Nunja, wenn ich das hier so lese, frage ich mich die ganze Zeit, ob CK hier ihrer Gewährleistungsverpflichtung nachkommt, oder eine Garantieabwicklung macht. Denn, zumindest der Teil über Gigabyte wäre für eine Nachbesserung im Verhältnis zum Käufer irrelevant und alleinige Sache des Verkäufers. Vielleicht könnte Eddi das ja mal klären, was der Fall ist?
Zumindest ich würde bei der Anfrage beim meinem Verkäufer erwarten, dass, jedenfalls ohne weitere Abrede, im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) nachgebessert wird und nicht ungefragt ein Garantieaustausch erfolgt. Gerade im ersten halben Jahr ist der Garantieaustausch für den Kunden nicht unbedingt vorteilhaft.
Ich fände das wirklich Interessant, ob CK grundsätzlich im Rahmen der Mängelhaftung handelt, oder einen Weg über eine (Hersteller-) Garantieabwicklung geht. Der Kundenservice des Verkäufers ist für mich der Grund, auch ggf. die höheren Preise zu zahlen.
ps: Die ganzen "Juristen" hier, die eine
sichere Rechtslage kennen, sind immer wieder eine Freude