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die DIN 4109 muss nicht unbedingt berücksichtigt werden, außer sie ist zb für mehrfamilienhäuser pflicht (keine ahnung) oder war vertragsbestandteil zwischen eigentümer und baufirma(oder ähnliches).
im prinzip hat der eigentümer selber ein erhebliches interesse daran, berechtigte forderungen gegenüber der baufirma dann durchzusetzen.
wenn den mietparteien es zu laut ist und der vermieter nach seinen eigenen "test" keine beanstandung zu vermitteln ist, müssen die mieter ein gutachter besorgen und dann rechtlich gegen den vermieter vorgehen inkl. ggf. mietkürzung usw...
alternativ könnte man auch erstmal selbst testen, indem man sich ein günstiges db messgerät besorgt. die üblichen handys können das auch, auch wenn das nicht gan so genau ist. aber zum ersten test könnte es reichen.
im prinzip hat der eigentümer selber ein erhebliches interesse daran, berechtigte forderungen gegenüber der baufirma dann durchzusetzen.
wenn den mietparteien es zu laut ist und der vermieter nach seinen eigenen "test" keine beanstandung zu vermitteln ist, müssen die mieter ein gutachter besorgen und dann rechtlich gegen den vermieter vorgehen inkl. ggf. mietkürzung usw...
alternativ könnte man auch erstmal selbst testen, indem man sich ein günstiges db messgerät besorgt. die üblichen handys können das auch, auch wenn das nicht gan so genau ist. aber zum ersten test könnte es reichen.