Meine Erfahrung mit CASEKING !

Ich glaube, er verwechselt mich da auch gerade.
Sagte ja in dem Post auch, das ich um die ASUS IPS ü100 Hz nen Bogen mache.
Dann habe ich sicherlich keine zwei gekauft. ;)
Es ging tatsächlich nur darum, wie schlecht so manche RMA von extrem beliebten Herstellern oder Anbietern gehandhabt wird.
Und da muss ich halt loben, das ich da mit Caseking sehr positiv gefahren bin.
Auch sonst war die Kommunikation immer sehr gut, z.B. bei Aktionswaren die in bestellter Farbe schon abverkauft waren, wenige Minuten nach der Bestellung angerufen worden und super nett und unkompliziert geregelt.
Da ich aber auch schon auf der anderen Seite der Theke stand, weiß ich allerdings auch nur zu gut, wie schwierig manche Kunden sein können. :fresse:
 
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Nö habe den RMA bogen nichtmals ausgefüllt nicht ins paket gelegt ich wollte auf gewährleistung wie oft noch lol
Aber ich hatte dann plötzlich einfach eine RMA ohne zustimmung

Genau davon reden alle und JETZT auf einmal hast du einen Zettel ins Paket gelegt?

@Rest: Caseking hat doch lt. Gewährleistung gehandelt, diesen Punkt nennt man Nachbesserung und das haben SIE halt über die RMA bei Gigabyte gemacht. Sobald Caseking einspringt hat die ganze Geschichte nichts mehr mit der Gigabyte-Garantie zu tun.
 
dannyl2912 hat den Fall richtig beschrieben. Wir übernehmen für den Kunden die Garantieabwicklung beim Hersteller im Rahmen der Sachmängelhaftung. Das Mainboard wurde uns vom Hersteller in de Form zugeschickt, welches wir nun auch noch gereinigt haben. Nun teste erstmal das Mainboard, bevor man urteilt, ob etwas kaputt ist oder nicht.
Reklamationsformular

Das klingt aber irgendwie anders. Da wurde ja eine "Garantieabwicklung" für den Kunden übernommen. Wie das im Rahmen der Sachmängelhaftung passiert, verstehe ich nicht. Denn die Garantieabwicklung ist für die Sachmängelhaftung völlig irrelevant, wenn auch gelebte Praxis...

Der Weg über den Hersteller bedeutet nämlich eine im Zweifel längere Bearbeitungszeit. Außerdem sind die dort zur Anwendung kommenden Garantiebedingungen meist schlechter, als die Sachmängelhaftung.
Ich frag auch gerade deswegen nach, weil genau dieser Weg, die praktische Realisierung der Sachmängelhaftung über den Hersteller, ein Grund für mich ist, Händler zu meiden und ggf. höhere Preise zu zahlen (die dann eben diesem erhöhten Aufwand im Fall eines Sachmangels geschuldet sind). Bisher war ich davon ausgegangen, dass CK das so nicht macht, sondern nur (soweit mir bekannt) die besonders günstigen Kandidaten.
 
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Was erwartet ihr euch den alle?

Ihr schreibt und bemängelt das ganze ja so, als ob Caseking noch dem Kunden ein paar Röllchen 500er Scheine auf nem silber Tablet servieren müsse, eventuell noch eine Fußmassage als extra Goodie:lol:

Caseking hat nachgebessert und es für den Kunden eingeschickt. Kunde kann es auch selbst einsenden und den Versand zahlen wenn ihm das lieber ist.
Serviceanschreiben etc. darf er sich auch kümmern... macht in seinem Fall auch alles Caseking.
 
Bedauerlicherweise haben wir aufgrund der unpräzisen Fehlerbeschreibung und der Unklarheit hinsichtlich der tatsächlichen Ursache die Bearbeitung über den Hersteller vorgezogen, damit wir der Nachweispflicht aufgrund der Beweislastumkehr nachkommen. Wir testen Mainboards selten bis gar nicht aufgrund der komplexen Testverfahren und ziehen es daher vor, die Tests vom Hersteller durchführen zu lassen, der daraufhin eine fachkundige Aussage trifft und uns mitteilt, ob das Mainboard tatsächlich einen Defekt aufweist. Dass die meisten Hersteller gleich handeln und uns einen Austausch-Artikel zur Verfügung stellen respektive eine Gutschrift (wenn der Hersteller die Produktion des Produkts eingestellt hat), kommt natürlich allen Händlern entgegen.

