die hauptschuld hat meiner meinung nach der komasäufer selbst, weil er für sich selbst verantwortlich ist und seine grenzen nicht überschreiten darf.
allerdings hat ein barkeeper auch die pflicht, durch seine erfahrung, die jugendlichen bei zu viel zu stoppen.
zielst du vielleicht auf den fall ab, wo die knapp 50 schnaps von dem jugendlichen getruken wurden? in dem speziellen fall hat der barkeeper/kneipenbesitzer eine hohe schuld.
vor ein paar tagen wurde doch der fall von den schülern in der türkei bekannt, der tote hatte 7 promille im blut