Meine Erfahrung mit CASEKING !

Eine Generalüberholung reicht hier vollkommen aus um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben.

An Iron Age, das ändert rein gar nichts an der dargelegten Gesetzeslage. So steht es bis punkt heute im BGB und daran ist sich zu halten. Das Leute andere Auffassungen haben und Gesetze auch mal etwas anders auslegen liegt wohl denke ich auf der Hand und hat nichts mit meinem Bildungsstand zu tun.
 
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Es steht mir nicht zu, hier irgendwessen Schuld zu beurteilen, da er den Mangel aber in den ersten 3 Monaten angezeigt hat, und keine offensichtlichen Zweifel daran bestehen, dass der so schon von Anfang an bestand, hat er eine neue, aber mangelhafte Sache erhalten. Das heißt, der Kaufvertrag wurde noch nicht erfüllt.
Ob er mit der "Beseitigung des Mangels", als Reparatur zufrieden war, ist unklar... wenn nicht, hat er bis jetzt aber noch keine neue und gleichzeitig mangelfreie Sache bekommen.
Erstens hat er den Mangel NACH 3 Monaten angezeigt, und zweitens hat er den Artikel fast 3 Monate genutzt/nutzen können.

Wieso sollte es heißen, dass man mit Gebrauchtware abspeisen kann? Du hast ja immer noch das Recht der 14-tägigen Rückgabe.

Ich sag es nochmal: Als Käufer hat man nur EINMAL Recht auf nagelneue Ware und zwar bei der Bestellung von nagelneuer Ware. Sollte die Ware nicht passen kann man sie innerhalb 14 Tage (bei manchen Händlern auch länger) zurück schicken. Nach dieser Frist hat man nur noch Recht auf Nachbesserung und ob das eine Neulieferung, Refurb oder eine Reperatur ist liegt beim Verkäufer.
 
Tja, das kannst Du gerne so schreiben, aber da im Gesetz wortwörtlich steht, dass die Art der Nacherfüllung der Käufer entscheidet, ist es trotzdem falsch. Es gibt da auch keine 2 Meinungen - kannst gerne im Lehrbuch nachschauen, Privatrecht I von irgend einem beliebigen Verleger. (Edit: Und wenn es verschiedene Meinungen gäbe, würden die im Lehrbuch übrigens auch thematisiert werden.)
Wann der Mangel angezeigt wird, ist auch egal(abgesehen von den gesetzlichen Fristen) - falls durch das zu späte Anzeigen weitere Schäden entstehen ist nur der Händler dafür nicht mehr haftbar zu machen.

Edit: Wie immer meine persönliche Ansicht :)
 
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Absatz 3 ;) vielleicht solltest du nochmals lesen.

In deutsch: Wenn der Kunde neulieferung von mangelfrei verlangt kann der Händler ablehnen wenn es unverhältnismäßig teuer für ihn ist ... und dann musst du mit einer Reparatur leben. Weiterhin ist der Austausch gegen ein refurbished Board als Lieferung einer mangelfreien Sache anzusehen und somit abgeschlossen.
 
Wenn der Kunde neulieferung von mangelfrei verlangt kann der Händler ablehnen wenn es unverhältnismäßig teuer für ihn ist ... und dann musst du mit einer Reparatur leben.
Das ist richtig - was verhältnismäßig ist, ist auch eine Einzelfallentscheidung, aber ich kann nur sagen, dass noch lieferbare Artikel, bzw. welche, die auch bei anderen Händlern noch für übliche Preise angeboten sind regelmäßig absolut nicht unter diesen Absatz fallen. Wenn das jemand gegenteilig entscheidet, wäre das eher eine Neuheit, bzw. eine ziemliche Ausnahme, die nicht zu erwarten ist. Meiner Ansicht nach ist der Absatz hier auch weit davon entfernt, anwendbar zu sein.
 
Unverhältnismäßig hohe Kosten wären zum Beispiel beim Kaufpreis von 200€, wenn man jetzt 350€ bezahlen müsste, um wieder an ein Exemplar zu kommen... Edit: Das wäre dann natürlich unzumutbar und man könnte sich eventuell auf ein anderes Ersatzprodukt oder Gutschrift einigen. Aber das ist ja hier absolut nicht der Fall.

