euregelung: Bußgeld bei "Fahren ohne db-Eeater"
Die nach dem Entfall des §18 StVZO entstandene Rechtslücke wurde durch die 47. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nun geschlossen und damit die Ahndung von vorsätzlichen Änderungen an Kraftfahrzeugen, die infolge einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, neu geregelt.
So sieht die Änderung des Bußgeldkataloges für das Fahren ohne dB-Eater und andere Manipulationen, die zur Verschlechterung des Geräuschverhaltens führen, nun folgende Regelsätze bei Motorrädern vor:
Zulassung der Inbetriebnahme (Halter): 135€
Inbetriebnahme (Fahrer): 90€
und entsprechend des Tatbestandes 214 eine Bewertung mit 3 Punkten und FaP Kategorie B.
Nachzulesen Seite 3 unten bis Seite 8 des Bundesrat-Beschlusses vom 30.03.2012: [KLICK].
Die Verordnung wurde verkündet am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt und tritt diesbezüglich somit am 01.06.2012 in Kraft.