...Außerdem sind die dort zur Anwendung kommenden Garantiebedingungen meist schlechter, als die Sachmängelhaftung.
Das ist aber falsch, denn die Garantieabwicklung beim Hersteller führen wir zu unseren Konditionen mit dem Hersteller durch und diese Konditionen entsprechen den Bedingungen der Sachmängelhaftung (zum Teil herrschen da sogar bessere Bedingungen).

EDIT: Ich bitte die hier Ausartenden auch sachlich zu bleiben und die Anfeindungen zu unterlassen.
 
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Wäre sinnvoll, wenn das Ganze ein Mod vielleicht mal pausiert.

Meine persönliche Meinung ist hier geteilt, da nehmen sich beide (damit rede ich von der Firma und nicht von Eddi der ja im Kreuzfeuer steht) nicht viel, aber diese Art der Probleme gibts auch bei andern Händlern und diese meide ich ;)
 
Das ist aber falsch, denn die Garantieabwicklung beim Hersteller führen wir zu unseren Konditionen mit dem Hersteller durch und diese Konditionen entsprechen den Bedingungen der Sachmängelhaftung (zum Teil herrschen da sogar bessere Bedingungen).
Das ist eine - zumindest für mich - wichtige Info. Davon kann man aber leider nicht bei allen Händlern ausgehen (meine Aussage sollte auch eher allgemeinbezogen sein). Schwierig finde ich eben nur die Außendarstellung, es würde im Verhältnis zum Kunden etwas über eine Herstellergarantie passieren - denn, so wie ich dich verstehe, ist das ja gerade nicht passiert. Es wurde nur euer interner Vorgang erläutert.

@SkizZlz Ich hab letztens die Ignorfunktion entdeckt...und die nutze ich nun fleißig.
 
MMn. ist das für einen Selbst sinnvollste Vorgehen bei Artikeln die bei Lieferung bereits einen defekt haben direkt ausdrücklich den Widerruf zu machen und dem Händler dann freundlicher weise als Bemerkung zu hinterlassen: Achtung DOA bzw. da und da fehlerhaft.
Und dann direkt neu bestellen.

Ich hatte mit Caseking einmal bei ner DOA-VRAM FuryX Ärger (das einzige mal das ich bei denen unzufrieden war). Glücklicherweise kam die dann vor dem Ende der Widerrufsfrist wieder (wurde in der RMA nicht auf VRAM geprüft...) und konnte das Widerrufsrecht dann nutzen.


Übrigens erstaunt es mich immer wieder wie viele Leute es nicht verstehen dass der Ton die Musik macht - kommt natürlich sehr auf den Support an (hust. ASUS...).


Wenn ich mir ne Änderung seitens Caseking wünschen würde: Tauscht Ware bei ner RMA in der Widerrufsfrist einfach konsequent gegen frische aus dem Lager aus - eventuell sogar als Express RMA mit Hinterlegung der Kreditkarte! Zu mindestens beim ersten mal, sodass es nicht von Selektierern ausgenutzt wird! Das spart den Kunden Ärger und geht schneller.
In dem Punkt kommt leider kein Händler an Amazon (Verkauf und Versand durch Amazon) ran. Wenn ein defekt vorliegt gibt es ne Express RMA wo einfach umgetauscht wird, weil sie das eh nicht prüfen (können).
 
Was ja innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf so auch nicht richtig ist. Das Board wurde am 15.11.2016 gekauft ?!

1. habt Ihr dem Wunsch/der Bestimmung des Kunden zu entsprechen - es handelt sich um einen Gewährleistungsfall und nicht um eine Garantie-Abwickelung im Auftrag des Kunden.

2. was sollte den Kunden denn davon abhalten Euch zur Nacherfüllung durch Zusendung eines neuen,mangelfreien Boards aufzufordern ?!

Denn der Gesetzgeber geht nun mal davon aus, dass ein innerhalb der sechs Monate nach Kauf in Erscheinung tretender Mangel bereits beim Gefahrenübergang angelegt oder vorhanden war.

