor, das man sich an die VDE hält. Somit ist es indirekt also richtig was du sagts.


was wirklich rechtskräftig verpflichtend ist, ist die niederspannungsverordnung ( http://www.gesetze-im-internet.de/nav/ ). und dieser steht in artikel 13:

2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. (damit ist der kursive satz gemeint)

heißt ganz platt gesagt, ab dem zähler sind alle instandhaltungsarbeiten auch von privat erlaubt. instandhaltung ist erstmal quasi alles. eine 50jahre alte leitung kann ich instandsetzen, indem ich die leitung zb austausche und die steckdosen ersetze. instandhaltung ist auch der anschluss einer neuen lampe usw... alles auslegungssache.

am ende hängt es vielmehr davon ab, ob der ausführende ahnung von der sache hat oder nicht. wenn ich heute mein carport selbst verdrahte und in 15jahren brennt das carport ab, ist es scheiß egal, ob ein elektriker oder ich das damals verdrahtet habe. nach 15jahren kann eh keiner mehr beweisen, wer das damals gemacht hat. es gibt keine rechnung oder sonstwas. wenn ich ein haus kaufe, weis ich auch nicht, ob hans wurst oder der elektriker vor 2jahren was installiert hat. genauso wenig kann irgendwer beweisen, ob ich, der eletriker, der vorherige eigentümer, der liebe gott oder auch der nachbar eine weitere steckdose im wohzimmer installiert hat, welche nach 5jahren bestand plötzlich abgebrannt ist.
das problem ist also deutlich komplexer als "du darfst da nichts dran machen"...
 
Soso.
Dann zitiere ich dich mal selbst, bzw. die NAV.
Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend.
Das heißt, dass die NAV die Einhaltung nach den anerkannten Regeln der Technik vorsieht. Was die NAV als anerkannte Regeln der Technik ansieht, sieht sie im §49 Abs. 2 Nr.1 EnWG hinterlegt.
Mein Zitat hier sind die Sätze 2 und 3.
Dein Kursiver Satz ist der Satz 4 und dein fetter Text, Satz 5, negiert den Satz 4 im beschriebenen Fall. Negiert aber nicht die Sätze 2+3.

Damit gilt also Satz 2+3 und damit auch §49 Abs. 2 Nr.1. EnWG dauerhaft und nicht ausgeschlossen.

§49 Abs. 2 Nr.1. EnWG ist:

Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,

Damit gelten die Normen des VDE im Sinne des Gesetzes als anerkannte Regeln der Technik.
Die NAV sagt also aus:

Die Anlage darf (neben den anderen Optionen) nur nach den anerkannten Regeln der Technik, die wiederum in den DIN VDE hinterlegt sind, errichtet, geändert, erweitert und instand gehalten werden. Das heißt, Anlagen dürfen nur, neben anderen, nach der DIN VDE 0105-100 errichtet, geändert, erweitert und instand gehalten werden.
Das Gesetz beschreibt also explizit, mittels der VDE, wer und wie an el. Anlagen zu arbeiten hat.

Halten wir also fest:
- ein typischer PayDay
- ein Laie versucht einer Elektrofachkraft zu erklären, was sie angeblich wirklich darf
- du beziehst die Negation durch einen Satz auf einen Satz, der mit der Forderung nach "nur Elektriker" dürfen das, überhaupt nichts zu tun hat
- du bist nicht im Bilde, dass die DIN VDE, genauso wie die "DIN DVGW" gegenüber anderen DIN Normen, gesetzlich gesehen, eine etwas anderen Stellung hat

Und ja, die DIN Normen als solche sind keine Gesetze. Wenn aber ein Gesetz explizit auf diese DIN Normen hinweist, dann bekommen sie Gesetzescharakter. Es hat schon einen Grund, warum man nicht von der DIN 0105-100 sondern explizit von der DIN VDE 0105-100 spricht.
Und dennoch kann ich, als Fachmann, mich über diese Norm hinwegsetzen, wenn ich gute Gründe dafür finde, weil die Norm in dem speziellen Fall nicht passt oder anwendbar ist. In aller Regel muss ich dazu mein allermöglichtest tun, um da ranzukommen. Und das sollten auch andere Fachleute so nachvollziehen können. Also nicht so nach dem Motto, keine NYM mehr, ich nehm Lautsprecherkabel.

