Dave223
Legende
Mein Post bezog sich darauf, dass das FA so einfach aufs Konto gucken darfAuch das ist falsch.
Bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro verlangen die Geschäftsbanken einen Herkunftsnachweis ... kein Limit bei Bargeldeinzahlungen.
Bei Überweisungen: Ist der Betrag ungewöhnlich hoch oder die Transaktion verdächtig (Terror und so), ist eine Meldung der Geschäftsbank an das FA möglich.