Die Aufforderung zur Nacherfüllung inklusive 14 Tage Fristsetzung und Erklärung des Rücktritts vom Kauf wenn die Frist für die Nachlieferung des mangelfreien und vollständigen Artikels nicht eingehalten wird.

Das ist mal wieder eine ganz schlechte Vorstellung die Caseking hier abliefert. :shake:
 
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@IronAge: Du verstehst aber schon, dass wir den Mangel bei uns nicht reproduzieren können und ein Mangel bestätigt werden muss? Von der Dauer der Bearbeitung mal abgesehen, ist der Vorgang völlig legitim.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die RMA keine vier Monate gedauert hat, weil wir die Reklamation am 19.01.2017 erhalten haben. Daraufhin hat der Kunde eine Paketmarke noch am selben Tag erhalten und der Versand des neuen Mainboards erfolgte am 17.02.2017. Die Bearbeitungsdauer war für unsere Verhältnisse zwar recht lang, in Anbetracht des Aufkommens im Januar jedoch nicht anders möglich.
 
2. was sollte den Kunden denn davon abhalten Euch zur Nacherfüllung durch Zusendung eines neuen,mangelfreien Boards aufzufordern ?!

Denn der Gesetzgeber geht nun mal davon aus, dass ein innerhalb der sechs Monate nach Kauf in Erscheinung tretender Mangel bereits beim Gefahrenübergang angelegt oder vorhanden war.

Nacherfüllung heißt noch immer NICHT, dass das Board NEU sein MUSS... Ebenso ist auch zu KEINEM Zeitpunkt bestätigt, dass das MB überhaupt defekt ist/war.

Auch wurde das MB am 15.11.16 gekauft und die RMA (der angebliche Defekt) am 19.01.2017 eingereicht. Das sind also einfach mal 2 Monate nach Kauf und zu guter letzt wurde es dann 4 Wochen später auf Reisen geschickt. Das gute Stück war also schon 3 Monate alt bevor es irgendwer zum Prüfen in der Hand hatte.
 
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Wenn ein Defekt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum auftritt, kann der Kunde im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung (Nacherfüllung) auswählen, ob das Gerät repariert werden soll oder er ein neues Austauschprodukt erhält.
Man sollte sich nicht vom Händler "abwimmeln" lassen.

Caseking wollte in dem Fall vermutlich einfach Kosten (neues Mainboard) auf Kosten eines unwissenden Endkunden sparen.
 
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Wenn ein Defekt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum auftritt, kann der Kunde im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung (Nacherfüllung) auswählen, ob das Gerät repariert werden soll oder er ein neues Austauschprodukt erhält.
Man sollte sich nicht vom Händler "abwimmeln" lassen.

Das ist so nicht richtig. Nirgendwo im BGB steht, dass es ein neues Austauschprodukt sein muss.
Genau genommen kann der Käufer lediglich "die Lieferung einer mangelfreien Sache" [§439 BGB] verlangen.

Mir persönlich stinkt es aber als Kunde auch, wenn eine relativ neue Hardwarekomponente erst mal wochenlang beim Hersteller untersucht wird und ich unterdessen mit leeren Händen dastehe. Greife daher auch immer häufiger zu Amazon.


mfg TommyB
 
Ich muss hier mal (meine persönliche Meinung ;)) dazu schreiben: Wenn ein Mangel besteht, und der Kunde möchte das Produkt gegen ein neues tauschen lassen, muss der Händler das tun. Wenn er sich weigert, kann der Kunde zurücktreten. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Wenn der Kunde wegen des Defekts sein gekauftes Produkt nicht nutzen kann, kann er natürlich auf privatrechtlicher Ebene für Ersatz für den Zeitraum sorgen, indem er selbst auf die mangelfreie Ware warten muss, und die Aufwendungen dafür dann dem Händler in Rechnung stellen.

Am Ende kommt es also darauf an, ob der TE am Anfang sofort auf Neuware bestanden hat, oder mit einer Reparatur einverstanden war. Wenn er es repariert haben wollte, sind möglicherweise Spuren einer Reparatur zu erwarten - die Ware muss dann nur funktionieren und in einem angemessenen Zustand sein. Wenn er von Anfang an geschrieben hat, dass er das Mainboard gegen ein neues tauschen möchte, erfüllt die Reparatur den Kaufvertrag nicht. Dann steht noch immer die Lieferung von mangelfreier Neuware aus.

