Also nach deutschem Recht ist das definitiv keine schwere Körperverletzung. Die Holländer scheinen das aber anders zu handhaben, so what...
Schwere Körperverletzung ist für mich persönlich wenn jemand den Tod des anderen in Kauf genommen hat oder wenn es gemeinschaftlich geschehen ist.
Das mag für dich so sein, das Gesetz sieht das aber anders
Wenn du die wirklich die
Tötung deines Opfers
billigend in Kauf nimmst (Eventualvorsatz, reicht aus), ist das schlichtweg versuchter Totschlag. Für die Annahme eines Tötungsvorsatzes muss der Täter aber deutlich erkennbar eine "besondere Hemmschwelle" übertreten haben, die für die Tötung eines anderen Menschen angeblich erforderlich ist. Das steht nicht im Gesetz, hat sich der BGH aber so zurecht gebastelt. Das ist schon eine relativ hohe Hürde, selbst in schweren Schlägereien etc. ist das regelmäßig nicht der Fall. Dort wird meist "nur" ein Vorsatz bzgl. Körperverletzung mittels einer
das Leben gefährdenden Behandlung und damit
gefährliche Körperverletzung angenommen.
Eine Begehung der Körperverletzung sowohl mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, als auch gemeinschaftlich mit anderen Beteiligten, wird nach deutschem Recht "nur" als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Bevor jetzt wieder das große Schreien der Stammtischler und BILD-Leser losgeht: Auch die gefährliche Körperverletzung ist schwere Straftat, für die man bis zu zehn Jahre in den Bau wandern kann (Mindeststrafe sechs Monate). Um die Körperverletzung zur schweren Körperverletzung zu qualifizieren, ist... ach, schauts halt ins Gesetz:
§ 226 StGB
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Der Unterschied in der Strafandrohung ist also sogar eher gering. Ich weiß gar nicht, wo in der Öffentlichkeit immer die Fokussierung auf die schwere Körperverletzung herkommt... nur weil sie "schwer" heißt? Die gefährliche Körperverletzung ist eigentlich die "interessantere", weil extrem viel häufiger einschlägig und auch nicht wirklich weniger "schwer".