Soso.
Dann zitiere ich dich mal selbst, bzw. die NAV.
Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend.
Das heißt, dass die NAV die Einhaltung nach den anerkannten Regeln der Technik vorsieht. Was die NAV als anerkannte Regeln der Technik ansieht, sieht sie im §49 Abs. 2 Nr.1 EnWG hinterlegt.
Mein Zitat hier sind die Sätze 2 und 3.
Dein Kursiver Satz ist der Satz 4 und dein fetter Text, Satz 5, negiert den Satz 4 im beschriebenen Fall. Negiert aber nicht die Sätze 2+3.
Damit gilt also Satz 2+3 und damit auch §49 Abs. 2 Nr.1. EnWG dauerhaft und nicht ausgeschlossen.
§49 Abs. 2 Nr.1. EnWG ist:
Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
Damit gelten die Normen des VDE im Sinne des Gesetzes als anerkannte Regeln der Technik.
Die NAV sagt also aus:
Die Anlage darf (neben den anderen Optionen) nur nach den anerkannten Regeln der Technik, die wiederum in den DIN VDE hinterlegt sind, errichtet, geändert, erweitert und instand gehalten werden. Das heißt, Anlagen dürfen nur, neben anderen, nach der DIN VDE 0105-100 errichtet, geändert, erweitert und instand gehalten werden.
Das Gesetz beschreibt also explizit, mittels der VDE, wer und wie an el. Anlagen zu arbeiten hat.
Halten wir also fest:
- ein typischer PayDay
- ein Laie versucht einer Elektrofachkraft zu erklären, was sie angeblich wirklich darf
- du beziehst die Negation durch einen Satz auf einen Satz, der mit der Forderung nach "nur Elektriker" dürfen das, überhaupt nichts zu tun hat
- du bist nicht im Bilde, dass die DIN VDE, genauso wie die "DIN DVGW" gegenüber anderen DIN Normen, gesetzlich gesehen, eine etwas anderen Stellung hat
Und ja, die DIN Normen als solche sind keine Gesetze. Wenn aber ein Gesetz explizit auf diese DIN Normen hinweist, dann bekommen sie Gesetzescharakter. Es hat schon einen Grund, warum man nicht von der DIN 0105-100 sondern explizit von der DIN
VDE 0105-100 spricht.
Und dennoch kann ich, als Fachmann, mich über diese Norm hinwegsetzen, wenn ich gute Gründe dafür finde, weil die Norm in dem speziellen Fall nicht passt oder anwendbar ist. In aller Regel muss ich dazu mein allermöglichtest tun, um da ranzukommen. Und das sollten auch andere Fachleute so nachvollziehen können. Also nicht so nach dem Motto, keine NYM mehr, ich nehm Lautsprecherkabel.
Und genau wegen des hier dargelegten Sachverhaltes zum Zusammenspiel zwischen Gesetz (NAV) und Norm (DIN VDE) sind die Aussagen im dem verlinkten Artikel korrekt und deine Aussagen sind, mal wieder, wie so oft bei dir, mit sicherem Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit null und nichtig.
Und klar, es wird später schwer nachvollziehbar sein, was nun genau los war, gerade nach längerer Zeit. Das ändert aber nichts daran, was man darf und was man nicht darf. Und allein zum Selbstschutz, sollte man sich an die Vorgaben der Fachleute halten. Und das Thema DIN VDE ist sehr weitreichend, dass selbst Elektriker stellenweise nicht alle Details kennen. Wie will dann ein Laie das können?
Der Satz 4 im §13 NAV beschreibt explizit das Thema "eingetragene Fachkraft". Es gibt Ausnahmen, da muss eine Arbeit nicht durch eine eingetragenen Fachkraft erfolgen, sondern kann durch normale Elektrofachkräfte erfolgen. (Instandhaltungsfall)
Eingetragene Fachkräfte kennt die DIN VDE so nicht, daher steht es in der NAV nochmal explizit drin, da diese eine spezielle Untergruppe der Elektrofachkräfte ist und wofür man sie braucht.
Mit Ausnahmen müssen also Instandhaltungsarbeiten nicht explizit durch eingetragenen Fachkräfte durchgeführt werden, sondern können auch durch "normale" Elektrofachkräfte durchgeführt werden.
Das ist das, was der Satz 5 aussagt. Der Satz 5 sagt nicht aus, dass Instandhaltungsarbeiten durch Laien durchgeführt werden dürfen.