Der Grund, warum ich das hier schreibe: Es hörte sich so an, als ob man per se eine Reparatur aus Händlersicht immer für ausreichend betrachtet... und somit will ich nur mal den Hinweis geben, dass dies eben Sache des Kunden ist, was auch schon von mehreren hier geschrieben wurde. Wenn jetzt das Board Kratzer hat, wo beim Kunden vorher keine waren, als es aus der Originalverpackung kam, dann kann man definitiv nicht davon sprechen, dass der Status Quo hergestellt wäre.
 
Naja wenn tausende Bretter verkauft werden jeden Monat, dann wird nicht nur deins dort bearbeitet wenn etwas ist. Und da sitzen auch keine 50 Menschen und warten sehnsüchtig auf defekte Hardware.

Da wird am Limit kalkuliert und gearbeitet.

Gerade mit der Aussagen ala "Mir persönlich stinkt es aber als Kunde auch, wenn eine relativ neue Hardwarekomponente erst mal wochenlang beim Hersteller untersucht wird und ich unterdessen mit leeren Händen dastehe." sagen schon recht deutlich, was der Kunde aus Deutschland will - er will schnell, billig, perfekt und vor allem FÜR SICH. Andere sind scheiss egal.

Jede Überprüfung und Reparatur braucht Zeit und mit solch einem Egoismus hoffe ich echt, dass deine Artikel jedes Mal ganz nach hinten sortiert werden. :rolleyes:

Amazon kann und wird das aber auch nicht lange mehr machen können - die großen Rückläufer ala "IPS 1440p 144hz" sind doch nahezu alle bei Amazon raus ausm Pool, weil man damit nur Probleme hatte. Teilweise haben da Leute 3-6 Ersatzgeräte von denen Erhalten.

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Ich muss hier mal (meine persönliche Meinung ;)) dazu schreiben: Wenn ein Mangel besteht, und der Kunde möchte das Produkt gegen ein neues tauschen lassen, muss der Händler das tun. Wenn er sich weigert, kann der Kunde zurücktreten. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Wenn der Kunde wegen des Defekts sein gekauftes Produkt nicht nutzen kann, kann er natürlich auf privatrechtlicher Ebene für Ersatz für den Zeitraum sorgen, indem er selbst auf die mangelfreie Ware warten muss, und die Aufwendungen dafür dann dem Händler in Rechnung stellen.

Am Ende kommt es also darauf an, ob der TE am Anfang sofort auf Neuware bestanden hat, oder mit einer Reparatur einverstanden war. Wenn er es repariert haben wollte, sind möglicherweise Spuren einer Reparatur zu erwarten - die Ware muss dann nur funktionieren und in einem angemessenen Zustand sein. Wenn er von Anfang an geschrieben hat, dass er das Mainboard gegen ein neues tauschen möchte, erfüllt die Reparatur den Kaufvertrag nicht. Dann steht noch immer die Lieferung von mangelfreier Neuware aus.

Der Grund, warum ich das hier schreibe: Es hörte sich so an, als ob man per se eine Reparatur aus Händlersicht immer für ausreichend betrachtet... und somit will ich nur mal den Hinweis geben, dass dies eben Sache des Kunden ist, was auch schon von mehreren hier geschrieben wurde. Wenn jetzt das Board Kratzer hat, wo beim Kunden vorher keine waren, als es aus der Originalverpackung kam, dann kann man definitiv nicht davon sprechen, dass der Status Quo hergestellt wäre.

Kratzer sind doch kein Streitpunkt. Wenn das Brett einwandfrei funktioniert und ausgetauscht wurde ( auch hier MUSS vom Hersteller selbst keine Neuware abgegeben werden! ), ist damit die Nachbesserung erfüllt.

Auf Neuware bei einer Hersteller-seitigen Reparatur / Nachbesserung besteht meines Wissens nach kein Anspruch.
 
Nacherfüllung heißt noch immer NICHT, dass das Board NEU sein MUSS... Ebenso ist auch zu KEINEM Zeitpunkt bestätigt, dass das MB überhaupt defekt ist/war.

