nach der logik dann aber ebenfalls nicht. denn ich schätze mal, dass ca. 90% der informationen dann aus dem internet geladen wurden, heisst, die spuren hast du dann sowieso schon hinterlassen, zwar nicht auf deiner platte, aber halt im netz. sollte da wirklich ne hausnummer hinterstecken ist es vermutlich abhängig von der kulanz deines providers ob deine ip aufrufe herausgegeben werden. ist dies der fall nützt dir auch die fse gar nichts, denn anhand der aufgerufenen seiten kann bequem nachgeschaut werden welche seiten du aufgerufen hast. zumindest nehme ich das mal stark an.
was bleibt, ist ein effektives mittel seine wichtigen dokumente vor den blicken allzu neugieriger zeitgenossen zu schützen. ich jedenfalls verschlüssele schon seit langer zeit meine usb sticks mit truecrypt containern. die gefahr dass man einen solchen datenträger mal irgendwo liegen lässt oder vergisst ist viel zu groß, und oftmals sind dort informationen (bewerbungen...bewertungen...firmeninterne daten) drauf die niemanden etwas angehen. und genau dafür finde ich truecrypt eigentlich ideal.
Mit Kulanz des Providers hat das wenig zu tun. Erstmal muss er die Infos noch haben, wenn er die hat, darf er sie (noch) nicht an Private herausgeben. Insoweit sehr viel schwerer da ran zu kommen. Geht nur über die Staatsanwaltschaft. Davon abgesehen, nur weil über meine IP irgendetwas angesurft oder heruntergeladen wird, heißt das nicht, dass man Schadensersatzansprüche geltend machen kann, das hat die Rechtsprechung neuerdings erkannt. Übrig bleiben also nur noch Unterlassungsansprüche aus der Störerhaftung heraus, aber das wird jetzt sehr juristisch und ich habe keine Lust hier eine "Vorlesung" zu halten.
Muss jeder selbst wissen, ob ihm die halbe Lösung zur vollständigen Sicherheit gereicht, oder eher nicht.
Hinzugefügter Post:
Wie bitte soll ein Link zu einer Verurteilung führen? Das halte ich für (sehr) weit hergeholt. Ein Link kann kein Beweiß sein. Ich kann doch die Datei benennen wie ich möchte, der Inhalt ist vollkommen unklar und in Deutschland gibt es ja (z.G.) die Unschuldsvermutung, ergo muss mir der Kläger nachweisen, dass der Inhalt der ist, den er mir vorwirft und das kann er nicht.
Der Link besagt im Endeffekt gar nichts. Weder muss der Namen zur Datei passen, noch steht fest ob die Datei überhaupt noch existent ist. Das dies Grauzone sein soll, kann ich beim besten Willen nicht glauben. Nicht einmal Ansatzweise. Das wären höchstens Indizien und Indizien für "Filesharing" werden vor Gericht kaum Bestand haben, zumindest kann ich es mir nicht vorstellen.
Wie ich bereits schrieb, besagt der Link zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Du eine bestimmte Datei mal hattest. Das könnte für einen Strafprozeß als Indizienbeweis ausreichend sein, damit der Richter Deinen Aussagen keinen Glauben mehr schenkt. Wenn Du bereits öfter vor Gericht gewesen bist, dann weißt Du, wie schnell so etwas gehen kann!!!Im Übrigen gibt es im Strafrecht keinen Kläger!!! (Höchstens einen Nebenkläger aber auch das geht schon wieder zu sehr ins Detail für diesen Thread, sind ja nicht im Jura-Forum!)
Im Zivilrecht (auch das schrieb ich schon) ist das dann schon schwieriger. Hier ist tatsächlich der Kläger in der Beweispflicht. Wenn der Kläger durch den registrierten Link einen qualifizierten Vortrag geleistet hat, könnte es durchaus sein, dass Du als Beklagter dann wiederum in der Beweispflicht stehst, dass das nicht die streitgegenständliche urheberrechtsgeschützte Datei ist. Das ist bislang keineswegs juristisch geklärt. Und den Beweis könntest Du dann nur durch öffnen des Containers antreten, sinnvoll oder?
Ist aber schön zu sehen, dass juristische Laien immer der Meinung sind, "das kann doch nicht sein, das kann doch im Leben nicht ausreichen, wo kommen wir denn da hin, hier gilt die die Unschuldsvermutung", usw. und so fort...
Alles was ich wollte, ist ein wenig zu sensibilisieren, damit man sich nicht (ohne Fachwissen) in Sicherheit wiegt, obgleich eine Rechtssicherheit mangels Rechtsprechung bislang nicht vorliegen KANN!