EDIT: Ich bin mir ebenfalls sehr sicher, dass das Produktschutzgesetz eine Maschinenrichtlinie noch übertrifft. Dennoch gibt's hier zwei Quellenangaben, welche die Behauptung von sonny2 widerlegen.
richtig. die reihenfolge ist wie folgt: produktsicherheitsgesetz - richtlinie - norm
die norm enthält vorschläge, wie man etwas richtig macht. wer es anders macht, muss es im falle des falls nachweisen, das er es auch richtig gemacht hat. hält man sich an eine norm, ist die beweisführung zb drastisch einfacher.
die richtlinie enthält dinge, an die sich jeder halten muss, der in die zuständigkeit dieser richtlinie fällt.
das produktsicherheitsgesetz ist dem übergeordnet und sagt nur noch allgemein, was für alle gilt.
Es geht um die Aussage von PayDay: sichtbar VON AUßEN.
Und das muss es nicht.
Man kann es auch versteckt unterbringen.
junge, was ist an einen "sichtbar" so schwer zu erkennen. irgendwas innen ist NICHT sichtbar. ja es muss nicht außen sein, es muss aber von außen irgendwie sichtbar sein. im simkartendecke von innen ist auf jeden fall nicht sichtbar. nur weil sony das so gemacht hat, heißt das doch noch lange nicht, das es so richtig ist. glaubst du apple findet es toll, das der cleane look so dumm verschandelt wird?
das CE an der seite ist auf jeden fall extrem gut gelöst und fällt kaum auf. für einen nörgler wie mir ist das doch schon ein ritterschlag, wenn ich mal was lobe ^^