Der Unterschied wird, wie schon im HIFI-Forum erwähnt, an dem Markt liegen für den die TVs gemacht sind.
Die GQ-Geräte sind speziell für den deutschen Raum gemacht. Die QE-Geräte für den europäischen Markt. Also bspw. Polen, Ungarn etc..
Zwischen den Modellen gibt es da zwar meist keine großen Unterschiede. Außer vielleicht eine andere Auswahl bei den Standard-Apps.
Die Händler, die die QE-Geräte in DE anbieten importieren die also meist aus den genannten Ländern zu einem günstigeren Preis (Grauimport). Deswegen sind diese preistechnisch auch fast immer günstiger als dei deutschen Modelle.
Es kann aber zu Problemen bei der Garantieabwicklung kommen. Gerade Samsung bepisst sich ja generell gerne wegen Garantieansprüchen. Selbst bei deutschen Geräten. Aber gerade bei den Grauimporten wird auch gerne die Garantie abgelehnt, da die Geräte halt für einen anderen Markt sind. Bei LG steht bspw.: "Diese Garantie findet Anwendung auf alle in den oben genannten Bereichen von der
LG Electronics Deutschland GmbH in den Handel gebrachten LG Consumer-Produkte („LG Produkte“)". Würdest du dich da jetzt mit einem Gerät aus Polen usw. an die wenden, würden die dir in DE mit großer Wahrscheinlichkeit einen husten. Maximal könnte man dann auf Kulanz hoffen.
Samsung hat dazu in den Garantiebedingungen sogar einen extra Punkt gelistet:
Begrenzte Herstellergarantie von Samsung (europaweite Garantie)
Die begrenzte Herstellergarantie von Samsung gilt für Endkunden, die im europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz (“Europa”) ein Samsung Produkt erwerben, das von Samsung in Europa vertrieben wird. Endkunden können damit Garantieleistungen in ganz Europa in Anspruch nehmen. Es gelten die Garantiebedingungen (Garantiezeit und Garantieleistungen) des Landes, in dem Garantieleistungen eingefordert werden. Diese freiwillig gewährte Herstellergarantie erweitert die Standardgarantie. Die Rechte des Käufers nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung werden davon nicht berührt.
Beim Anmelden von Garantieansprüchen im Sinne dieser Herstellergarantie muss der Endkunde den Originalkaufbeleg vorlegen (d.h. den Kaufbeleg für den Erstkauf des Produkts durch einen Endkunden). Sonderaktionen, mit denen die Bedingungen der begrenzten Herstellergarantie erweitert und/oder verbessert werden, sind auf das jeweilige Land beschränkt, in dem die Sonderaktion angeboten wird. Sie können in anderen Ländern nicht in Anspruch genommen werden.
Hier schreiben sie aber eben explizt von einem Kauf im europäischen Wirtschaftsraum. Also wenn du bspw. nach Polen fährst und der das Gerät dann an der Grenze kaufst. Wenn jetzt aber eben noch ein deutscher Händler dazwischen ist, ist es wohl noch mal ein anderes Thema. Weswegen sich auch im WWW immer mal wieder Berichte finden lassen, wo die Garantie dann eben trotzdem verweigert wird.
Willst du also auf Nummer sicher gehen, dann achte beim Kauf auf deutsche Geräte. Auch wenn du dann vielleicht 100 Euro - 200 Euro mehr bezahlen musst.