Und genau wegen des hier dargelegten Sachverhaltes zum Zusammenspiel zwischen Gesetz (NAV) und Norm (DIN VDE) sind die Aussagen im dem verlinkten Artikel korrekt und deine Aussagen sind, mal wieder, wie so oft bei dir, mit sicherem Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit null und nichtig.

Und klar, es wird später schwer nachvollziehbar sein, was nun genau los war, gerade nach längerer Zeit. Das ändert aber nichts daran, was man darf und was man nicht darf. Und allein zum Selbstschutz, sollte man sich an die Vorgaben der Fachleute halten. Und das Thema DIN VDE ist sehr weitreichend, dass selbst Elektriker stellenweise nicht alle Details kennen. Wie will dann ein Laie das können?

Der Satz 4 im §13 NAV beschreibt explizit das Thema "eingetragene Fachkraft". Es gibt Ausnahmen, da muss eine Arbeit nicht durch eine eingetragenen Fachkraft erfolgen, sondern kann durch normale Elektrofachkräfte erfolgen. (Instandhaltungsfall)
Eingetragene Fachkräfte kennt die DIN VDE so nicht, daher steht es in der NAV nochmal explizit drin, da diese eine spezielle Untergruppe der Elektrofachkräfte ist und wofür man sie braucht.
Mit Ausnahmen müssen also Instandhaltungsarbeiten nicht explizit durch eingetragenen Fachkräfte durchgeführt werden, sondern können auch durch "normale" Elektrofachkräfte durchgeführt werden.
Das ist das, was der Satz 5 aussagt. Der Satz 5 sagt nicht aus, dass Instandhaltungsarbeiten durch Laien durchgeführt werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit der Herdanschlussdose ist aber so oder so "Bescheiden", die wird ja höchst wahrscheinlich in Benutzung sein? Ein Backofen verlangt idR eine Phase mit einer Absicherung von 16A, ein Kochfeld zwei Phasen mit jeweils 16A. Eine normale Herdanschlussdose bedient normalerweise genau diese drei Phasen mit dieser Absicherung. Ein zusätzlicher Verbraucher ist an dem Anschluss nicht vorgesehen.
Es gibt eine Herdanschlussdose mit zwei "Ableitungen", an der anfangs ein E-Herd inkl. Backofen hing sowie aktuell eine Duschkabine mit eigenem Wassererhitzer hängt (letztere absoluter Schwachsinn mit 20 Minuten Vorlaufzeit, habe die Kaltwasserzuleitung ans Warmwasser unter der Spüle angeschlossen und regel die Temperatur über den normalen Durchlauferhitzer). Der E-Herd war absolut versifft und blockierte die einzige Möglichkeit, eine Waschmaschine anzuschließen, so dass er in Keller gewandert ist und anstelle dessen getrennt Ofen und Induktionskochfeld (zsm. max. 3000W an verschiedenen Steckdosen) angeschafft wurden. Willkommen in der Großstadt.
 
Bei uns war mal so ein schicker Abzweig installiert, weil der Unterbauofen nur Schuko hatte.
Das Ding war bei der Küche beim Umzug dabei, und das hat der Umzugshelfer abgeklemmt der kein Elektriker war, aber für die Küche irgendwie nen Schein gemacht hatte, dass er sowas anschließen darf.
 
@Pommbaer80s
Was war dann eine "quasi Elektrofachkraft".

Hat man oft bei Umzugsfirmen oder Küchenbauern und sowas. Die hat man also, wenn man mal eben nen Herd, Lampe oder sowas anklemmen muss.
Die sagen dir dann aber auch, wenns scheiße aussieht -> machen lassen.
Die gehen in der Regel davon aus, dass das, was sie vorfinden auch passt. Die stellen also nicht die komplette Elektrik aufn Kopf.
 
Es gibt eine Herdanschlussdose mit zwei "Ableitungen", an der anfangs ein E-Herd inkl. Backofen hing sowie aktuell eine Duschkabine mit eigenem Wassererhitzer hängt (letztere absoluter Schwachsinn mit 20 Minuten Vorlaufzeit, habe die Kaltwasserzuleitung ans Warmwasser unter der Spüle angeschlossen und regel die Temperatur über den normalen Durchlauferhitzer). Der E-Herd war absolut versifft und blockierte die einzige Möglichkeit, eine Waschmaschine anzuschließen, so dass er in Keller gewandert ist und anstelle dessen getrennt Ofen und Induktionskochfeld (zsm. max. 3000W an verschiedenen Steckdosen) angeschafft wurden. Willkommen in der Großstadt.