Alles meine Meinung.

Unverhältnismäßigkeit trifft dann zu wenn ein Aufwand zu hoch wird und in keiner Relation zum erreichenden Ziel. Das kann schon heißen, dass eine Reparatur mit 70€ Materialkosten für ein 150€ Brett zu viel sind, da man ja nicht nur Material zu bezahlen hat. Da stehen noch 5-6 andere Menschen in der Lohnkette!

Welche kosten letzen Endes hinter allem stehen, weiß nur der Händler und der Hersteller - dem entsprechend wird gehandelt.

Ich such nachher den anderen Thread nochmal raus, da wurde klar belegt, dass eine Nachbesserung durch den Hersteller legitim ist UND das relevante für alle die Rechtswissenschaftler hier, dass es KEINE Neuware sein MUSS.
Ein mangelfreier Gegenstand ist zu liefern. Dieses Brett war mangelfrei oder eben nicht - unklar bis man es testet.

Die weitere RMA wurde eingeleitet wegen WLP-Rückständen - unschön, aber so ist klar, dass das Brett getestet wurde und dazu noch von CK gereinigt.

Es wurde das erfüllt, was dem Käufer zusteht und es handelte sich so gesehen nicht um Neuware im Falle der RMA selbst als auch bei der Rücklieferung. WAS der Hersteller da liefert, obliegt ihm selbst.

Denkt ihr echt ihr bekommt eine nagelneue Grafikkarte bei Asus, Gigabyte oder so, wenn ihr eine defekt einschickt? Es gibt tausende Rückläufer wegen PillePalle, die aber alle funktionstüchtig sind. Testen, reinigen, wieder verpacken und ab in den neuen Karton.


Die Frage ist doch nun viel mehr, was will der Kunde eigentlich nun bezwecken?

Das Board wurde eingeschickt, getestet, gereinigt auf CK Kosten und dann dem Nutzer übergeben - insofern wurde nachgebessert.
Jetzt obliegt es dem Kunden das Produkt auch zu benutzen und zu schauen, ob ein Mangel da ist.

Der Nutzer hat doch jetzt das Brett oder wieder ne RMA - wird echt zu undurchsichtig langsam.
 
Unverhältnismäßigkeit trifft dann zu wenn ein Aufwand zu hoch wird und in keiner Relation zum erreichenden Ziel. Das kann schon heißen, dass eine Reparatur mit 70€ Materialkosten für ein 150€ Brett zu viel sind, da man ja nicht nur Material zu bezahlen hat.
Unverhältnismäßig heißt in dem Fall, dass man ausnahmsweise auf eine andere Art nacherfüllen darf, wenn die zu hohen Kosten mit der gewählten Art des Käufers das Recht des Käufers, auf die Wahl der Nacherfüllung nicht mehr tragen. Das heißt, in dem Fall werden Rechte des Verbrauchers ausnahmsweise aufgegeben, weil der Gesamtschaden sonst zu groß wäre.

Sonst könnte man gleich alle Absätze weglassen und den Händler möglichst billig mit einer Art seiner Wahl nacherfüllen lassen - er wird sowieso immer die billigste Möglichkeit wählen. ;)
 
Das Board lief aber, wenn auch nicht stabil.

Es kann genauso gut auch ein Problem mit dem Speicher und UEFI sein oder ein Konfigurationsproblem im UEFI / OS.

Mein AsRock Brett rennt auch nicht mit jedem Speicher und wenn ich die aktuellen beiden Riegel einfach untereinander tausche, rennts auch nicht perfekt - WARUM AUCH IMMER.

Dieser Unklarheit muss man nachgehen und nur weils instabil rennt, muss nicht immer ein Hardware-Defekt vorliegen.

Niemand weiß ob ein Defekt vorliegt oder nicht und das wird überprüft.



Ich sag nur Sockel A Zeiten - IRQL not less or equal - das konnte alles heißen bei diesem Bluescreen. Teilweise kam der nur zu Stande, weil man Ramslot A1 und A2 genutzt hat anstatt B1 und B2. Teilweise hatte man die Soundkarte nicht in PCI Slot 3 gesteckt, sondern in den untersten und es gab Probleme. Verstehsch ?!
 