Auch wurde das MB am 15.11.16 gekauft und die RMA (der angebliche Defekt) am 19.01.2017 eingereicht. Das sind also einfach mal 2 Monate nach Kauf und zu guter letzt wurde es dann 4 Wochen später auf Reisen geschickt. Das gute Stück war also schon 3 Monate alt bevor es irgendwer zum Prüfen in der Hand hatte.

Das berührt den Anspruch auf einen mangelfreies Board mit komplettem Lieferumfang in OVP (denn genau das ist Gegenstand des Kaufvertrages und nicht etwa ein Bulk Board ohne Zubehör) bzw. den Anspruch auf Nacherfüllung genau so wenig wie die Tatsache, dass es sich offensichtlich um einen nicht so einfach feststellbaren/reproduzierbaren Mangel handelte.

Und der Kunde bestimmt ob die Nacherfüllung durch Nachlieferung eines neuen Artikels oder durch Nachbesserung erfolgt, wenn nicht explizit Neulieferung verlangt wird versuchen sich die Händler ja immer auf Nachbesserung ... die aber in diesem Fall in die Hose ging.

Offensichtlich hat sich Caseking nicht mal die Mühe gemacht, das von Gigabyte erhaltene Board einer Sichtprüfung zu unterziehen.
 
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Da steht NIRGENDS etwas von Neuware also kommt endlich mal von dem Trip runter, dass man im Rahmen der Gewährleistung ein Anrecht auf Neuware hat. Eine mangelfreie Sache kann auch ein generalüberholtes (refurbished) Mainboard sein welches direkt von Gigabyte kommt.

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@ironage: Auch wieder falsch - er musste nur das Board einsenden und hat alles mitgesendet ... sein Fehler - nicht der von CK.
 
Das ist so nicht richtig. Nirgendwo im BGB steht, dass es ein neues Austauschprodukt sein muss.
Genau genommen kann der Käufer lediglich "die Lieferung einer mangelfreien Sache" [§439 BGB] verlangen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Da steht NIRGENDS etwas von Neuware also kommt endlich mal von dem Trip runter, dass man im Rahmen der Gewährleistung ein Anrecht auf Neuware hat. Eine mangelfreie Sache kann auch ein generalüberholtes (refurbished) Mainboard sein welches direkt von Gigabyte kommt.



Genau so ist ...

P. S. Amazon hat mittlerweile auch ein Reperaturzentrum ;)
 
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Da es zu meinem Beruf gehört das zu wissen hier mal der komplette Paragraph damit das Thema mal ruhe findet.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Man beachte auch Absatz 3.

Grüße
 
Das ist nicht Fehler des Käufers da seine Rücksendung im Rahmen der Gewährleistung erfolgt ist.

Er hat das Board an den Vertragspartner Caseking und nicht an Gigabyte retourniert.

Bezüglich Anspruch des Käufers auf Neulieferung trotz bereits versuchter Nachbesserung/Mangelbeseitigung kannst Du dich mal anhand aktueller Rechtsprechung weiterbilden.

Siehe OLG Nürnberg, Urt. v. 20.2.2017 – Az. 14 U 199/16.
 
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Vielleicht solltest du dich weiterbilden - 3 Leute haben dir hier dargelegt das du im Unrecht bist LAUT GESETZ. Die individuelle Auslegung eines Richters an irgendeinem Gericht interessiert so lange nicht wie es kein Präzedensfall ist und ein Urteil mit Signalwirkung hat ....
 
Gerade mit der Aussagen ala "Mir persönlich stinkt es aber als Kunde auch, wenn eine relativ neue Hardwarekomponente erst mal wochenlang beim Hersteller untersucht wird und ich unterdessen mit leeren Händen dastehe." sagen schon recht deutlich, was der Kunde aus Deutschland will - er will schnell, billig, perfekt und vor allem FÜR SICH. Andere sind scheiss egal.

