Das halte ich für eine sehr gewagte Aussage.
recht haben und recht bekommen sind 2 völlig unterschiedliche welten.
nur weil man rein rechtlich eigentümer des autos wäre, ist man es doch noch lange nicht, wenn man es halt nicht beweisen kann. am ende entscheidet dann der richter, wer eigentümer ist. ihn reicht es vielleicht auch schon, wenn es für ihn schlüssig ist, das das auto verkauft wurde. wie gesagt zb durch zahlung einer hohen kaufsumme per überweisung (bankauszug als beleg), zeugen, die ummeldung usw... alles in passender reihenfolge.
dies ist übrigens auch eins der hauptgründe, weshalb grundstücke nur übern notar verkauft werden können. denn hier wird knallhart und stichfest festgehalten, wer eigentümer eines grundstückes ist - ohne wenn und aber oder vielleicht. wer im grundbuch steht ist eigentümer, scheiß egal, wer das eigentlich bezahlt hat.
der heutige fahrzeugbrief ist wie jetzt zum 4 mal gesagt nur ein stück sicherheit für die bank, damit ein auto ohne dessen zustimmung im prinzip nicht verkauft werden kann.
was zb immernoch geht:
vati verkauft sein finanziertes auto an seinen sohn. das auto wird nicht umgemeldet, der sohn fährt einfach weiter. die bank bekommt nichts mit. die rechte und pflichten bleiben aber beim vati. rechtlich darf vati das auto wohl auch nicht verkaufen. das geht im prinzip auch bei anderen verwandten oder freunden, solange vati immernoch halter des fahrzeuges bleibt. die versicherung hat damit nichts zu tun.
im übrigen würde ich heute nur noch autos so finanzieren, das man den brief mit nach hause nehmen kann.