Klingt nach typischer Bestandsinstallation einer älteren Mietwohnung wo schon X Leute vorher dran gebastelt haben. Dein Induktionskochfeld ist dann aber nur so ein kleines mobiles Ding und kein großes zum Festeinbau oder? Ein großes 60er hat idR immer die 7,x kW Anschlusswert. Verschiedene Steckdosen bringen halt auch wenig, wenn sie an der gleichen Sicherung hängen.

Alles in allem sollte man da wirklich mal jemand mit Ahnung draufschauen lassen. Was anderes macht gar keinen Sinn, vor allem nicht wenn man selber gar nichts davon versteht.

Bei uns war mal so ein schicker Abzweig installiert, weil der Unterbauofen nur Schuko hatte.
Das Ding war bei der Küche beim Umzug dabei, und das hat der Umzugshelfer abgeklemmt der kein Elektriker war, aber für die Küche irgendwie nen Schein gemacht hatte, dass er sowas anschließen darf.
Sind wir ehrlich, es ist eben auch kein Hexenwerk die fünf Drähte einer Anschlussdose an Herd/Ofen anzuschließen oder eine Abzweigdose einzubinden. In den Abzweigdosen sind auch einfach nur 2er/3er WAGO Klemmen drin wo aufgeteilt wird. Optimalerweise stimmt die Farbcodierung der Kabel, prüfen/messen sollte man trotzdem. Nur muss eben ein gewisses Verständnis für die Thematik haben. Wenn man hier im Forum schon fragt nach wie/was/wo sollte man es eher lassen ;)
 
Bei uns aufm Discord hat mein Kumpel jetzt sonen Musik-Streambot, den hören alle io, nur bei mir kommt es total abgehackt an, weiß da jemand ne Lösung zu?
 
Konstellation: FB 7590 + FritzRepeater 2400 ins Mesh eingebunden. Ich verstehe es nicht, manche Geräte binden sich trotzdem über die FB ins Wlan, obwohl es über den Repeater sinnvoller wäre - wie kann ich es schaffen, dass mein Gerät über den Repeater rein geht ...? Quasi zwingen? Aber wie?
 
die geräte müssten doch so schlau sein die bessere quelle zu nutzen, also die fritzbox.
 
Konstellation: FB 7590 + FritzRepeater 2400 ins Mesh eingebunden. Ich verstehe es nicht, manche Geräte binden sich trotzdem über die FB ins Wlan, obwohl es über den Repeater sinnvoller wäre - wie kann ich es schaffen, dass mein Gerät über den Repeater rein geht ...? Quasi zwingen? Aber wie?
Andere SSID, aber dann ist's halt nimmer "mesh"-ig
 
Das liegt imho an den Clienten. Die müssen ständig nach neuen Quellen suchen die stärker sind.
Ich hatte das mal mit einem Samsung Handy, das keinen refresh gemacht hatte und so lange wie möglich am alten WLAN-Signal hängen blieb.
 
Die Geräte Connecten halt nach irgendwelchen Kriterien.

Hab das selbe Problem mit meinem per LAN verbunden repeater. Der hängt in der Garage und trotzdem verbinden sich Geräte aus der Wohnung im 2 Stock damit.
 
Lustigerweise wird mein OP6T mit 11k und 11v in der Fritzbox angezeigt.
Unterbrechungsfrei wechselt mein Handy dennoch nicht zwischen den AP's.
 
Hier war ja Mal die Amazon visa Thema.
Hätte schon Mal jemand das auf ein Mal Teilzahlung aktiviert war? Ich hatte bisher immer Vollzahlung heute hab ich mich gewundert das nur 100€ abgebucht wurde, also gleich eingeloggt und geguckt. Auf einmal Teilzahlung mit 100€ monatlich. Ärgert mich gerade etwas.
 
Hatte ich noch nie. Die nerven zwar immer, dass man doch in Raten zahlen könnte, aber man muss das ja auch bestätigen.
 
Hat wer ne Idee wie ich die automatische Übersetzung inkl Untertitel bei YouTube ausschalten kann.

In der App sind sie aus, auf der Homepage ist es auch abgewählt und im Googlekonto und meinem Telefon ist die Funktion ebenfalls deaktiviert, dennoch kommt jedes Mal bei jedem neuen Video Untertitel....
Einfach nur ätzend das Ganze.
 
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gerade mehrere spam mails bekommen mit termineinladungen. was ist das ziel dahinter?
 
Öffne doch einfach den Anhang :fresse2:
 
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