BudSpencer
Gesichtsmasseur
- Mitglied seit
- 19.01.2006
- Beiträge
- 7.764
Aha.. ein Möchtegern-Richter!!
Ich studiere Wirtschaftsrecht, das ist keine Anstiftung...da ich nur gesagt habe was ich machen würde...ich kann mich immer noch auf eine Scherzerklärung nach §118 BGB berufen.
es könnte höchstens als ein geständnis ausgelegt werden, wenn ich sowas schonmal gemacht hätte
Grüße
Ich studiere Wirtschaftsrecht, das ist keine Anstiftung...da ich nur gesagt habe was ich machen würde...ich kann mich immer noch auf eine Scherzerklärung nach §118 BGB berufen.
es könnte höchstens als ein geständnis ausgelegt werden, wenn ich sowas schonmal gemacht hätte
Grüße