vielen Dank für Ihre Nachricht zu der ISIN: LU1737652237. Wir entschuldigen uns für die späte Antwort.
Bei diesem Wertpapier kam es im Rahmen der Jahresmeldung zu einer Teilthesaurierung. Das bedeutet für Sie folgendes:
Aufgrund des österreichischen Investmentfonds-Steuerrechtes kommt es vor, dass ausschüttende Fonds auch Thesaurierungen vornehmen. Dies erfolgt, wenn Veräußerungsgewinne innerhalb einer Umschichtung im Fonds entstehen. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn wird als Thesaurierung gewertet und entsprechend über Sie als Anleger abgerechnet.
Bei der Besteuerung ist die vorgegebene Ausschüttungsreihenfolge einzuhalten. Zunächst wird immer der ordentliche Ertrag ausgeschüttet. Danach erfolgt die Ausschüttung des bereits thesaurierten – und somit bereits versteuerten – Ertrages aus den Vorjahren.
Die in Österreich steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne werden erst nachrangig ausgeschüttet, wofür dann eine Steuerpflicht besteht. Über das Geschäftsjahr sammeln sich die steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne im Fonds an, die dann zum Geschäftsjahresende steuerpflichtig thesauriert bzw. ausgeschüttet werden.
Nachdem der steuerpflichtige Ertrag bei dem ETF höher als die Ausschüttung war, wurden Sie bei der Ausschüttung auch höher besteuert, was zu der steuerlichen Belastung führte.
Die Oesterreichische Kontrollbank (OEKB) meldet immer die entsprechende Anpassung der Anschaffungsdaten, welche wir dann zeitnah bei Ihnen buchen. Weitere Informationen finden Sie auch unter Eingabe der ISIN hier:
my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f
Generell gilt, dass bei einer durchgeführten Thesaurierung die unterjährige KESt Belastung zum Zuflusszeitpunkt der Thesaurierung erfolgt. Die Anschaffungskosten werden um den Thesaurierungsbetrag erhöht, damit keine Doppelbesteuerung erfolgt. Sie sehen dies in Form einer Aus- und Einbuchung in Ihren Depotumsätzen.