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Es kann ja sein, dass das Board OK war, oder dass der Scheduler die 2011-3- Prozessoren mit bestimmten Energiespareinstellungen teilweise wie Xeons behandelt etc. Den Nachweis müsste Caseking dann natürlich erbringen. Ich schreibe jetzt auch auch nichts, was grundsätzlich gegen Caseking gerichtet ist(ich kaufe da auch), nur fand ich es nicht so gut, dass nicht erst mal deutlich gemacht wurde, was Sache ist(dann hätte man hier nicht so viele Kommentare), und vor allem, dass es wie geschrieben, für mich so klang, als wäre man der Ansicht, man könne selbst entscheiden, dass nur eine Reparatur in Frage kommt, und weil man selbst keine Fehler prüfen könnte, müsste der Käufer eben im Zeitraum ohne PC leben... Somit wollte ich nur die, meiner Meinung nach, etwas verzerrte Darstellung geraderücken.

Wenn der TE von Anfang an die Art dem Händler überlassen hat, wäre es ja auch in Ordnung, es so zu handhaben. Dann wären leichte Spuren von der Reparatur auch logisch.
 
Geil...so viele Juristen :d. Ich glaub den meisten kann man da sowieso nicht helfen, so sicher wie sie da zu seien scheinen.

Vielleicht für diejenigen wirklich Interessierten: so ganz simpel ist die Geschichte mit der (Neu) Lieferung nicht. Zwar bezieht sich der Gesetzeswortlaut nicht auf eine "neue" Sache. Man muss aber verstehen, dass der Nachlieferungsanspruch in Bezug auf den geschlossenen Vertrag - Lieferung einer neuen Sache - bezogen ist. Versteht man diese Nacherfüllung als auf den ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag bezogen, so wird auch eine neue Sache zu liefern sein. (Das bedeutet aber nicht, dass jeder das so zwingend sehen muss. Nur meine "Meinung")

"Gebraucht" ist auch kein Mangel ... dann wäre ja jeder 2nd Handshop ne Müllhalde :d

Kann es sein, da der Mangelbegriff sich von der kaufvertraglichen Vereinbarung ableitet. Vielleicht sollte man von der Materie ein wenig mehr verstehen, wenn man so vorlaut wird.

ps: Die Wirkung eines Urteils sollte man nun wirklich nicht beurteilen wollen, wenn es nicht das eigene Fachgebiet ist...
 
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Ja. Denn der Sachmangel muss bei Gefahrübergang vorliegen (Übergabe). Der nachträgliche Gebrauch ändert daran nichts. Wenn du dazu gerne mehr wissen möchtest, gerne per PM.
 
Innerhalb der ersten 6 Monate ist genau das die Aufgabe des Verkäufers zu beweisen, was er in der Praxis quasi nicht kann.
Und bezüglich Neuware kann man sich streiten, man erwartet bei einem Mangel eine Nachbesserung um den Kaufvertrag zu erfüllen, wenn ich also einen neuen Retail-Artikel erworben habe, sind die Eigenschaften "Retail" und "Neuware" doch Vertragsgegenstand, ergo wird mit einer Lieferung von "Bulk" oder "refurbished" der Kaufvertrag nicht erfüllt bzw. wurde nicht korrekt nachgebessert.

Dies ist eine einseitige Vetragsänderung und nicht zulässig.
 
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Abgesehen davon ist die Rechtslage lange nicht so klar wie hier manche tun. In wiefern nur eine absolut neue Sache als mangelfrei zu betrachten ist ist nämlich auch unter Juristen nicht unumstritten.

Je klarer der vereinbarte Zustand der Sache im Kaufvertrag festgelegt ist desto einfacher ist die Frage zu beantworten ob ein Mangel vorliegt oder nicht, da sich die Anforderungen an die Nacherfüllung ja nach dem ursprünglichen Kaufvertrag richten. Wenn ein RMA Board neu ist und in seinen wesentlichen Eigenschaften mit den vereinbarten übereinstimmt, ist es wurscht egal wie das verpackt ist, ob das in OVP oder direkt von Gigabyte nur in Antistatikfolie kommt, obs verstaubt oder WLP an ner unwichtigen Stelle ist (im Sockel definitiv nicht, das kann die Funktion und damit wesentliche Eigenschaften beeinträchtigen!) - alles ist okay solange es einwandfrei funktioniert. Anspruch auf alles einschicken und ein Board in komplett neuer, versiegelter OVP bekommen hat der TE nur in dem Fall da es die einzige Möglichkeit ist ihm eine mangelfreie Sache zu verschaffen.


