Ich werfe ihm vor, dass er sich ueber das Gesetz erhoben hat und dies auch noch mit staatsparanoidem Gefasel von einem BKA, dass angeblich Macht an sich ziehen wolle, zu legitimieren sucht. Damit schadet er dem Thema wie auch dem Rechtsstaat gleichermassen.
Du bist weder in der Position, noch hast du die notwendige Akteneinsicht um J. Tauss etwas vorzuwerfen.
Einen solchen Vorwurf kann nur der Staatsanwalt machen. Du hingegen kannst dir lediglich eine eigene Meinung bilden, solange kein Urteil gesprochen ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Als ein unterdurchschnittlicher juristischer Laie würde ich aber auch davon Abstand nehmen. [siehe (1)]
Offensichtlich hast du dich bei deiner Meinungs- (Urteils- ?)bildung nur der Schlagzeilen der Mainstream-Presse bedient.
Ein gesunder Menschenverstand möchte doch auch, gemäß dem jur. Rechtsgrundsatz "Audiatur et altera pars", hören was J. Tauss zu diesen Vorwürfen zu sagen hat.
Dies hat J. Tauss in einer schriftlichen Stellungnahme getan. Sie ist auf vielen Seiten downloadbar.
In der Mainstream-Presse sah ich von ihr nichts.
In dieser Stellungnahme werden auch viele von deinen Fragen beantwortet bzw. deine falschen Anschuldigungen entkräftet.
Dein Gossenjargon "...mit staatsparanoidem Gefasel..." trägt nicht gerade dazu bei, deinen Beitrag ernster zu nehmen.
In Deutschland gilt nach wie vor jeder als unschuldig bis zum Schuldspruch durch einen Richter.
Deine Antwort dazu:
Hat irgendwer hier schon ein "Stoppschild" beim Aufruf einer Website gesehen? Wurde von irgendjemandem hier als direkte Folge des neuen Gesetzes der gute Ruf zerstoert oder auch nur die Wohnung durchsucht? Nein?
Wofuer genau muss sich Frau von der Leyen dann eigentlich den geballten Forumszorn gefallen lassen? Fuer ein Gesetz, das im besten Fall ein Thema wieder etwas weiter nach oben auf der Agende gebracht und im schlimmsten Fall ueberhaupt keine Auswirkungen hat?
Kann es sein, daß du dir selber in deinem Kopf eine Frage stellst, dann beliebig jemanden zitierst, um dann deine Frage die du dir zuvor im Geiste gestellt hast, selber zu beantworten?
Ich bin kein Arzt aber, so ein Verhalten empfindet wohl jeder mit einem gesunden Menschenverstand mehr als fraglich.
(1)
Herr Bahls. Lt. Impressum ist MOGIS ein Verein nach 54 BGB ... was eine Verzerrung der Wahrheit ist. Ein vollrechtsfaehiger Verein unterliegt 56 BGB - und hat mindestens sieben Mitglieder, einen Vorstand, ist eingetragen etc. ... 54 BGB regelt dagegen, wie mit Vereinen umzugehen ist, die ihre Rechtsfaehigkeit eingebuesst haben ...
Wenn man jemanden in juristischen Fragen belehren möchte, so sollte man auch ein Mindestmaß an Grundkenntnis besitzen.
Es ist zwingend erforderlich - um ein Gesetz zu verstehen - sich mit der einschlägigen Begleitliteratur auseinander zu setzen.
Dort werden Begriffe, die sich in vielen Tatbeständen aber auch in Rechtsfolgen wiederfinden, erklärt und definiert.
(beispielhaft sei hier das Wort unverzüglich, erforderlich oder aber auch schuldhaftes Zögern erwähnt)
Auch sollte man sein Augenmerk auf die Rechtsfortbildung lenken die das "anachronistische" BGB vom 1.1.1900, durch grundlegende Richterentscheidungen stark modifiziert hat.
All dies findet man in den Gesetzestexten des BGB nicht!
Es ist daher - sehr milde ausgedrückt - sehr gewagt von dir, wie du hier deine Meinung vertrittst ohne plausible Zusammenhänge zu verstehen, hinzu kommt die Tatsache, daß kein einziger Student - und möge er noch so lernunfähig sein - nach einem Semester Zivilrecht einen Paragraphen zitieren wird, ohne das zwingend notwendige "§" Zeichen.
So etwas ist ein Zeichen von Faulheit oder Unwissenheit oder einer Kombination aus beiden Dingen.
Weiterhin ist es bei einer Subsumtion üblich, sofern sich mehrere Paragraphen die aufeinander folgen und sich auf den selben Sachverhalt beziehen, dies durch ein doppeltes Paragraphenzeichen und ein ff. kenntlich zu machen.
Es ist fraglich, ob dir überhaupt bekannt ist, daß es rechtsfähige Vereine und nicht rechtsfähige Vereine gibt.
Offensichtlich ist "MOGIS" ein nicht rechtsfähiger Verein gemäß § 54 BGB, wie dem Impressum zu entnehmen ist.
Somit finden auf den Verein die allgemeinen Vorschriften für Gesellschaften gemäß §§ 705 ff. BGB Anwendung, wie sich aus § 54 S.1 BGB ergibt.
Damit stellt MOGIS klar, daß es sich bei dem Verein um keine jur. Person handelt, somit ist es ein nicht rechtsfähiger Verein.
Dies sorgt für Rechtsklarheit und hat nichts mit "Verzehrung der Wahrheit" zu tun.
zitat § 54 S.1 BGB:
"Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung..."
§ 54 S.2 BGB Regelt dagegen ausschließlich die Haftung des nichtrechtsfähigen Vereins, da hier die jur. Person fehlt,
haftet jede Person, die im Namen des Vereins Rechtsgeschäfte tätigt, persönlich.
Und die Rechtsfähigkeit der Handelnden bleibt ja bestehen, denn die erlangt man mit der Geburt und sie endet mit dem Tod.
Somit ist auch deine Behauptung daß "...§ 54 BGB regelt dagegen, wie mit Vereinen umzugehen ist, die ihre Rechtsfaehigkeit eingebuesst haben..."
falsch.
Du solltest dir demnächst vielleicht ein paar Gedanken machen, bevor du hier wieder Gesetzestexte nach deinem Rechtsverständnis interpretierst.