Solange die W-LAN Geräte gesetzeskonform (maximal abgestrahlte Leistung 100mW) betrieben werden, haben sie eine allgemeine Zulassung und sind anmeldefrei betreibbar. Bei dieser Rechtslage kann niemand das Betreiben von W-LAN Geräten verbieten lassen (das Selbe gilt für Handys, Funkfernsteuerungen, auch Autozentralverriegelungen, Funk-Mäuse/-Tastaturen usw.). Selbst eine grundstücksübergreifende W-LAN Richtfunkverbindung, die die gesetzlichen maximalen 100mW abgestrahlte Leistung nicht überschritten haben, waren in der Vergangenheit nur "meldepflichtig", benötigten aber keine besondere "Zulassung".
Wenn jemand "paranoid" Angst for Elektromagnetischen-Wellen gleich welcher Art hat, muss er sich eben selber davor schützen. Vor W-LAN Strahlung schützen z.B. spezielle Tapeten und die muss der bezahlen, der die Angst hat (wegen der allgemeinen Zulassung der W-LAN Geräte).
Also entweder das entsprechend mit den Nachbarn klären oder eben einfach ignorieren und sich derartige "Belästigungen" mit Hinweis auf die Rechtslage verbitten.
Gruß
Rimini
Wenn jemand "paranoid" Angst for Elektromagnetischen-Wellen gleich welcher Art hat, muss er sich eben selber davor schützen. Vor W-LAN Strahlung schützen z.B. spezielle Tapeten und die muss der bezahlen, der die Angst hat (wegen der allgemeinen Zulassung der W-LAN Geräte).
Also entweder das entsprechend mit den Nachbarn klären oder eben einfach ignorieren und sich derartige "Belästigungen" mit Hinweis auf die Rechtslage verbitten.
Gruß
Rimini