Jede Überprüfung und Reparatur braucht Zeit und mit solch einem Egoismus hoffe ich echt, dass deine Artikel jedes Mal ganz nach hinten sortiert werden. :rolleyes:

Was soll der dämliche Angriff und der persönliche Wunsch, dass meine Hardware nach hinten sortiert wird? Sonst gehts Dir gut?
Natürlich will ich als Kunde schnellen Ersatz oder wartest du gerne wochenlang auf Austausch? Und von "billig" kann im Bereich Hardwarekomponenten bei Amazon ja wohl keine Rede sein. Des weiteren bietet CK nicht umsonst einen speziellen Soforttausch bei GPUs an. Man weiß schon warum, weil der Kunde das eben so will und auch gerne bereit ist dafür etwas mehr zu bezahlen.

Meine Aussage war relativ wertfrei und nicht gegen irgendeinen Händler gerichtet. Ich darf doch wohl zu Hause sitzen und mich ärgern, wenn meine Komponenten wochenlang weg sind. Dagegen versuche ich mich eben mit meinen Kaufentscheidungen zu schützen.
Aber dieses Forum verkommt in letzter Zeit eh leider immer mehr zu einem gegenseitigen aufeinander rumgehacke. Anscheinend gehts nicht mehr anders...


mfg TommyB
 
Und was hat nen Autochip mit nem Mainboard zu tun? Auch dort ist nicht von Neuware die Rede ... in dem Fall ist wohl einfach der Austausch gegen ein neues Fahrzeug einfacher als der um und ausbau des Altfahrzeuges ...
 
Meine Aussage war relativ wertfrei und nicht gegen irgendeinen Händler gerichtet. Ich darf doch wohl zu Hause sitzen und mich ärgern, wenn meine Komponenten wochenlang weg sind. Dagegen versuche ich mich eben mit meinen Kaufentscheidungen zu schützen.
Aber dieses Forum verkommt in letzter Zeit eh leider immer mehr zu einem gegenseitigen aufeinander rumgehacke. Anscheinend gehts nicht mehr anders...


mfg TommyB

Scheint den TE ja nicht zu stören :d Ware im November 2016 bekommen, Januar 2017 defekt angezeigt, Februar verschickt, aber ja würde mich auch ärgern, wenn es nicht mein verschulden wäre.
 
Da es zu meinem Beruf gehört das zu wissen hier mal der komplette Paragraph damit das Thema mal ruhe findet.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Danke für das Zitat - für diejenigen, die noch immer gezweifelt haben: Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen und muss sich nicht mit der Beseitigung des Mangels(=Reparatur) zufrieden geben. Das steht hier genau so im Text.
Wenn jemand Neuware bestellt hat, ist Gebrauchtware keine mangelfreie Sache. Denn sie hat dann den Mangel, dass sie gebraucht ist, und somit nicht den vereinbarten Zustand hat. Der Käufer hat sehr wohl das Recht, irgendwann im Zeitverlauf eine komplett neue, und gleichzeitig mangelfreie Sache vor sich auf dem Tisch liegen zu haben.
 
Vielleicht solltest du dich weiterbilden - 3 Leute haben dir hier dargelegt das du im Unrecht bist LAUT GESETZ. Die individuelle Auslegung eines Richters an irgendeinem Gericht interessiert so lange nicht wie es kein Präzedensfall ist und ein Urteil mit Signalwirkung hat ....

Du weißt was die nächste Instanz nach dem OLG wäre ? [_] ja [X] Nein. ;)

Die z.B. auf IT Recht spezialisierten Kanzleien beurteilen die Relevanz dieses Urteils auch etwas anders als Du.
 
Wenn jemand Neuware bestellt hat, ist Gebrauchtware keine mangelfreie Sache. Denn sie hat dann den Mangel, dass sie gebraucht ist, und somit nicht den vereinbarten Zustand hat. Der Käufer hat sehr wohl das Recht, irgendwann im Zeitverlauf eine komplett neue, und gleichzeitig mangelfreie Sache vor sich auf dem Tisch liegen zu haben.

"Gebraucht" ist kein Mangel und ist die HW des TEs ja auch und zwar 3 Monate! (bis zum Anzeigen des Defekts)
 
Du weißt was die nächste Instanz nach dem OLG wäre ? [_] ja [X] Nein. ;)

Die z.B. auf IT Recht spezialisierten Kanzleien beurteilen die Relevanz dieses Urteils auch etwas anders als Du.


