Dann nimm einfach mal nicht den Artikel von irgend einem Klatschblatt sondern schau in den Gesetzesentwurf.
Ich kenne das Eckpunktepapier. (du auch?)
Da steht drin (vereinfacht)
- es gibt einen Steuerbefehl
- dieser Befehl schaltet ab oder reduziert die genannten Verbraucher auf 3,7kW
- dieser Befehl ist
diskriminierungsfrei = alle Verbraucher werden gleichermaßen entweder abgeschaltet oder reduziert
Das alles geht mit Rundsteuertechnik. Der Netzbetreiber detektiert das Problem und schickt den Impuls an den Strang (Trafo oder Trafoabgang für den Straßenzug), daraufhin reagieren alle (gleich, da diskriminierungsfrei) entsprechenden Verbraucher.
Eine feingranulare Steuerung ist hingegen etwas ganz anderes und eine Regelung nochmal.
Feingranular heißt, dass man festlegen kann, dass z.B. Wärmepumpen bleiben an, aber Autos aus oder noch weiter, dass sogar einzelne Kunden entsprechen priorisiert werden können. (wie auch immer man das gerecht machen will, z.B. dyn. Tarif)
Bei einer Regelung hingegen werden die Verbraucher relativ runtergedrosselt, so dass der Strang an seiner (sicheren) Leistungsgrenze betrieben wird. Egal ob das 3,7kW, 5kW oder 10kW (oder jeden beliebigen Wert dazwischen)für den Verbraucher bedeutet. Es wird also das Maximale rausgeholt.
EDIT:
Du kannst aber gerne die Passage posten, aus der hervorgeht, dass die Steuerung/Regelung so komplex ist/wird, dass das mit einem einfachen Rundsteuerbefehl nicht mehr geht.
2ndEDIT:
Und überall da, wo bereits ein Smartmeter drin ist, kann dieser Steuerbefehl rauspurzeln.
Damit einher geht dann auch gleich die Überwachbarkeit. Denn der Betreiber sieht dann, ob man nach Erhalt des Befehls auch entsprechend die Leistung reduziert hat, das verrät ihm nämlich der Zähler...