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Danke Wie ist denn das Bild sonst so: Einigermaßen scharf meintest du ja ... insgesamt auf jeden Fall vernünftig? Was für ein Panel ist denn dort verbaut? Ich meine das ist direkt AOC - ist das ein besseres Panel als bei den 144ern?
Ärgerlich ist halt der Preis, denn ich bräuchte 2 Monitore...
Oh ja, das ist mir in dem Bild auch übel aufgestoßen. Das hat mich beim C27JG50 angekotzt. Da will man lieber wieder Panel mit dickem Rand und Gehäuse. Da ist es beim MAG271CQR wirklich minimal. Wenn man aus 50cm so ca. 45° schräg rechts draufguckt, dann ist die Breite von ein Pixel sehr abgedunkelt. Aber das sieht man nur, wenn man einen hellen Desktophintergrund hat und an den Rand mit einem Pixel Abstand ein schwarzes Fenster schiebt. Links, oben und unten tritt das schwächer auf. Also ist es zu vernachlässigen.
Was mich an dem Ding aber schon ärgert (nichtmal der Dreck im Panel), dass Freesync auch ohne Zweitmonitor nicht perfekt läuft und im Bereich 56FPS flackert, wenn die LFC-Range eintritt. Vorhin habe ich auch gelegentlich Geflacker bei 141FPS bei GTA5 gehabt (Limit mit RTSS).
Gibt 3 Überlegungen:
- Trotzdem behalten.
- Zurückschicken und gegen einen neuen MAG tauschen, in der Hoffnung, dass es eine neuere Revision ist mit einem neuen OSD ist, welche nicht an der LFC-Schwelle flackert und selbige auch tatsächlich auch bei 48FPS/Hz ist, entsprechend der Angabe. Eigentlich ist es doch Irreführung? Außerdem muss ich dafür den Zweitmonitor deaktivieren, ansonsten zappelt die Bildschirmfrequenz im kompletten LFC und es ist Geflacker des Todes. (Dass dieses 1ms, welche vorne auf dem Monitor steht, Verarsche ist, war mir da noch klar gewesen, da VA-Panels nunmal deutlich schlieren. Aber das ist besser Blickwinkel vom TN. )
- Zurückschicken und VG270UP bestellen. Nachteil, 25€ für die Garnatieerweiterung verschwendet. Dreck-im-Panel-Lotterie wird dann durch BLB-Lotterie ersetzt. Und offenbar hat niemand von den einigen Leuten, die diesen Monitor besitzen, ausführlich getestet, ob Freesync da besser funktioniert, gänzlich ohne Geflacker beim LFC und am besten auch ohne Geflacker, wenn ein zweiter Monitor angeschlossen ist. Und die Ränder dürfen auch nicht dunkelgrau werden, also nicht im größeren Maße als beim MAG. So wie bei dem Iiyama und C27JG50 geht es gar nicht. Wenn das einer alles beantworten kann, weiß ich dann, ob diese Variante in Betracht kommt.
Vielleicht bestelle ich mir mal 4 Stück und behalte bei etwas Glück 2 Stück....
Habe den AG271QG. An diesem ist nichts auszusetzen. Schärfe super, auch bei 165Hz im Desktop. Bezüglich Bildqualität wüsste ich nicht, was es daran auszusetzen gäbe.
BLB gleich oder eher weniger als im PradTest. Fällt mir aber im Normalbetrieb nicht auf. Nur in dunklem Raum bei schwarzem Testbild und wenn man drauf schaut.
Meiner hat keine Pixelfehler, Staubeinschlüsse oder sonstige Mängel. Alles Top.
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Zum Vergleich. Habe gleichzeitig ja auch den AG241QG gekauft. Neben dem leichten Grünstich bei sehr dunklen, (schwarzen), Bereichen in Games/Filmen, glitzert dessen Maske in etwa so, (auf'm DesktopBild ), wie man es von einem IPS erwarten würde, (sieht man vor allem bei sehr hellem Hintergrund), aber nicht von einem TN. Der 271-er dagegen hat ein top klares, knackiges, scharfes Bild.
Aber die haben das beim 241 ev. absichtlich so gemacht. Der hat für einen TN eine superbe Blickwinkelstabilität.
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"Oh nein, damit missbrauchst du aber das Fernabsatzgesetz und wegen Leuten wie dir sterben süße Babyhasen!"Vielleicht bestelle ich mir mal 4 Stück und behalte bei etwas Glück 2 Stück.
