Ich glaube, was viele immer wieder vergessen ist auch die Tatsache, dass Bitcoinhandel - oder besser gesagt Minen um zu verkaufen - eine Gewinnerzielungsabsicht beinhaltet, jedenfalls wenn man nicht die BTC/LTC bunkert, sondern gegen Euro umtauscht. Das ist eine Sache, die man lieber dem Steuerberater/Finanzamt vortragen sollte. Wirklich geklärt ist die Thematik wohl noch eher nicht, aber die reine Gewinnerzielungsabsicht ist ja oftmals schon zu unterstellen und da ists dann auch egal ob das die "noch steuerlich unbekannten Bitcoins" sind oder sonst etwas. Ich schreibe das hier aber nicht schwarzmalerisch, sondern möchte mal die möglichen positiven Nebeneffekte erwähnen: Wenn man sowas steuerlich offiziell macht, kann man die Strom- und Hardwarekosten sicherlich auch von der Steuer absetzen. Gut, ob es sich lohnen würde, ein Gewerbe nur dafür anzumelden, mag ich nicht beurteilen. Wer aber ohnehin schon ein (am besten sogar IT-)Gewerbe hat, kann dies wohl recht vorteilhaft zur Geltung bringen. Und dann sind die Fragen rund um Hardwarekauf, Stromkosten und ROI schon wieder ganz andere. Ich jedenfalls habe meine Miningabsichten kürzlich meinem Steuerberater vorgetragen, der sich allerdings - was zu erwarten war - auch erstmal mit dem für ihn neuen Thema genau auseinandersetzen muss. Es ist aber doch anzunehmen, dass Hardware und Strom steuerlich dann absetzbar sind.