Verklag CK auf Neuware - bitte ... ich bin gespannt. Und bis dahin - willkommen auf meiner ignore Hr. Rechtsprofessor ;)

"Gebraucht" ist auch kein Mangel ... dann wäre ja jeder 2nd Handshop ne Müllhalde :d
 
Danke für das Zitat - für diejenigen, die noch immer gezweifelt haben: Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen und muss sich nicht mit der Beseitigung des Mangels(=Reparatur) zufrieden geben. Das steht hier genau so im Text.
Wenn jemand Neuware bestellt hat, ist Gebrauchtware keine mangelfreie Sache. Denn sie hat dann den Mangel, dass sie gebraucht ist, und somit nicht den vereinbarten Zustand hat. Der Käufer hat sehr wohl das Recht, irgendwann im Zeitverlauf eine komplett neue, und gleichzeitig mangelfreie Sache vor sich auf dem Tisch liegen zu haben.

Der Käufer hat neue Ware erhalten.
Und diese angeblich ( da nicht nachweisbar ) erst Monate später getestet und dann plötzlich stellte sich der Mangel ein, welcher hier ein instabiles Mainboard war.
Nach 3 Monaten beim Kunden ist ein Zustand "neu" nur sehr schwer nachweisbar und unglaubwürdig, es sei denn, das Brett war noch nicht ausgepackt aus den diversen Kartons und Folien.
Somit würde ich schon garnicht mehr von Neuware reden.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Und ab hier ist es Auslegungssache des VERKÄUFERS ab wann etwas unverhältnismäßig ist. Gerade in Hinblick auf den Umstand, dass das Brett schon älter ist als "NEU", müsste man wissen, was es kostet, wenn der Händler ein Produkt als DEFEKT zurücksendet an den Hersteller, dem Kunden ein neues Brett gibt und dann abwartet, was der Hersteller sagt ( defekt: ja / nein -> weitere Verfahren fern vom Kunden ).
 
"Gebraucht" ist kein Mangel und ist die HW des TEs ja auch und zwar 3 Monate! (bis zum Anzeigen des Defekts)
Es steht mir nicht zu, hier irgendwessen Schuld zu beurteilen, da er den Mangel aber in den ersten 3 Monaten angezeigt hat, und keine offensichtlichen Zweifel daran bestehen, dass der so schon von Anfang an bestand, hat er eine neue, aber mangelhafte Sache erhalten. Das heißt, der Kaufvertrag wurde noch nicht erfüllt.
Ob er mit der "Beseitigung des Mangels", als Reparatur zufrieden war, ist unklar... wenn nicht, hat er bis jetzt aber noch keine neue und gleichzeitig mangelfreie Sache bekommen.

Stell Dir mal vor, das Gesetz würde zulassen, dass man die Leute mit Gebrauchtware abspeißt... Dann könnten Händler mit Absicht mangelhafte Ware verschicken, und bei denen, die sich beschweren, mit Gebrauchtware Abhilfe schaffen... Die müssten dann nicht ein einziges Stück Neuware in ihren Lagern haben, und könnten das dreist ausnutzen.
Genau deshalb darf der Kunde aber auf eine Nacherfüllung durch ein komplett neues Produkt bestehen. Was "neu" ist, ist ebenfalls Definitionssache - eingeschweißt muss es nicht sein, aber Gebrauchsspuren, wie Kratzer etc. sind ein ganz deutliches Merkmal, das darauf hinweist, dass es sich definitiv nicht um Neuware handelt.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. [...]

Der Absatz ist in diesem Zusammenhang völlig unpassend - man hat ihn zum Beispiel geschaffen, falls das Mainboard jetzt gar nicht mehr lieferbar wäre, und der Händler es bei einem anderen Händler für unverhältnismäßig hohe Kosten wiederbeschaffen müsste. Unverhältnismäßig hohe Kosten wären zum Beispiel beim Kaufpreis von 200€, wenn man jetzt 350€ bezahlen müsste, um wieder an ein Exemplar zu kommen... Edit: Das wäre dann natürlich unzumutbar und man könnte sich eventuell auf ein anderes Ersatzprodukt oder Gutschrift einigen. Aber das ist ja hier absolut nicht der Fall.

Alles meine Meinung.
 
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