"Oh nein, damit missbrauchst du aber das Fernabsatzgesetz und wegen Leuten wie dir sterben süße Babyhasen!"
Mal davon abgesehen, dass ich momentan eh kein Geld für einen Monitor habe. Ich stehe gedanklich zwischen dem teureren AG271QG der hier ja wirklich viel gelobt wird und dem laut Amazon 103€ günstigeren Asus MG279Q. Den würde ich ja dann an meiner GTX1080 als Gsync compatible betreiben. Die ganzen Asus Dinger (VG270 oder was das war) haben sich ja als ziemliche Flops erwiesen.
Wobei sich die Frage bei nur 100€ Unterschied fast von selbst beantwortet Stelle ich gerade fest.
Nöö... ich muss das Recht haben mir die Ware vorab anzusehen. Wenn die ersten zwei Exemplare top sind, dann behalte ich die und der Rest geht ungeöffnet zurück. Wo ist das Problem? Genau dafür ist das Gesetz gedacht: Ich kann mir die Ware, die ich kaufen will, vorab ansehen und im Fehlerfall zurücksenden.Tun sie das? Also die Babyhasen? Sterben die? Gott, wirf Hirn vom Himmel.....
Und ja, es ist ein Missbrauch des Fernabsatzgesetzes. Sogar mit Ansage, was ich unter Strafe stellen würde. Aber Gott sei Dank gehts ned nach mir.
Wenn die ersten zwei Exemplare top sind, dann behalte ich die und der Rest geht ungeöffnet zurück. Wo ist das Problem?
Nöö... ich muss das Recht haben mir die Ware vorab anzusehen. Wenn die ersten zwei Exemplare top sind, dann behalte ich die und der Rest geht ungeöffnet zurück. Wo ist das Problem? Genau dafür ist das Gesetz gedacht: Ich kann mir die Ware, die ich kaufen will, vorab ansehen und im Fehlerfall zurücksenden.
Wenn ich 10 Monitore bestelle, alle aufreiße und maximal einen behalte, dann wäre das Misbrauch des Fernabsatzgesetzes.
Genau bei der beschriebenen Vorgehensweise. Richtig wäre den Artikel mit Mangel, wir gehen mal von objektiven Beanstandungsmerkmalen aus, zurückzusenden und danach ein Tauschgerät zu erhalten oder eben vom Kauf zurückzutreten.
Bei einem Produkt wo bekannt ist, dass es eine riesen Serienstreuung gibt? Das heißt ich sollte es in Kauf nehmen 8 Geräte zu bestellen und zurückzuschicken bis Gerät 9 und 10 dann vielleicht in Ordnung sind? Wie lange soll das dauert? 2 Monate?Genau bei der beschriebenen Vorgehensweise. Richtig wäre den Artikel mit Mangel, wir gehen mal von objektiven Beanstandungsmerkmalen aus, zurückzusenden und danach ein Tauschgerät zu erhalten oder eben vom Kauf zurückzutreten.
Leider liegst du damit falsch. Schau dir mal diese kleine Geschichte an:Nun, das ist so nicht korrekt, was Du schreibst. Serienstreuung? Mag durchaus sein. Ist das ein Fehler? Ganz klar nicht! Was ist ein Fehler? Wenn z.B. ein Gerät aufgrund der Größe bsp.-weise 5 Pixelfehler haben darf, Du aber 7 findest. Wenn Dir persönlich (auch aufgrund des schlechten Einflusses mancher User) ein Coating nicht gefällt oder das BLB zu stark ist, mag Dir das nicht gefallen, ist aber an sich kein Fehler und nicht rücksendewürdig und -fähig.
Warum sollten Händler nachsortieren? Die sind Händler und verkaufen. Nicht mehr und nicht weniger (meistens zumindest).
Quelle: Fernabsatz: Widerruf ohne Gründe | Würzburg | Fulda | CORNEA FRANZ RechtsanwälteDer Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist.
Der Kläger hatte bei der Beklagten über das Internet zwei Matratzen bestellt, die im Januar 2014 ausgeliefert und vom Kläger zunächst auch bezahlt worden waren. Unter Hinweis auf ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters und eine „Tiefpreisgarantie“ des Verkäufers bat der Kläger um Erstattung des Differenzbetrags von 32,98 €, damit er von dem ihm als Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht absehe. Zu einer entsprechenden Einigung kam es nicht. Der Kläger widerrief den Kaufvertrag daraufhin fristgerecht und sandte die Matratzen zurück.