So würde ich das ganze interpretieren, aber Vertragsrecht ist schon bisschen her :d
 
Bei der Rechtsauffassung, die hier manch einer zu Schau stellt kann man auch nur den Kopf schütteln. Selbst überwiegend Verbraucher sich am besten noch die eigenen Rechte beschneiden ... das scheint mir wohl die neue Art der Verbraucher-Intelligenz zu sein. ;)

Wenn der Käufer Nacherfüllung durch Nachlieferung bestimmt könnte der Händler ablehnen wenn die Beschaffung/Nachbesserung mit Mehrkosten von über >10-20% verbunden wäre ... wenn nur ein Mangel vorliegt.

Trifft in diesem Fall sowieso nicht zu.

Nebenbei haben auch Händler Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten und/oder Hersteller so dass aufwendige Reparaturen innerhalb des Gewährleistungs/Garantiezeitraums sowieso nicht auf Kosten des Händlers bzw. beim Händler erfolgen.

Bei Artikeln mit nur einem Jahr Hersteller-Garantie (z.B. Notebooks, Drucker) kann sich Händler ja wunderbar auf die Beweislastumkehr berufen. ;)
 
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1. Natürlich kann der Käufer nach §439/1 Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
2. Wann ist die nachgelieferte Sache mangelfrei? Damit wären wir bei Sachmängeln und §434. Da steht:

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.


Verunreinigungen des PCBs sind bis zu einem gewissen Grad üblich und beeinträchtigen nicht die Funktion des Motherboards. WLP im Sockel ist aber was anderes, WLP allgemein hat nichts auf dem MB zu suchen.
 
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Die vereinbarte Beschaffenheit ist Neuware. Neuware hat üblicherweise keine Verunreinigungen dieser Art und Weise ;). Aber ich zieh mich hier auch mal zurück - ansonsten gerne alles per PM. Insgesamt hab ich das Gefühl, dass da (in diesem Fall) was bei CK nicht so 100% kundenorientiert läuft. Aber der Sachverhalt mit dem Käufer hier ist auch irgendwie sehr undurchsichtig, was wiederum der Grund dafür sein kann.
 
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Hm dann hattest du wohl noch nie ne GPU mit öligen Rückständen in der Hand was? :d oder ist das dann auch keine Neuware?

Sorry mir fällt gerade nicht ein wie der Stoff heißt in dem die PCBs gebadet werden ...
 
Die vereinbarte Beschaffenheit ist Neuware. Neuware hat üblicherweise keine Verunreinigungen dieser Art und Weise ;).


Neuware hat üblicherweise Rückstände von Flussmitteln und allem möglichen anderen Kram. Nicht von WLP, aber das habe ich ja auch nicht behauptet.
 
Das System inkl. Bios muss "out of the box" laufen ohne kryptische Einstellungen.

Wäre schön wenn es so wäre..... Versuch mal eine Intel 7 Gen. CPU auf einem X1XX Intel Board mit dem Stock Bios zum laufen zu bringen.... Und was sollen die Hersteller machen wenn nach der Auslieferung ein Bug mit einem bestimmten RAM / SSD / Graka / CPU usw. auftritt ? Alle Boards weltweit zurückrufen und ein neues Bios aufspielen ?

Wenn man sich ein neues Board kauft solle das erste was man macht ein BIOS Update auf die neuste Version sein. Das geht mittlerweile bei jedem Hersteller sehr einfach. Die Zeiten wo über DOS geflasht werden muss sind vorbei.

Und wenn man davon keine Ahnung hat sollte man sich selber auch keinen PC bauen sondern bauen lassen von Leuten die Ahnung haben.

Ich arbeite in meinem Unternehmen (IT-Dienstleistung) im B2B Bereich mit Caseking zusammen und hatte bisher keine Probleme mit dem Service und der Abwicklung von Kundenware. Zum Endkundensupport kann ich keine Aussage treffen, da ich diesen noch nicht in Anspruch genommen hatte.
 
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