Die Beklagte ist der Auffassung, dass der Kläger sich rechtsmissbräuchlich verhalten habe und der Widerruf deshalb unwirksam sei. Denn das Widerrufsrecht beim Fernabsatzgeschäft bestehe, damit der Verbraucher die Ware prüfen könne. Aus diesem Grund habe der Kläger aber nicht widerrufen, sondern vielmehr um (unberechtigt) Forderungen aus der „Tiefpreisgarantie“ durchzusetzen.
Die auf Rückzahlung des Kaufpreises gerichtete Klage hatte in allen Instanzen Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zusteht, da er den Kaufvertrag wirksam widerrufen hat. Dem steht nicht entgegen, dass es dem Kläger darum ging, einen günstigeren Preis für die Matratzen zu erzielen. Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genügt allein, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Die Vorschriften über den Widerruf sollen dem Verbraucher ein effektives und einfach zu handhabendes Recht zur Lösung vom Vertrag geben. Einer Begründung des Widerrufs bedarf es nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht. Deshalb ist es grundsätzlich ohne Belang, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Ein Ausschluss dieses von keinen weiteren Voraussetzungen abhängenden Widerrufsrechts wegen eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Verbrauchers kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, in denen der Unternehmer besonders schutzbedürftig ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Verbraucher arglistig handelt, etwa indem er eine Schädigung des Verkäufers beabsichtigt oder schikanös handelt. Damit ist der vorliegende Fall jedoch nicht vergleichbar. Dass der Kläger Preise verglichen und der Beklagten angeboten hat, den Vertrag bei Zahlung der Preisdifferenz nicht zu widerrufen, stellt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar. Das ist vielmehr Folge der sich aus dem grundsätzlich einschränkungslos gewährten Widerrufsrecht ergebenden Wettbewerbssituation, die der Verbraucher zu seinem Vorteil nutzen darf.
Bei einem Produkt wo bekannt ist, dass es eine riesen Serienstreuung gibt?
Nöö... ich muss das Recht haben mir die Ware vorab anzusehen.
Es bedarf keine Grundes um Produkte zurückzusenden! Im Zweifel ist es aber auf jeden Fall legitim, mir das Produkt anzuschauen und nur, wenn es mit gefällt, zu behalten. Ob es Fehler aufweist ist egal. Im Laden kann ich mich auch entscheiden nach dem Vorführen eines Monitors diesen nicht zu kaufen, weil er einen Pixelfehler hat.
Vielleicht bestelle ich mir mal 4 Stück und behalte bei etwas Glück 2 Stück.
Und dann Panellotterie spielen? Ja gut, vielleicht auch so. Aber wird es für den Shop günstiger wenn der dann 4x retour geht? Wie gesagt: Pixelfehler, Staubeinschlüsse und Farbstiche will ich nicht haben. BLB, IPS glow & co. stören mich kaum. Ich nutze aktuell auch einen IPS Monitor der natürlich auch BLB und IPS glow hat und komme gut damit zurecht....
Du musst nur 2 bei einem zuverlässigen Shop bestellen.
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Warum ist das so? Es kann doch nicht so schwer sein ein Panel von vor X Jahren in Qualität beizubehalten.Wenn dein Anspruch schon "so hoch" ist, kannst du dich schon auf viele Rücksendungen einstellen. Die alten Eizos waren extrem gut gegenüber den heutigen Monitoren von der QC her.
Ganz so gut ist das bei mir in der Praxis nicht. Also es ist schon etwas ungleichmäßiger ausgeleuchtet mit etwas mehr BLB in den Ecke. Aber ich bin gerade auf Arbeit und kann das nicht nochmal gegentesten.Gucke dir mal die Ausleuchtung deines FS2331 an. Die wirst du bei keinem Gamingmonitor nur annähernd vorfinden.
Wenn du einen Top Monitor von den Eigenschaften her haben willst, musst du schon zu Apple imacs oder mac books greifen. Die haben ein LG A+ Panel drin. Welches sich keine groben Schnitzer erlaubt. Nur Gamen ist damit ..... .
Weil Eizo seit ca. 2012 die Qualitätskontrolle bei allen "Consumermonitoren" (alles unter ~4000 Euro) extrem zurückgefahren hat und die Qualität nur Panellotto ist, nichts konstantes. Außer der Marke Eizo auf dem Rahmen ist da nicht mehr viel von geblieben.